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                              Teilegutachten
                                   nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                       Nr. RZ-066048-A0-327
                              über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                                       an Fahrzeugen des Herstellers
                                                       AUDI


Hersteller:                       Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Strasse 15
                                  67661 Kaiserslautern


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Montageposition:                       Vorderachse                                Hinterachse
Hersteller:                            TEC                                        TEC
Handelsmarke:                          GEWE                                       GEWE
Art des Sonderrades:                   einteiliges Leichtmetallsonderrad          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Lochkreisdurchmesser[mm]:              112                                        112
Lochzahl:                              5                                          5
Mittenlochdurchmesser[mm]:             72,50                                      72,50
Zentrierart:                           Mittenzentrierung                          Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Prüfstelle, Bericht-Nr:                TÜV Pfalz, 55002516                        TÜV Pfalz, 15-0956-A00-V01
geprüfte Radlast [kg]:                 730                                        800
bei Reifenabrollumfang[mm]:            2150                                       2200
Kennzeichnungen           Rad/         Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:          TEC                                        TEC
Radtyp:                                GT6-8019                                   GT6-9019
Ausführung:                            W3                                         W3
Radgröße:                              8Jx19H2                                    9Jx19H2
Einpreßtiefe [mm]:     ET              45                                         39
Zentrierring Kennzeichnung             72,5/57,1                                  72,5/57,1
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):         09/2015                                    01/2020




IFM - Geschäftsstelle Essen                           PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28                    IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
                                              Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite :                  2 / 12                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB, 8V              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      B13     120 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
GA                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      B13         140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
8U, 8U1, F3                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      B13         140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
66 bis 147      Audi A3                        225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer K03)T88)             K04)K58)K59)K60)   G0S)
                S3, RS3)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
184 bis 195     Audi S3                 225/35R19            225/35R19            A01) bis A10)
                                        K03)                 K04)K58)K59)K60)     T88)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)       E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)       E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            245/30R19            245/30R19          A01) bis A10)
                serienmäßig 19 Zoll Räder                      K04)K28)K71)       E76)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    225/35R19            225/35R19            A01) bis A10)
                Cabrio                                         K04)K28)K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            245/30R19            245/30R19            A01) bis A10)
                serienmäßig 19 Zoll Räder                      K04)K28)K71)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
89 bis 160      Audi A6                     225/40R19            225/40R19          A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                      K64)               E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)T91)       E44)E54)

                                            245/35R19            245/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
120 bis 257     Audi A6                     225/40R19            225/40R19          A01) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten T93)                 K64)               E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K04)K64)           E44)E54)T91)

                                            245/35R19            245/35R19          A01) bis A10)
                                            T93)                 K04)K64)           E44)E54)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)T88)             K04)

                                           225/40R19             225/40R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)

                                           235/35R19             235/35R19         A01) bis A10)
                                           A93a)                 K04)

                                           235/40R19             235/40R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)

                                           245/35R19             245/35R19         A01) bis A10)
                                           K03)                  K04)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
85 bis 140      Audi Q2                    225/35R19            225/35R19          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)T88)

                                           225/40R19             225/40R19         A02) bis A10)


                                           235/35R19             235/35R19         A01) bis A10)
                                           A93a)                 K04)

                                           235/40R19             235/40R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)

                                           245/35R19             245/35R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                             e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
221             Audi SQ2                225/40R19 M+S        225/40R19 M+S         A02) bis A10)


                                           235/35R19             235/35R19         A01) bis A10)
                                           A93a)                 K04)

                                           235/40R19             235/40R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)

                                           245/35R19             245/35R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19          A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                                         GAT)

                                           245/40R19             245/40R19         A02) bis A10)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
88 bis 162      Audi Q3                    235/45R19            235/45R19          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                          GAT)

                                           245/40R19             245/40R19         A02) bis A10)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066048-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback      235/45R19            235/45R19          A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)

                                           245/45R19             245/45R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                                e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback      235/45R19            235/45R19          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)

                                           245/45R19             245/45R19         A02) bis A10)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                   K04)K67)           E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19               235/35R19          A01) bis A10)
                Ausführungen mit kleinsten                      K04)K67)           E77)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19 M+S        225/35R19 M+S      A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                   K04)K67)           B65)E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19 M+S           235/35R19 M+S      A01) bis A10)
                Ausführungen mit kleinsten                      K04)K67)           B65)E77)
                Sommer-Reifen 245/..)
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Nr. :                    RZ-066048-A0-327
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
132 bis 169     Audi TT                       225/35R19            225/35R19          A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A93)                                       B100)E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr               225/40R19            225/40R19          A02) bis A10)
                e1*2001/116*0369*17)                                                  B100)E77a)

                                             235/35R19             235/35R19          A02) bis A10)
                                                                                      B100)E77a)

                                             245/35R19             245/35R19          A01) bis A10)
                                                                   K04)               B100)E77a)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET39
132 bis 180     Audi TT                    225/35R19            225/35R19             A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A93)                                       B100)E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab
                EG-Genehmigungs-Nr         225/40R19            225/40R19             A02) bis A10)
                e1*2001/116*0369*17)                                                  B100)E77a)E85)

                                             235/35R19             235/35R19          A02) bis A10)
                                                                                      B100)E77a)E85)

                                             245/35R19             245/35R19          A01) bis A10)
                                                                   K04)               B100)E77a)E85)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066048-A0-327
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm

B100) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm, 4-Kolben-Festsattel

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
     Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Teiletyp :               GT6-8019, GT6-9019



T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 49020160905) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 12 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


                            TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                      IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                            Schönscheidtstrasse 28, 45307 Essen
                         Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00

                                     Benannt als Technischer Dienst
                               vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


 Geschäftsstelle Essen, 14.07.2020




                                                                   Dipl.-Ing. Brauckmann
						
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