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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL3.9905
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Speedline
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                         SL3.9905.27
Radgröße:                                                9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2255 mm
 * Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr.
48844*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL3.9805, SL3.9805.27 (ABE-Nr. 48844*04) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB                     Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                         Gewinde M14x1,5,
                                         Schaftlänge 27,5 mm
GA                                       Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                         Gewinde M14x1,5,
                                         Schaftlänge 27,5 mm
4E                                       Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                         Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                         Schaftlänge 27,5 mm
8U, 8U1, F3                              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50792 160 Nm
                                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
66 bis 147      Audi A3                        225/35R19            225/35R19                A01) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer                      K04)K58)K59)             G0S)
                S3, RS3)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
184 bis 195     Audi S3                 225/35R19            225/35R19                       A01) bis A10)
                                                             K04)K58)K59)                    T88)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
89 bis 160      Audi A6                     225/40R19            225/40R19                   A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K63)                        E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/35R19            235/35R19                   A01) bis A10)
                                                                 K63)T91)                    E44)E54)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K64)                   E44)E54)

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K64)               E44)E54)V00)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19            225/40R19                   A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K63)                        E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19            235/35R19                   A01) bis A10)
                                                                 K63)                        E44)E54)T91)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K64)                   E44)E54)

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K64)               E44)E54)V00)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
154 bis 331     Audi A8                 235/45R19            235/45R19                       A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)N245)

                                               235/45R19 M+S          235/45R19 M+S          A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)

                                               245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)N255)

                                               245/40R19 M+S          245/40R19 M+S          A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)

                                               245/45R19              245/45R19              A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)N255)

                                               245/45R19 M+S          245/45R19 M+S          A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)

                                               235/45R19              265/40R19              A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)V00)

                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)V00)

                                               245/45R19              275/40R19              A02) bis A10)B50)
                                                                                             E44)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    5 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19                    A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)

                                               225/40R19              225/40R19              A02) bis A10)


                                               235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)


                                               235/40R19              235/40R19              A02) bis A10)


                                               245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19                    A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)

                                               225/40R19              225/40R19              A02) bis A10)


                                               235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)


                                               235/40R19              235/40R19              A02) bis A10)


                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    6 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                             e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
221             Audi SQ2                225/40R19 M+S        225/40R19 M+S                   A02) bis A10)


                                               235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)


                                               245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                    A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                                    GAT)

                                               245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                    A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                                                   GAT)

                                               245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    7 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
110 bis 169     Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                    A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)

                                               245/45R19              245/45R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                                e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
110 bis 169     Audi Q3                    235/45R19            235/45R19                    A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)

                                               245/45R19              245/45R19              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19            225/35R19                    A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                                     E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19               235/35R19                    A01) bis A10)
                Ausführungen mit kleinsten                      K67)                         E77)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)                    245/35R19            245/35R19                    A01) bis A10)
                                                                K04)K67)                     E77)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    8 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19 M+S        225/35R19 M+S                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                                     E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S           235/35R19 M+S                A01) bis A10)
                Ausführungen mit kleinsten                      K67)                         E77)
                Sommer-Reifen 245/..)
                                           245/35R19 M+S        245/35R19 M+S                A01) bis A10)
                                                                K04)K67)                     E77)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
132 bis 169     Audi TT                       225/35R19            225/35R19                 A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe                                                   E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr               225/40R19            225/40R19                 A02) bis A10)
                e1*2001/116*0369*17)                                                         E77a)

                                               235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E77a)

                                               245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E77a)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    9 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET45
132 bis 180     Audi TT                    225/35R19            225/35R19                    A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe                                                   E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab
                EG-Genehmigungs-Nr         225/40R19            225/40R19                    A02) bis A10)
                e1*2001/116*0369*17)                                                         E77a)E85)

                                               235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E77a)E85)

                                               245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E77a)E85)
Die Verwendung des Rades SL3.9905, SL3.9905.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL3.9805 (ABE-Nr. 48844*04) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
Anlage-Nr. :               34
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Teiletyp :                 SL3.9905


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B50) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x30 mm

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
     Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48845
Nr. :                      RA-000695-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9905


K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.02.2019




RA-000695-D0-104-34~AU-5-112-57-ET45_SL3.9905