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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     1/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                 9EVO_9020
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                           Fondmetal
                             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                           37 5112Y
                             Radausführungskennz.:                                    37 112Y
                             Radgröße:                                                9Jx20H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             Lochzahl:                                                    5
                             Mittenlochdurchmesser:                                    75 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                          Øi57,1 Øe75
                             geprüfte Radlast: *)                                      650 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                     140 Nm
                                             Schaftlänge 30 mm
                             BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                    160 Nm
                                             Schaftlänge 30 mm
                             BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                    120 Nm
                                             Schaftlänge 30 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     2/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GA                              e1*2007/46*1552*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 140      Audi Q2                  225/35R20                          A01) bis A10)
                                             (ohne                    A93) K04)                          BF1) K01)
                                             Serienverbreiterung)
                                                                      235/30R20
                                                                      A93a) K04) M00) T88)

                                                                      235/35R20
                                                                      K04)

                                                                      245/30R20
                                                                      K02)

                                                                      255/30R20
                                                                      K02)
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GA                              e1*2007/46*1552*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 140      Audi Q2                   225/35R20                         A01) bis A10)
                                             (mit Serienverbreiterung) A93) K04)                         BF1) K01)

                                                                      235/30R20
                                                                      A93a) K04) M00) T88)

                                                                      235/35R20
                                                                      K04)

                                                                      245/30R20
                                                                      K02)

                                                                      255/30R20
                                                                      K02)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GA                            e1*2007/46*1552*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             221             Audi SQ2               225/35R20 M+S                        A01) bis A10)
                                                                    A93) K04)                            BF1) K01)

                                                                      235/30R20
                                                                      A93a) K04) M00)

                                                                      235/35R20
                                                                      K04)

                                                                      245/30R20
                                                                      K02)

                                                                      255/30R20
                                                                      K02)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     3/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020



                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8U                              e1*2007/46*0591*..
                             8U1                             e13*2007/46*1163*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 162      Audi Q3                  235/35R20                          A02) bis A10)
                                             (ohne                    A93a)                              BF2)
                                             Serienverbreiterung)
                                                                      245/35R20

                                                                      255/35R20
                                                                      A01) K03) K04)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8U                              e1*2007/46*0591*..
                             8U1                             e13*2007/46*1163*..
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 162      Audi Q3                   235/35R20                         A02) bis A10)
                                             (mit Serienverbreiterung) A93a)                             BF2)

                                                                      245/35R20

                                                                      255/35R20


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F3                              e1*2007/46*1900*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 169     Audi Q3                  235/40R20                          A01) bis A10)
                                             (ohne                                                       BF2) K04)
                                             Serienverbreiterung)     235/45R20

                                                                      245/40R20
                                                                      K01)

                                                                      255/40R20
                                                                      K01)

                                                                      265/35R20
                                                                      K01)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     4/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F3                              e1*2007/46*1900*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 169     Audi Q3                   235/40R20                         A02) bis A10)
                                             (mit Serienverbreiterung)                                   BF2)
                                                                       235/45R20

                                                                      245/40R20

                                                                      255/40R20

                                                                      265/35R20


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F3                            e1*2007/46*2038*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             294             Audi RS Q3, RS Q3      255/40R20                            A02) bis A10)
                                             Sportback                                                   BF2) EB1)
                                                                    265/35R20
                                                                    A01) G01)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                             e1*2001/116*0369*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             132 bis 169     Audi TT                   235/30R20                         A01) bis A10)
                                             (Coupe, Roadster;         M00)                              BF3) E77a) K03) K04) K27)
                                             Baureihe 8S; Serie bis 19
                                             Zoll; ab EG-              245/30R20
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*17)



                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                              e1*2001/116*0369*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             132 bis 180     Audi TT                  235/30R20                          A01) bis A10)
                                             (Coupe, Roadster;        M00)                               BF3) E77a) E85) K03) K04)
                                             Baureihe 8S; Serie                                          K27)
                                             auch 20Zoll; ab EG-      245/30R20
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*17)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     5/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                             e1*2001/116*0369*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             210 bis 228     Audi TTS                  245/30R20                         A01) bis A10)
                                             (Coupe, Roadster;                                           BF3) E77a) K03) K04) K27)
                                             Baureihe 8S; Serie bis 19
                                             Zoll; ab EG-
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*17)

                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                              e1*2001/116*0369*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             210 bis 228     Audi TTS                 245/30R20                          A01) bis A10)
                                             (Coupe, Roadster;                                           BF3) E77a) E85) K03) K04)
                                             Baureihe 8S; Serie                                          K27)
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                             auch 20Zoll; ab EG-
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*17)

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                             e1*2007/46*1686*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             294             Audi TTRS               245/30R20                           A01) bis A10)
                                             ( Coupe, Roadster;                                          BF3) K03) K04) K27)
                                             Baureihe 8S)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                                    nicht zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     6/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Achse: 1+2
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Achse: 1+2
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 160 Nm

                             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Achse: 1+2
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 120 Nm

                             E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

                             E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                                    255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     7/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: Festsattel Kennz. Keramik Bremse mit belüfteter und gelochter Scheibe
                                      Ø380x38 mm
                                    • Achse 2: Faustsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø310x22 mm

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             Die Anlage 7a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ 9EVO_9020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 06.04.2020
						
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