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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL2.0855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                       Vorderachse *
Radausführung:                                          SL2.0855.47
Radgröße:                                                8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2300 mm
 * Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr.
47885*09) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0955, SL2.0955.47 (ABE-Nr. 47885*09) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
4F, 4F1, 8J                       Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1, F3                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 160 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
GA                                Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 140 Nm
                                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm


RA-000488-L0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile                Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
4E                                       Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                   ZP50704 140 Nm
                                         Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                         Schaftlänge 27 mm



Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen                 Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                    Hinweise
                                       8,5Jx20H2, ET40        9,5Jx20H2, ET40
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          245/35R20              245/35R20                      A02) bis A10)


Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0254*23   1350/1335(1385)                                                        5/112/57



Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen                 Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                    Hinweise
                                       8,5Jx20H2, ET40        9,5Jx20H2, ET40
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          245/35R20              245/35R20                      A02) bis A10)


Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
e13*2007/46*1080*01   1350/1335 (1385)                                                       5/112/57



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
89 bis 160      Audi A6                     245/30R20            245/30R20                   A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                                  E44)E54)T90)
                Serienreifen 205/..)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-L0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
120 bis 257     Audi A6                     245/30R20            245/30R20                   A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                                  E44)E54)T90)
                Serienreifen 225/..)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
154 bis 331     Audi A8                 235/35R20            235/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                             E44)N245)T92)

                                               245/35R20              245/35R20              A02) bis A10)
                                               T95)                                          E44)N255)

                                               245/40R20              245/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             E44)N255)

                                               255/35R20              255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             E44)N265)

                                               235/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                               N245)T92)                                     E44)V00)

                                               245/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                               N255)T95)                                     E44)V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                               N255)T95)                                     E44)V00)

                                               245/40R20              275/35R20              A02) bis A10)
                                               N255)                                         E44)V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                               N265)                                         E44)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    4 / 10                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
85 bis 140      Audi Q2                    235/35R20            235/35R20                    A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) K03)

                                               245/30R20              245/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
85 bis 140      Audi Q2                    235/35R20            235/35R20                    A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) K03)

                                               245/30R20              245/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                             e1*2007/46*1552*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
221             Audi SQ2                235/35R20            235/35R20                       A01) bis A10)
                                        K03)

                                               245/30R20              245/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-L0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    5 / 10                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
88 bis 162      Audi Q3                    235/35R20            235/35R20                    A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)

                                               245/35R20              245/35R20              A02) bis A10)


                                               255/35R20              255/35R20              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
88 bis 162      Audi Q3                    235/35R20            235/35R20                    A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93a)

                                               245/35R20              245/35R20              A02) bis A10)


                                               255/35R20              255/35R20              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-L0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    6 / 10                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback      235/40R20            235/40R20                    A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)

                                               235/45R20              235/45R20              A02) bis A10)


                                               245/40R20              245/40R20              A02) bis A10)


                                               255/40R20              255/40R20              A01) bis A10)
                                               K03)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                                e1*2007/46*1900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback      235/40R20            235/40R20                    A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)

                                               235/45R20              235/45R20              A02) bis A10)


                                               245/40R20              245/40R20              A02) bis A10)


                                               255/40R20              255/40R20              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-L0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    7 / 10                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
132 bis 169     Audi TT                       245/30R20            245/30R20                 A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe K27)                                              E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
210 bis 228     Audi TTS                      245/30R20            245/30R20                 A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe K27)                                              E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
132 bis 180     Audi TT                    245/30R20            245/30R20                    A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe K27)                                              E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab 255/30R20             255/30R20                    A01) bis A10)
                EG-Genehmigungs-Nr         K03)K27)                                          E77a)E85)
                e1*2001/116*0369*17)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-L0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    8 / 10                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
210 bis 228     Audi TTS                   245/30R20            245/30R20                    A01) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe K27)                                              E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab
                EG-Genehmigungs-Nr         255/30R20            255/30R20                    A01) bis A10)
                e1*2001/116*0369*17)       K03)K27)                                          E77a)E85)

Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*09) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    9 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
     Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000488-L0-104-81~AU-5-112-57-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. :               81
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 81 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.10.2020




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