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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 54
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    8100_7017
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                112E
               Radausführungskennz.:                                         112E
               Radgröße:                                                   7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     57,10 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 54
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                              e1*2001/116*0217*..
               8P                              e1*2001/116*0241*..
               8P                              e1*2001/116*0456*..
               8PB                             e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147    Audi A3                   205/50R17                               A02) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,                                          BF1)
                             außer S3, RS3)            215/45R17

                                                       225/45R17

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51764*03




               8P                          e1*2001/116*0217*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195   Audi S3               205/45R17 M+S                               A02) bis A10)
                                                   A93) T88)                                   BF1) EB1) EF0)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17 M+S


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3, A3 Sportback 205/50R17                                   A02) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)         N215)                                  BF1) EF0)

                                                       215/45R17
                                                       A93a) N225)

                                                       225/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228   Audi A3, A3                205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                             Sportback, S3, S3                                                 BF1)
                             Sportback                  215/45R17 M+S
                             (3-türig, 5-türig)         A93a)

                                                       225/45R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 54
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     205/45R17                            A02) bis A10)
                             A3 Cabrio               A93a)                                BF1) E75) EF0)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max. 18 205/50R17
                             Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben) 215/45R17

                                                     225/45R17


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     205/45R17                            A02) bis A10)
                             A3 Cabrio               A93a)                                BF1) E76)
§22 51764*03




                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die          205/50R17
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/      215/45R17
                             oder eingetragen haben)
                                                     215/50R17

                                                     225/45R17


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                    BF1)
                             (Nur zulässig an        215/45R17 M+S
                             Fahrzeugen die max. 18
                             Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                    BF1)
                             (Nur zulässig an        215/45R17 M+S
                             Fahrzeugen die
                             serienmäßig 19 Zoll     215/50R17 M+S
                             Räder verbaut und/
                             oder eingetragen haben)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 54
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                              A93) BF1) E77)
                             Baureihe 8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16;
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
                             Serienreifen 225/..)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1*2001/116*0369*..
               8J                           e1*2001/116*0375*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200   Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                              A93) BF1) E77)
§22 51764*03




                             Baureihe 8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16;
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
                             Reifen 245/..)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                            e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169   Audi TT                 225/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                            BF1) E77a) EB2)
                             Baureihe 8S; Serie bis
                             19 Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180   Audi TT                 225/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                            A93a) BF1) E77a) E85) EB2)
                             Baureihe 8S; Serie auch
                             20Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 54
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
§22 51764*03




                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 54
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
                      auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Schwimmsattel Kennz. VW/ Audi/ Ate C329 mit belüfteter Scheibe
                         Ø345x30 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm
§22 51764*03




               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 54 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
						
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