Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 1 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R8855.07
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, B5, D2, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
QB6, 8V Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
GA, GY Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1, F3 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 2 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/40R18 A02) bis A10)
Cabrio A01)K01)K04)K28)K71)N225) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18 215/40R18 M+S
Zoll Räder verbaut oder A01)K01)K04)K28)K71)W225)
eingetragen haben)
225/35R18
A01)K01)K04)K28)K71)T87)
235/35R18
A01)K01)K04)K28)K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/40R18 A02) bis A10)
Cabrio A01)K01)K04)K28)K71) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 225/35R18
serienmäßig 19 Zoll Räder A01)K01)K04)K28)K71)T87)
verbaut und/oder
eingetragen haben) 235/35R18
A01)K01)K04)K28)K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 235/35R18 A02) bis A10)
Cabrio A01)K01)K04)K28)K71)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben)
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 3 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 235/35R18 A02) bis A10)
Cabrio A01)K01)K04)K28)K71)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder
eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 Sportback 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A01)K01)K04)K83) E86)
Mehrlenker - Hinterachse)
235/35R18
A01)K01)K02)K83)
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 A01) bis A10)B36)
Audi A4 quattro, K03)K04)K28)K39)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro
169 Audi A4 quattro, 225/40R18 A01) bis A10)B36)
Audi A4 Avant quattro K03)K04)K28)K39)
e1*98/14*0013*21E 1150/11 30(1100) 5/112/57
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 4 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K03)K35)
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro K28)
253 Audi S4, 225/40R18 M+S
Audi S4 quattro,
Audi S4 Avant, 235/40R18
Audi S4 Avant quattro K28)
e1*2001/116*0151*23E 1250/1150 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 Cabriolet quattro K03)K04)K28)K55)K56)
235/40R18
253 Audi S4 Cabriolet, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabriolet quattro
235/40R18
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi A4 quattro, K03)K04)K28)K55)K56)
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro,
Audi A4 Cabrio
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabrio
235/40R18
e1*2001/116*0243*06E 1250/1165(0) 5/112/57
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 5 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 A01) bis A10)E44)
(Limousine, Avant) K03)K28)K39)
235/40R18
K04)K53)
162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18
(Limousine, Avant) K04)K53)
191 bis 220 Audi A6, A6 quattro 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Avant)
255/35R18
250 Audi S6 255/35R18 A02) bis A10)
e1*98/14*0051*23 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57
e1*2001/116*0051*25E
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K64) E44)E54)
Serienreifen 205/..)
235/40R18
A01)K01)K04)K28)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K64) E44)E54)
Serienreifen 225/..)
235/40R18
A01)K01)K04)K28)K64)
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 6 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 265 Audi A8, S8 235/50R18 A02) bis A10)
E44)ER1)
245/45R18
255/45R18
A01)K03)
G850/NT00 1250/1230 5/112/57,1
e1*93/81*0005*16 1340/1230
e1*98/14*0005*24
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 7 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B47)
A01)K03)K04)K35)N245) E44)EF0)
235/50R18 M+S
A01)K03)K04)K35)
245/45R18
A01)K04)N255)
245/45R18 M+S
A01)K04)
245/50R18
A01)K03)K04)K35)N255)
245/50R18 M+S
A01)K03)K04)K35)
255/45R18
A01)K03)K04)K35)N265)
255/45R18 M+S
A01)K03)K04)K35)
265/45R18
A01)K03)K04)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)B47)
K03)N245) K04)K35)N265) E44)EF0)V00)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)B47)
K03)N245) K04)K35) E44)EF0)V00)
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 8 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 215/45R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K04)M00)
225/45R18
A01)A93)K01)K04)
235/40R18
A01)A93)K01)K02)
235/45R18
A01)A93a)K01)K02)
245/40R18
A01)A93)K01)K02)
245/45R18
A01)G01)K01)K02)K78)
255/40R18
A01)K01)K02)K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 215/45R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K04)M00)
225/45R18
A01)A93)K01)K04)
235/40R18
A01)A93)K01)K02)
235/45R18
A01)A93a)K01)K02)
245/40R18
A01)A93)K01)K02)
245/45R18
A01)G01)K01)K02)K78)
255/40R18
A01)K01)K02)K78)
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 9 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Audi SQ2 215/45R18 M+S A02) bis A10)
A01)A93)K01)K04)M00)
225/45R18 M+S
A01)A93)K01)K04)
235/40R18
A01)A93)K01)K02)
235/45R18
A01)A93a)K01)K02)
245/40R18
A01)A93)K01)K02)
245/45R18
A01)K01)K02)K78)
255/40R18
A01)K01)K02)K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 235/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung)
245/45R18
A93)
255/45R18
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 10 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 235/50R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01)K03)K04)
245/45R18
A01)A93)K03)K04)
255/45R18
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0590*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270 Audi Q3 RS 235/45R18 A02) bis A10)
A93)N245)
235/50R18
N245)
245/45R18
A93)N255)
255/45R18
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 11 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Audi Q3, Q3 Sportback 225/55R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K01)K04)M00)
235/50R18
A01)A93)K01)K04)
235/55R18
A01)K01)K04)
245/50R18
A01)A93a)K01)K02)
265/45R18
A01)A93)K01)K04)
275/45R18
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Audi Q3, Q3 Sportback 225/55R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93)M00)
235/50R18
A93)
235/55R18
245/50R18
A01)A93a)K01)K04)
265/45R18
A01)A93)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 12 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 13 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
B36) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø321x30 mm.
B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø310x22 mm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E86) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„ML“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 14 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen.
K53) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich des oberen Befestigungsniets aufzuweiten
und der Kunststoffinnenkotflügel höher zu setzen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 15 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
- der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48933
Nr. : RA-000707-K0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 16 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 22a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020
RA-000707-K0-104-22a~AU-5-112-57-ET30_55R8855.docx