Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                 7                                                    TuV NORD
Seite :                      1/12                                                         Mobilitat
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_9019




Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   9EVO_9019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                              Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausfuhrung:                                              39 5112Y

Radausführungskennz.:                                          LK112Y

Radgröße:                                                   9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                             39 mm

Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm

Lochzahl:                                                        5

Mittenlochdurchmesser:                                         75mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                             @i57,1 Oe75

geprüfte Radlast: *)                                           690 kg

Reifenabrollumfang:                                         2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      AUDI


Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 120 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
BF2          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 150 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
BF3          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 140 Nm
                   Schaftlange 30 mm
BF4          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 160 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                               RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                        7                                                 TuV NORD
Seite :                             2/12                                                       Mobilitat
Auftraggeber :                      Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                          9EVO_9019



Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
8V                                  e1*2007/46*0607*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen       Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140       Audi A3 Stufenheck, A3      1[245/30R19                       AO1) bis A10)
                 Cabrio                                                        BF1) E76) K01) K04) K28)
                 (Nur zulässig an                                              K71)
                 Fahrzeugen die
                 serienmäßig 19 Zoll
                 Räder verbaut und/oder
                 eingetragen haben)


Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
8V                                  e1*2007/46*0607*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen       [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228      Audi S3 Stufenheck,         245/30R19                         AO1) bis A10)
                 S3 Cabrio                                                     BF1) K01) K04) K28) K71)
                 (Nur zulässig an
                 Fahrzeugen die
                 serienmäßig 19 Zoll
                 Räder verbaut und/oder
                 eingetragen haben)


Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
AF                                  e1*2001/116*0254*..
AF1                                 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen       [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160       Audi A6                     235/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Ausführungen mit           T91)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                 kleinsten Serienreifen
                 205/..)                     245/35R19
                                             K01)




Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
AF                                  e1*2001/116*0254*..
AF1                                 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen       |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257      Audi A6                     235/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Ausführungen mit           T91)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                 kleinsten Serienreifen
                 225/..)                     245/35R19
                                             KO1) T93)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                   7                                                      TuUV NORD
Seite :                        3/12                                                               Mobilität
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019



Typ(en):                       ABE/ EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331      Audi A8                 235/45R19                               AO2) bis A10)
                                         N245)                                   BF2) E44) ER1)


                                         235/45R19 M+S


                                         245/40R19
                                         N255)


                                         245/40R19 M+S


                                         245/45R19
                                         N255)


                                         245/45R19 M+S


                                         255/40R19
                                         N265)


                                         255/40R19 M+S


                                         265/40R19
                                         A01) KO4) K35)


                                         275/35R19
                                         A01) KO3) K04) K35)


                                         275/40R19
                                         01) KO3) K04) K35)


                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                 hinten

                                         235/45R19             265/40R19         AO1) bis A10)
                                         N245)                 K04) K35)         BF2) E44) ER1) VOO)
                                         245/40R19             275/35R19         AO1) bis A10)
                                         N255)                 K04) K35)         BF2) E44) ER1) V00)
                                         245/45R19             275/40R19         AO1) bis A10)
                                         N255)                 K04) K35)         BF2) E44) ER1) VOO)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                            RA-001089-A0-072

Anlage-Nr. :                    7                                                TuVNORD
Seite :                         4/12                                                        Mobilität
Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_9019



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140       Audi Q2                  235/35R19                         AO1) bis A10)
                 (ohne                    A93a) K04)                        BF3) K01)
                 Serienverbreiterung)
                                          235/40R19
                                          K04)


                                          245/35R19
                                          K04)


                                          255/35R19
                                          KO2)


                                          265/30R19
                                          KO02)


                                          275/30R19
                                          KO2) K78)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    Tzulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140       Audi Q2                  235/35R19                         AO1) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung) A93a) KO4)                       BF3) K01)


                                          235/40R19
                                          K04)


                                          245/35R19
                                          K04)


                                          255/35R19
                                          K02)


                                          265/30R19
                                          K02)


                                          275/30R19
                                          K02) K78)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                            RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                     7                                                 TuV NORD
Seite :                          5/12                                                       Mobilitat
Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_9019



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
221              Audi SQ2                 235/35R19                         AO1) bis A10)
                                          A93a) K04)                        BF3) K01)


                                          235/40R19
                                          K04)


                                          245/35R19
                                          K04)


                                          255/35R19
                                          KO02)


                                          275/30R19
                                          K02) K78)



Typ(en):                         ABE
                                   / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162       Audi Q3                  235/45R19                         AO2) bis A10)
                 (ohne                    GAT)                              BF4)
                 Serienverbreiterung)
                                          245/40R19


                                          255/40R19
                                          AO1) KO3)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   235/45R19                         AO2) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) |GAT)                             BF4)


