Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R675
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6755.07
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *) 755 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50792 160 Nm
Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 205/55R16 A01) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, BF1) K01) K04) K58) K59)
außer S3, RS3) 215/50R16
215/55R16
G0X) K60)
225/50R16
K60)
245/45R16
K60)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 205/55R16 A01) bis A10)
(3-türig, 5-türig) N215) BF1) EF0) K01) K04)
215/50R16
N225)
225/50R16
K27) K28) K68)
245/45R16
K28) K68)
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Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 205/55R16 A02) bis A10)
A3 Cabrio BF1) E75) EF0)
(Nur zulässig an 205/60R16
Fahrzeugen die max. 18 A01) K25) K74)
Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben) 215/50R16
A01) K03) K04)
215/55R16
A01) K03) K04)
225/50R16
A01) K01) K04) K28) K71)
245/45R16
A01) K01) K04) K28) K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 205/55R16 A02) bis A10)
A3 Cabrio BF1) E76)
(Nur zulässig an 205/60R16
Fahrzeugen die A01) K25) K74)
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/ 215/50R16
oder eingetragen haben) A01) K03) K04)
215/55R16
A01) K03) K04)
225/50R16
A01) K01) K04) K28) K71)
245/45R16
A01) K01) K04) K28) K71)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 205/60R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen 215/55R16
205/..)
215/60R16
A01) K63)
225/55R16
A01) K04) K63)
235/50R16
A01) K01) K04) K64)
235/55R16
A01) K01) K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 188 Audi A6 225/55R16 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K63) BF1) E44) E54) EF0) K04)
kleinsten Serienreifen
225/..) 235/50R16
K01) K64)
235/55R16
K01) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 171 Audi A8 235/60R16 A02) bis A10)
BF2) E44) EF0)
245/55R16
245/60R16
255/55R16
A01) K04)
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Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/60R16 A01) bis A10)
(ohne A93) K03) BF3)
Serienverbreiterung)
205/65R16
A93) K03)
215/55R16
A93) K03) K04)
215/60R16
A93) K03) K04)
225/55R16
A93) K01) K04)
225/60R16
A93) G01) K01) K04)
235/50R16
A93) K01) K04)
235/55R16
A93) K01) K04)
245/50R16
A93) K01) K02)
245/55R16
A93a) G01) K01) K02)
255/50R16
A93a) K01) K02)
265/50R16
K01) K02) K78)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/60R16 A02) bis A10)
(mit A93) BF3)
Serienverbreiterung)
205/65R16
A93)
215/55R16
A01) A93) K03)
215/60R16
A01) A93) K03)
225/55R16
A01) A93) K01) K04)
225/60R16
A01) A93) G01) K01) K04)
235/50R16
A01) A93) K01) K04)
235/55R16
A01) A93) K01) K04)
245/50R16
A01) A93) K01) K02)
245/55R16
A01) A93a) G01) K01) K02)
255/50R16
A01) A93a) K01) K02)
265/50R16
A01) K01) K02) K78)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/65R16 A02) bis A10)
(ohne A93) N225) BF4) EF0)
Serienverbreiterung)
225/60R16
A93) N235)
225/65R16
A93a) G3R) N235)
235/60R16
A93)
245/55R16
A01) A93a) K03)
245/60R16
A01) G3R) K03)
255/55R16
A01) K03) K04)
265/50R16
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/65R16 A02) bis A10)
(mit A93) N225) BF4) EF0)
Serienverbreiterung)
225/60R16
A93) N235)
225/65R16
A93a) G3R) N235)
235/60R16
A93)
245/55R16
A93a)
245/60R16
G3R)
255/55R16
265/50R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/55R16 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF1) E77) K01) K04) K67)
Baureihe 8J; bis EG- 235/50R16
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
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Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: ZP50792
Anzugsmoment: 160 Nm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus
ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den
Stoßfänger entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4
mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.
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Anlage-Nr. : 39
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Teiletyp : 42R675
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
das äußere Karosserieblech anzulegen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
das Blechradhaus anzulegen.
K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach
hinten umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
• der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45728 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000531-F0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Die Anlage 39 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.05.2020