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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  59R8755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          59R8755.47
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2295 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50725     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                e1*2001/116*0217*..
8P                                e1*2001/116*0241*..
8P                                e1*2001/116*0456*..
8PB                               e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                    205/40R18                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio,   T86)                                BF1)
                außer S3, RS3)
                                           205/45R18
                                           G0S) T86)

                                          215/40R18

                                          225/40R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          205/45R18          225/40R18          A02) bis A10)
                                                                                BF1) G0S) T86) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                            e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                225/35R18                               A02) bis A10)
                                       T87)                                    BF1)

                                          225/40R18


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/40R18                          A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A93a) N215) T86)                   BF1)

                                          205/45R18
                                          GB1) N215) T86)

                                          215/40R18
                                          N225)

                                          225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                S3, S3 Sportback            A93a) T86)                        BF1)
                (3-türig, 5-türig)
                                            205/45R18 M+S
                                            T86)

                                          215/40R18 M+S

                                          225/40R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                              A02) bis A10)
                Cabrio                    N215) T86)                          BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       205/40R18 M+S
                18 Zoll Räder verbaut     T86) W215)
                oder eingetragen haben)
                                          205/45R18
                                          N215) T86)

                                          205/45R18 M+S
                                          T86) W215)

                                          215/40R18
                                          N225)

                                          215/40R18 M+S
                                          W225)

                                          225/35R18
                                          T87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                            A02) bis A10)
                Cabrio                    T86)                              BF1) E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/45R18
                serienmäßig 19 Zoll       T86)
                Räder verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/40R18

                                         215/45R18

                                         225/35R18
                                         T87)

                                         225/40R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                 T86)                              BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       205/45R18 M+S
                18 Zoll Räder verbaut     T86)
                oder eingetragen haben)
                                          215/40R18 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                 T86)                              BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/45R18 M+S
                serienmäßig 19 Zoll       T86)
                Räder verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/40R18 M+S

                                         215/45R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    A93) BF1) E77)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    A93) BF1) E77)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Reifen 245/..)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                   225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis 19
                Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                  225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                           A93a) BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50725
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755



E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-D0-104
Anlage-Nr. :                37
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 37 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 59R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2019