                                          245/40R19


                                          255/40R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                            RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                     7                                                   TuVNORD
Seite :                          6/12                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_9019




Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169      Audi Q3                    235/45R19                         AO2) bis A10)
                 (ohne                      A93a)                             BF4)
                 Serienverbreiterung)
                                            245/45R19
                                            AO1) KO3) K04)


                                            255/45R19
                                            AO1) KO1) K04)


                                            265/40R19
                                            AO1) KO1) K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169      Audi Q3                    235/45R19                         AO2) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung) |A93a)                             BF4)


                                            245/45R19


                                            255/45R19


                                            265/40R19



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155      Audi TT, Audi TT quattro   |235/35R19                        AO1) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                      BF1) E77) K01) K04) K67)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro    |235/35R19 M+S                    AO1) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                      BF1) E77) KO1) K04) K67)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Reifen 245/..)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                           RA-001089-A0-072

Anlage-Nr.                      7                                                TuV NORD
Seite :                         7/12                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_9019



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    Tzulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169      Audi TT                  235/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) K27)
                 Baureihe 8S; Serie bis 19]245/35R19
                 Zoll; ab EG-              K03) K04)
                 Genehmigungs-Nr
                 e1*2001/116*0369*17)      1265/30R19
                                          KO1) K04)


                                          275/30R19
                                          K01) KO2) K75)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180      Audi TT                  235/35R19                         A01) bis A10)
                 (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85) K27)
                 Baureihe 8S; Serie       245/35R19
                 auch 20Zoll; ab EG-      K03) K04)
                 Genehmigungs-Nr
                 e1*2001/116*0369*17)     |265/30R19
                                          K01) K04)


                                          275/30R19
                                          K01) K02) K75)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228      Audi TTS                  245/35R19                        AO1) bis A10)
                 (Coupe, Roadster;         K03) K04)                        BF1) E77a) K27)
                 Baureihe 8S; Serie bis 19
                 Zoll; ab EG-             265/30R19
                 Genehmigungs-Nr          KO1) K04)
                 e1*2001/116*0369*17)
                                          275/30R19
                                          KO1) KO2) K75)




Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228      Audi TTS                 245/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Coupe, Roadster;        K03) K04)                         BF1) E77a) E85) K27)
                 Baureihe 8S; Serie
                 auch 20Zoll; ab EG-      265/30R19
                 Genehmigungs-Nr          K01) K04)
                 e1*2001/116*0369*17)
                                          275/30R19
                                          K01) K02) K75)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                            RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                     7                                                   TuVNORD
Seite :                          8/12                                                         Mobilität
Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_9019




Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2007/46*1686*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
294               Audi TTRS               245/35R19                           AO1) bis A10)
                  ( Coupe, Roadster;      K03) K04) K27)                      BF1)
                  Baureihe 8S)
                                          255/30R19
                                          K01) K04)


                                          265/30R19
                                          KO1) KO2) K27)


                                          275/30R19
                                          K01) KO2) K27) K75)



Auflagen und Hinweise


A01)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


A02)       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
           Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
           dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
           Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A03)       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
           in Anlage O befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
           entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
           nicht zulässig.


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
           weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
           Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
           Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
           Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
           Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
           über die Radkontur hinausragen.


A06)       Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
           Befestigungsteile zu verwenden.


A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  7                                                   TuV NORD
Seite :                       9/12                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019



A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich groRem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht gepruft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Rader dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 150 Nm


BF3)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 140 Nm


BF4)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 160 Nm


E44)      Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)      Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad


E76)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
          (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-
          Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
          ¢ bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a)     Nur zulassig an Fahrzeugausfuhrungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
          « ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*1    7
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  7                                                  TuV¥ NORD
Seite :                       10/12                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019



E85)      Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
          255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAT)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
          235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
          Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
          EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
          beachten.

K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)      An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
          ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
          oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                           RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                    7                                                   TuV¥ NORD
Seite :                         11/12                                                           Mobilitat
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_9019



K64)      An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
          «   die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflugels befindliche Blechausbuchtung ist
              eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
          ¢   vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
              Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
              abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.


K67)      An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
          «   die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
              das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
          ¢   der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
              ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K71)      An Achse 2   ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
          an das Blechradhaus anzulegen.

K75)      Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
          gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
          ¢   die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante
              Stoßfänger um 10 mm zu weiten,
          «   die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
              das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
          «   - der Filzinnenkotfligel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
              ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K78)      Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
          erforderlich:
          ¢ die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
          « der Kunststoffinnenkofflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
          « der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
             umgelegten Radhauskante zu kürzen.


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.


T93)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                   7                                                  TuV¥ NORD
Seite :                        12/12                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019




V00)      Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
          und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
          ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
          sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
          Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
          eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 7 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen