Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SL3.9905 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Speedline Montageposition: Hinterachse * Radausführung: SL3.9905.27 Radgröße: 9Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 850 kg bei Reifenabrollumfang: 2255 mm * Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp SL3.9805, SL3.9805.27 (ABE-Nr. 48844*04) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm GA Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 4E Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 8U, 8U1, F3 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 66 bis 147 Audi A3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer K04)K58)K59) G0S) S3, RS3) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 184 bis 195 Audi S3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) K04)K58)K59) T88) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 89 bis 160 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten K63) E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K63)T91) E44)E54) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K64) E44)E54) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 120 bis 257 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten K63) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K63) E44)E54)T91) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K64) E44)E54) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 154 bis 331 Audi A8 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)B50) E44)ER1)N245) 235/45R19 M+S 235/45R19 M+S A02) bis A10)B50) E44)ER1) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)B50) E44)ER1)N255) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)B50) E44)ER1) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)B50) E44)ER1)N255) 245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10)B50) E44)ER1) 235/45R19 265/40R19 A02) bis A10)B50) E44)ER1)V00) 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)B50) E44)ER1)V00) 245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)B50) E44)ER1)V00) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 221 Audi SQ2 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 88 bis 162 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) GAT) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 88 bis 162 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) GAT) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 110 bis 169 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 110 bis 169 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) Ausführungen mit kleinsten K67) E77) Sommer-Serienreifen 225/..) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04)K67) E77) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) Ausführungen mit kleinsten K67) E77) Sommer-Reifen 245/..) 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10) K04)K67) E77) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 132 bis 169 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe E77a) 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) e1*2001/116*0369*17) E77a) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) E77a) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) E77a) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET45 9.0x19,ET45 132 bis 180 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe E77a)E85) 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG-Genehmigungs-Nr 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) e1*2001/116*0369*17) E77a)E85) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) E77a)E85) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) E77a)E85) Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B50) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x30 mm E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845 Nr. : RA-000695-D0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL3.9905 K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SL3.9905 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.02.2019 RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905