Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      1 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                              56R7805
Art des Sonderrades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                         RONAL
Montageposition:                                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     56R7805.372
Radgröße:                                                            8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                    30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                 112 mm
Lochzahl:                                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                               57,1 mm
Zentrierart:                                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                       ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                                  900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:        AUDI

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                      120 Nm
            Schaftlänge 27,5 mm
BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                    140 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                      140 Nm
            Schaftlänge 27,5 mm
BF4         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm ZP50799     160 Nm

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback 215/45R17                                 A01) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)                                              BF1) K01) K04) K27) K28) K68)
                                                                                N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      2 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 215/45R17 M+S                          A01) bis A10)
                S3, S3 Sportback                                              BF1) K01) K04) K27) K28) K68)
                (3-türig, 5-türig)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/45R17                            A01) bis A10)
                A3 Cabrio                K03) M00) N215)                      BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.      205/45R17 M+S
                18 Zoll Räder verbaut    K03) M00) W215)
                oder eingetragen haben)
                                         205/50R17
                                         K01) K04) K28) K71) M00) N215)

                                          205/50R17 M+S
                                          K01) K04) K28) K71) M00) W215)

                                          215/45R17
                                          K03) K04) N225)

                                          215/45R17 M+S
                                          K03) K04) W225)

                                          225/45R17
                                          K01) K04) K28) K71)

                                          235/40R17
                                          K01) K04) K28) K71)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/45R17                            A01) bis A10)
                A3 Cabrio                K03) M00)                            BF1) E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die           205/50R17
                serienmäßig 19 Zoll      K01) K04) K28) K71) M00)
                Räder verbaut und/
                oder eingetragen haben) 215/45R17
                                         K03) K04)

                                          225/45R17
                                          K01) K04) K28) K71)

                                          235/40R17
                                          K01) K04) K28) K71)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      3 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                S3 Cabrio                K01) K28) K71) M00)               BF1) K04)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.      215/45R17 M+S
                18 Zoll Räder verbaut    K03)
                oder eingetragen haben)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                S3 Cabrio                K01) K28) K71) M00)               BF1) K04)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die           215/45R17 M+S
                serienmäßig 19 Zoll      K03)
                Räder verbaut und/
                oder eingetragen haben)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        M00)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen
                205/..)                  215/50R17
                                         K01) M00)

                                        225/50R17
                                        K01) K28)

                                        235/45R17
                                        K01)

                                        245/45R17
                                        K01) K28)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/50R17         245/45R17        A01) bis A10)
                                        K01)              K04) K28) K64)   BF1) E44) E54) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      4 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/50R17                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        K28)                              BF1) E44) E54) K01) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen
                225/..)                  235/45R17

                                        245/45R17
                                        K28)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/50R17         245/45R17        A01) bis A10)
                                        K01)              K04) K28) K64)   BF1) E44) E54) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                            e1*2001/116*0198*..
4E                            e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                235/55R17                           A01) bis A10)
                                       N245)                               BF2) E44) EF0) K04)

                                        235/55R17 M+S

                                        245/50R17
                                        K03) N255)

                                        245/50R17 M+S
                                        K03)

                                        245/55R17
                                        K03) K35) N255)

                                        245/55R17 M+S
                                        K03) K35)

                                        255/50R17
                                        K03) K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      5 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                  205/50R17                         A01) bis A10)
                (ohne                    A93) G01) K04) M00)               BF3) K01)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R17
                                         A93) K04) M00)

                                        215/50R17
                                        A93) K04) M00)

                                        215/55R17
                                        A93) K04) M00)

                                        225/50R17
                                        A93) K02)

                                        235/45R17
                                        A93) K04)

                                        235/50R17
                                        A93a) K02) K78)

                                        245/45R17
                                        A93) K02)

                                        255/45R17
                                        A93a) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      6 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                   205/50R17                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93) G01) K04) M00)               BF3) K01)

                                         205/55R17
                                         A93) K04) M00)

                                         215/50R17
                                         A93) K04) M00)

                                         215/55R17
                                         A93) K04) M00)

                                         225/50R17
                                         A93) K02)

                                         235/45R17
                                         A93) K04)

                                         235/50R17
                                         A93a) K02) K78)

                                         245/45R17
                                         A93) K02)

                                         255/45R17
                                         A93a) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                            e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2               215/50R17 M+S                        A01) bis A10)
                                       A93) K04) M00)                       BF3) K01)

                                         215/55R17 M+S
                                         A93) K04) M00)

                                         225/50R17 M+S
                                         A93) K02)

                                         235/50R17 M+S
                                         A93a) K02) K78)

                                         245/45R17 M+S
                                         A93) K02)

                                         255/45R17 M+S
                                         A93a) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      7 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                  215/60R17                          A02) bis A10)
                (ohne                    A93) M00) N225)                    BF4) EF0)
                Serienverbreiterung)
                                         225/55R17
                                         A01) A93) K03) N235)

                                         235/55R17
                                         A01) A93a) K03) K04)

                                         245/50R17
                                         A01) A93) K01) K04)

                                         255/50R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93) M00) N225)                   BF4) EF0)

                                         225/55R17
                                         A93) N235)

                                         235/55R17
                                         A93a)

                                         245/50R17
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         255/50R17
                                         A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      8 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3                  225/60R17                          A01) bis A10)
                (ohne                    A93) K04)                          BF4) K01)
                Serienverbreiterung)
                                         225/65R17
                                         K04)

                                         235/60R17
                                         K04)

                                         245/55R17
                                         A93) K04)

                                         245/60R17
                                         K04)

                                         255/55R17
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3                   225/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF4)

                                         225/65R17

                                         235/60R17

                                         245/55R17
                                         A01) A93) K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 235/45R17                          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             BF1) E77) K01) K04) K67)
                Baureihe 8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      9 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 235/45R17 M+S                     A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77) K01) K04) K67)
                Baureihe 8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      10 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50799
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
       I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
       auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      11 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
       ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder
       diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng
         an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
         Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
       das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      12 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der umgelegten
          Radhauskante zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48936 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000725-G0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      13 / 13
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   56R7805


Die Anlage 1 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
56R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.08.2019