Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36321 571 LK112 ET30 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2300 03/15 36322 571 LK112 ET30 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2300 03/15 36459 571 LK112 ET30 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2300 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GA; (Kugelbund) Zubehör : 49367 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8V; 4F; 8H; 8U; D2; GA; 4E; 8U1; C 4; 4F1; GY; F3; 8E; B5; 4B Zubehör : 49367 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C 4 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V 140 Nm für Typ : GA; GY 180 Nm für Typ : F3 erhoeht; 8U erhoeht; 8U1 erhoeht Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 195 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine; 24M Allradantrieb; 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 121 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Limousine; 24C; 24M; 5FE Frontantrieb; 55 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24M 74P 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24M; 5FE; 57F; 68T 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 68T B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine; 24M; 5FE; 631 Allradantrieb; 245/35R18 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 5FE 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio; e1*98/14*0177*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 188 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 24J; 12A; 51A; 573; 7EB; 24M; 51J 71C; 71K; 721; 725; 235/40R18 95 11A; 21P; 22H; 24J; 729; 73C; 74A; 74P; 24M 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 52J AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0151*09; 245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; Kombi; Limousine; 24M; 54A Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22P; nur bis e1*98/14*0151*.. 24J; 24M; 5FE; 51J e1*2001/116*0151*09; 245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24D; Kombi; Limousine; 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 162 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22P; 12A; 51A; 573; 71C; 24J; 24M; 51J 71K; 721; 725; 729; 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22P; 73C; 74A; 74P; 77E; 24J; 24M 4AU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M; ab 5FE; 51J e1*2001/116*0151*10; 245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22H; Kombi; Limousine; 22P; 24D; 5FE; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 68T 12A; 51A; 573; 71C; 75 - 188 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 729; 51J 73C; 74A; 74P; 77E; 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22P; 4AU 24J; 24M 8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 52J AUDI S4; ab 235/40R18 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0151*10; 245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; Kombi; Limousine; 24M; 54A Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.. 169 235/40R18-91 11A; 21B; 21J; 22F; Kombi; Limousine; 24C; 24D Frontantrieb; nicht höhergelegtes Fahrwerk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24J; 24M; 51W; 53S für gepanzerte Fz; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; Kombi; Limousine; 22F; 24C; 24D; 367 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 169 235/40R18-91 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24C; 24D für gepanzerte Fz; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; Kombi; Limousine; 24J; 24M; 51W; 53S Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; Limousine u. Kombi; 5GG Front- u. 89 - 257 245/40R18 11A; 21P; 22F; 24D; Allradantrieb; Nicht 24J; 51G Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R18 97 Nur Allroad Quattro; 245/45R18 96 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 54A 71K; 721; 725; 729; 155 - 257 245/40R18 93Y 5HA 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 309 245/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; nicht für gepanzerte 51G Fz; Allradantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 265 245/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; nicht für gepanzerte 51G Fz; Allradantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/50R18 97Y 11A; 21B; 24J; 24M Nicht für Fz. m. 245/45R18 96Y 11A; 24J; 24M; 5IE Keramikbremse; nicht 154 - 331 235/50R18 11A; 21B; 24J; 24M; für gepanzerte Fz; 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; AFW; FGC; 4AT 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/50R18 97Y 11A; 21B; 24J; 24M Nicht für Fz. m. 245/45R18 96Y 11A; 24J; 24M; 5IE Keramikbremse; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; AFW; FGC; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C4 F619/1 169 - 213 235/40R18 95Y 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; ab 24J; 24M Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: A3 Sportback, S3 Sportback, A3 Limousine, S3 Limousine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 110 215/45R18 93 11A; 24J; 26J; 26P; A3 Sportback; A3 27H Limousine; 225/40R18 91 11A; 24J; 26J; 26P; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 241; 246; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27F 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 241; 246; 26J; 74P; 76O; 77E 26P; 27F 245/35R18 92 11A; 24C; 24M; 26B; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 24M; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/40R18 86Y 11A; 26P; 5EM Cabrio; Limousine; 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 215/45R18 89 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 225/40R18 88W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R18 86Y 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H; 5EM 74P; 76O; 77E 245/35R18 88W 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27F 77 - 228 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27F 206 - 228 205/40R18 M+S 11A; 26P; 52J 215/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J 215/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J 225/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 245/35R18 92 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89W 11A; 241; 244; 246; Sportback (4-türig); 26B; 26J; 27F inkl. S3; 2-türig; 225/35R18 87W nicht e-tron; 11A; 241; Allradantrieb; 244; 246; 26B; 26J; Frontantrieb; 27F; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W nicht e-tron; 11A; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 244; 247; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 77E 77 - 228 225/35R18 87Y nicht e-tron; 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 225/40R18 92 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 235/35R18 90 nicht e-tron; 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91 nicht e-tron; 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92 nicht e-tron; 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: A4, S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*98/14*0013*.. 