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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL3.9805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Speedline
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         SL3.9805.37
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) , Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
8P, 8PB, 8J, 8V                  Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm




RA-000694-F0-104-26~AU-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    2/6                                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        215/35R19                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer T85)
                S3, RS3)
                                               225/35R19
                                               G0S)T88)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       215/35R19                            A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N225)T85)

                                             225/35R19
                                             GB1)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, S3, 215/35R19 M+S                         A02) bis A10)
                S3 Sportback                T85)
                (3-türig, 5-türig)
                                            225/35R19



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    215/35R19                              A02) bis A10)
                Cabrio                    T85)                                   E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            225/30R19
                serienmäßig 19 Zoll Räder T84)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)        225/35R19




RA-000694-F0-104-26~AU-5-112-57-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    3/6                                                                  Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck, S3    225/35R19                             A02) bis A10)
                Cabrio
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/35R19                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                   E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/35R19
                Ausführungen mit kleinsten A93)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)                    245/35R19
                                            A01)K68)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                       225/35R19                         A02) bis A10)B100)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A93a)                                E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr               225/40R19
                e1*2001/116*0369*17)
                                            235/35R19




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    4/6                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                    225/35R19                         A02) bis A10)B100)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A93)                              E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab
                EG-Genehmigungs-Nr         225/40R19
                e1*2001/116*0369*17)
                                           235/35R19
                                           A93a)

                                           245/35R19



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000694-F0-104-26~AU-5-112-57-ET50_SL3.9805
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Nr. :                      RA-000694-F0-104
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Teiletyp :                 SL3.9805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B100) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm, 4-Kolben-Festsattel

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
     Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


RA-000694-F0-104-26~AU-5-112-57-ET50_SL3.9805
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder
        entsprechend zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.01.2020




RA-000694-F0-104-26~AU-5-112-57-ET50_SL3.9805
						
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