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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 FMI069019
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Fondmetal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             44 5112
Radausführungskennz.:                                      PCD 112
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø57,1-Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                       950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                  120 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                 150 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                 140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  245/35R19                               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                BF1) E44) E54) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen   255/35R19
                205/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  245/35R19                               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        T93)                                    BF1) E44) E54) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen
                225/..)                  255/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                            e1*2001/116*0198*..
4E                            e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                245/40R19                                 A02) bis A10)
                                       N255)                                     BF2) E44)

                                         245/40R19 M+S

                                         245/45R19
                                         N255)

                                         245/45R19 M+S

                                         255/40R19
                                         N265)

                                         255/40R19 M+S

                                         265/40R19

                                         275/35R19

                                         275/40R19
                                         A01) K35)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R19            275/35R19          A02) bis A10)
                                         N255)                                   BF2) E44) V00)
                                         245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                         N255)                K35)               BF2) E44) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                  245/35R19                          A01) bis A10)
                (ohne                                                       BF3) K01) K04)
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                   245/35R19                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF3) K03) K04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                            e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2               245/35R19                            A01) bis A10)
                                                                            BF3) K03) K04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                  245/40R19                          A02) bis A10)
                (ohne                                                       BF4)
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   245/40R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF4)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19                             A02) bis A10)
                (ohne                                                       BF4)
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19                             A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF4)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 245/35R19                          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K03) K04) K67)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro 245/35R19                          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K03) K04) K67)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Reifen 245/..)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                   245/35R19                         A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster;         K27)                              BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis 19
                Zoll; ab EG-              265/30R19
                Genehmigungs-Nr           K03) K04)
                e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                  245/35R19                          A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster;        K27)                               BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll; ab EG-      255/35R19
                Genehmigungs-Nr          K03) K04) K27)
                e1*2001/116*0369*17)
                                         265/30R19
                                         K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                  245/35R19                         A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster;         K27)                              BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis 19
                Zoll; ab EG-              265/30R19
                Genehmigungs-Nr           K03) K04)
                e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                 245/35R19                          A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster;        K27)                               BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll; ab EG-      255/35R19
                Genehmigungs-Nr          K03) K04) K27)
                e1*2001/116*0369*17)
                                         265/30R19
                                         K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2007/46*1686*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             Audi TTRS               245/35R19                           A01) bis A10)
                ( Coupe, Roadster;      K27)                                BF1)
                Baureihe 8S)
                                        255/30R19
                                        K03) K04)

                                         255/35R19
                                         K03) K04) K27)

                                         265/30R19
                                         K03) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
       ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI069019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 31.07.2020
						
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