195 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine; 24M Allradantrieb; 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 121 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Limousine; 24C; 24M; 5FE Frontantrieb; 55 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24M 74P 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24M; 5FE; 57F; 68T 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 68T B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine; 24M; 5FE; 631 Allradantrieb; 245/35R18 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 5FE 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22F; ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 24D; 24J Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 24M für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 24M Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22F; 367; nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 52L Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D; nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 24J für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24J; 24M; 51W; 53S für gepanzerte Fz; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; nur bis 22F; 24C; 24D; 367 e1*98/14*0051*16; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nur bis 24J; 24M; 51W; 53S e1*98/14*0051*16; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; Kombi; Limousine; 22F; 24C; 24D; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 169 235/40R18-91 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24C; 24D für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 169 235/40R18-91 11A; 21B; 21J; 22F; nur bis 24C; 24D e1*98/14*0051*16; Kombi; Limousine; Frontantrieb; nicht höhergelegtes Fahrwerk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 5GG Front- u. 89 - 257 245/40R18 11A; 21P; 22F; 24D; Allradantrieb; Nicht 24J; 51G Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF 4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R18 97 Nur Allroad Quattro; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/45R18 96 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 54A 71K; 721; 725; 729; 155 - 257 245/40R18 93Y 5HA 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Verkaufsbezeichnung: A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 265 245/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; nicht für gepanzerte 51G Fz; Allradantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 309 245/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; nicht für gepanzerte 51G Fz; Allradantrieb; 245/45R18 96Y 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 221 235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26P; SQ2; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 27B 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 24M; 241; 246; 74P; 76O; 77E 26B; 27B GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 215/45R18 89 11A; 241; 244 Allradantrieb; 225/40R18 91 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 241; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246 721; 725; 73C; 74A; 235/45R18 94 11A; 241; 244; 246 74P; 76O; 77E 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/45R18 94 Ohne erhöhtes 8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment 11A; 245 180 Nm; 235/45R18 94 Mit Kombilimousine; Radhausverbreiterung Allradantrieb; Serie 235/50R18 97 Ohne Frontantrieb; Radhausverbreiterung; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 235/50R18 97 Mit 721; 725; 73C; 74A; Radhausverbreiterung 74P; 740; 76O; 77E Serie; 11A; 26B; 27B; 27H 245/45R18 96 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 26P; 27I 245/45R18 96 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 245; 248; 26P; 27I 255/45R18 99 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 26B; 27B 255/45R18 99 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 245; 248; 26B; 27B Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 225/60R18 100 11A; 24J; 248; 26P 180 Nm; Q3; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 245/50R18 100 11A; 241; 244; 246; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 27H; 27I 74A; 74P; 740; 76O 245/55R18 103 11A; 241; 244; 246; 26B; 27H; 27I 255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 225/55R18 98 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 225/60R18 100 11A; 24J; 248 180 Nm; Q3 Sportback; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 27I 74A; 74P; 740; 76O 245/55R18 103 11A; 24C; 244; 26P; 27I 255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AFW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 388 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3 Sportback, S3 Sportback, A3 Limousine, S3 Limousine Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*.. Handelsbez.: Q2, SQ2 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 210 y = 230 VA 26P x = 260 y = 280 VA 27B x = 230 y = 210 HA 27I x = 280 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 260 20 HA 27H x = 280 y = 260 8 HA 26J x = 260 y = 280 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 310 VA 26P x = 280 y = 260 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 310 15 VA 26N x = 330 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 310 15 HA 27H x = 280 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.