Mo b i l i t ä t
Teilegutachten
nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. RZ-066048-A0-327
über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
an Fahrzeugen des Herstellers
AUDI
Hersteller: Gewe Reifengroßhandel GmbH
Hans Geiger Strasse 15
67661 Kaiserslautern
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Hersteller: TEC TEC
Handelsmarke: GEWE GEWE
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad einteiliges Leichtmetallsonderrad
Lochkreisdurchmesser[mm]: 112 112
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser[mm]: 72,50 72,50
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Prüfstelle, Bericht-Nr: TÜV Pfalz, 55002516 TÜV Pfalz, 15-0956-A00-V01
geprüfte Radlast [kg]: 730 800
bei Reifenabrollumfang[mm]: 2150 2200
Kennzeichnungen Rad/ Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen: TEC TEC
Radtyp: GT6-8019 GT6-9019
Ausführung: W3 W3
Radgröße: 8Jx19H2 9Jx19H2
Einpreßtiefe [mm]: ET 45 39
Zentrierring Kennzeichnung 72,5/57,1 72,5/57,1
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 09/2015 01/2020
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB, 8V Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
GA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
8U, 8U1, F3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
66 bis 147 Audi A3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer K03)T88) K04)K58)K59)K60) G0S)
S3, RS3)
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Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
184 bis 195 Audi S3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K03) K04)K58)K59)K60) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
serienmäßig 19 Zoll Räder K04)K28)K71) E76)
verbaut und/oder
eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
Cabrio K04)K28)K71)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
serienmäßig 19 Zoll Räder K04)K28)K71)
verbaut und/oder
eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
89 bis 160 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten K64) E44)E54)
Serienreifen 205/..)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K04)K64)T91) E44)E54)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
120 bis 257 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten T93) K64) E44)E54)
Serienreifen 225/..)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)T91)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
T93) K04)K64) E44)E54)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A93)T88) K04)
225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
K04)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
A93a) K04)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K04)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93)T88)
225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
A93a) K04)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K04)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
221 Audi SQ2 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
A93a) K04)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K04)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
88 bis 162 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) GAT)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
88 bis 162 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) GAT)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
110 bis 169 Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung)
245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
110 bis 169 Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A93) K04)K67) E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
Ausführungen mit kleinsten K04)K67) E77)
Sommer-Serienreifen
225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A93) K04)K67) B65)E77)
8J; bis EG-Genehmigungs-
Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
Ausführungen mit kleinsten K04)K67) B65)E77)
Sommer-Reifen 245/..)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
132 bis 169 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe A93) B100)E77a)
8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) B100)E77a)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
B100)E77a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) B100)E77a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET39
132 bis 180 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe A93) B100)E77a)E85)
8S; Serie auch 20Zoll; ab
EG-Genehmigungs-Nr 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) B100)E77a)E85)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
B100)E77a)E85)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) B100)E77a)E85)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm
B100) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm, 4-Kolben-Festsattel
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
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Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
- bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
mm.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
eng an das Blechradhaus anzulegen.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT6-8019, GT6-9019
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 49020160905) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 12 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Schönscheidtstrasse 28, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, 14.07.2020
Dipl.-Ing. Brauckmann