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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1 / 10                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL1.9955
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPEEDLINE
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         SL1.9955.57
Radgröße:                                               9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
8J                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm
GA                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm
8U, 8U1, F3                      Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50792 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm


RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    2 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 245/40R19                                A02) bis A10)
                                        N255)                                    E44)ER2)

                                         245/40R19 M+S

                                         245/45R19
                                         M00)N255)

                                         245/45R19 M+S
                                         M00)

                                         255/40R19
                                         N265)

                                         255/40R19 M+S

                                         265/40R19
                                         A01)K04)K35)

                                         275/35R19
                                         A01)K03)K04)K35)

                                         275/40R19
                                         A01)K03)K04)K35)

                                         285/35R19
                                         A01)K03)K04)K35)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                         N255)                K04)K35)           E44)ER2)V00)

                                         245/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                         N255)                K04)K35)           E44)ER2)V00)

                                         245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                         M00)N255)            K04)K35)           E44)ER2)V00)

                                         255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                         N265)                K04)K35)           E44)ER2)V00)




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01)K03)K04)M00)T88)

                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/35R19
                                           A01)K01)K02)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K02)K78)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)M00)T88)

                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/35R19
                                           A01)K01)K02)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K02)K78)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                             e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2                235/35R19                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                           245/35R19
                                           A01)K01)K02)




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    4 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    245/40R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    245/40R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3                    245/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)M00)

                                           265/40R19
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                                e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3                    245/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) M00)

                                           265/40R19




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    5 / 10                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)A93)K03)K04)K67)M00)                   E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19
                Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K67)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)A93)K03)K04)K67)M00)                   E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S
                Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K67)
                Sommer-Reifen 245/..)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                       225/35R19                             A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe M00)                                     E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr               235/35R19
                e1*2001/116*0369*17)          A01)K03)K27)

                                            245/35R19
                                            A01)K03)K04)K27)

                                            265/30R19
                                            A01)K01)K04)K27)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)K27)             K02)K75)           E77a)V00)




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    6 / 10                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                    225/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe M00)                                     E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab
                EG-Genehmigungs-Nr         235/35R19
                e1*2001/116*0369*17)       A01)K03)K27)

                                            245/35R19
                                            A01)K03)K04)K27)

                                            265/30R19
                                            A01)K01)K04)K27)

                                            275/30R19
                                            A01)K01)K02)K27)K75)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                      245/35R19                             A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K03)K04)K27)                         E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr               265/30R19
                e1*2001/116*0369*17)          A01)K01)K04)K27)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)K27)             K02)K75)           E77a)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                   245/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K03)K04)K27)                         E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab
                EG-Genehmigungs-Nr         265/30R19
                e1*2001/116*0369*17)       A01)K01)K04)K27)

                                            275/30R19
                                            A01)K01)K02)K27)K75)




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    7 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2007/46*1686*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             Audi TTRS                  245/35R19                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K03)K04)K27)
                8S)
                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)

                                           265/30R19
                                           A01)K01)K02)K27)

                                           275/30R19
                                           A01)K01)K02)K27)K75)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    8 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante
        Stoßfänger um 10 mm zu weiten,
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
     - der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47489
Nr. :                      RA-000643-F0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9955


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
     Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.06.2019




RA-000643-F0-104-06~AU-5-112-57-ET40_SL1.9955
						
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