Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Radausführung: 50R8805.37 50R8805.47
Radgröße: 8Jx18H2 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 800 kg 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm 2285 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
QB6, 8V Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
GA, GY Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
8U, 8U1, F3 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 205/45R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer G0S)M00)T86)
S3, RS3)
215/40R18
A01)K03)K59)
225/40R18
A01)K03)K04)K58)K59)
235/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
245/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
M00)T86) K04)K58)K59) G0S)V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K04)K58)K59) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 225/35R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)T87)
225/40R18
A01)K03)K04)K58)K59)
235/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
245/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)
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Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 205/45R18 A02) bis A10)
(3-türig, 5-türig) A01)GB1)K27)M00)N215)T86) A11)
215/40R18
N225)
225/40R18
A01)K04)K27)
235/35R18
A01)K03)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)K27)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/45R18 M+S A02) bis A10)
S3 Sportback A01)K27)M00)T86)
(3-türig, 5-türig)
215/40R18 M+S
225/40R18
A01)K04)K27)
235/35R18
A01)K03)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)K27)K68)
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Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R18 A02) bis A10)
Cabrio M00)N215)T86) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18 205/45R18 M+S
Zoll Räder verbaut oder M00)T86)W215)
eingetragen haben)
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
W225)
225/35R18
T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R18 A02) bis A10)
Cabrio M00)T86) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 215/40R18
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder 215/45R18
eingetragen haben)
225/35R18
T87)
225/40R18
235/35R18
235/40R18
A01)K74)
245/35R18
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 205/45R18 M+S A02) bis A10)
Cabrio M00)T86)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18 215/40R18 M+S
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben) 225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 205/45R18 M+S A02) bis A10)
Cabrio M00)T86)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 215/40R18 M+S
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder 215/45R18 M+S
eingetragen haben)
225/40R18
235/35R18
235/40R18
A01)K74)
245/35R18
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 Sportback 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93a)M00) E86)
Mehrlenker - Hinterachse)
215/40R18
A93)
215/45R18
G1C)
225/40R18
235/35R18
A01)K04)
235/40R18
A01)G1C)K04)
245/35R18
A01)K04)
245/40R18
A01)G1C)K04)K83)
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro
253 Audi S4, 225/40R18 M+S
Audi S4 quattro,
Audi S4 Avant, 235/40R18
Audi S4 Avant quattro
e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 (1195) 5/112/57
S4:1250/1150
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro,
Audi A4 Cabriolet quattro
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabrio
235/40R18
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 Cabriolet quattro
235/40R18
253 Audi S4 Cabriolet, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabriolet quattro
235/40R18
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten E44)E54)
Serienreifen 205/..) 235/40R18
245/40R18
A01)K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K63) E44)E54)V00)
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten E44)E54)
Serienreifen 225/..) 235/40R18
245/40R18
A01)K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K63) E44)E54)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B80)
N245) E44)EF0)
235/50R18 M+S
245/45R18
N255)
245/45R18 M+S
245/50R18
N255)
245/50R18 M+S
255/45R18
N265)
255/45R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)B80)
N245) N265) E44)EF0)V00)
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 205/45R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93)M00)
215/45R18
A93)
215/50R18
M00)
225/45R18
A93a)
235/40R18
A93a)
235/45R18
245/40R18
245/45R18
A01)G01)
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 205/45R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A93)M00)
215/45R18
A93)
215/50R18
M00)
225/45R18
A93a)
235/40R18
A93a)
235/45R18
245/40R18
A01)K03)
245/45R18
A01)G01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Audi SQ2 215/45R18 M+S A02) bis A10)
A93)
215/50R18 M+S
M00)
225/45R18 M+S
A93a)
235/40R18
A93a)
235/45R18
245/40R18
245/45R18
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/55R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) M00)N225)
225/50R18
N235)
245/45R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/55R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) M00)N225)
225/50R18
N235)
245/45R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) ER1)M00) A11)
225/55R18
235/50R18
235/55R18
245/50R18
RA-000732-H0-104-26~AU-5-112-57-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) ER1)M00) A11)
225/55R18
235/50R18
235/55R18
245/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe E77)
8J; bis EG-Genehmigungs- 235/40R18
Nr e1*2001/116*0369*16; A93)
Ausführungen mit kleinsten
Sommer-Serienreifen 245/40R18
225/..) A01)K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe E77)
8J; bis EG-Genehmigungs- 235/40R18 M+S
Nr e1*2001/116*0369*16; A93)
Ausführungen mit kleinsten
Sommer-Reifen 245/..) 245/40R18 M+S
A01)K67)
RA-000732-H0-104-26~AU-5-112-57-ET45_50R8805.docx
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Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe E77a)
8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- 235/40R18
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180 Audi TT 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; Baureihe E77a)E85)
8S; Serie auch 20Zoll; ab 235/40R18
EG-Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 245/40R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000732-H0-104-26~AU-5-112-57-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B80) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø385x36 mm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000732-H0-104-26~AU-5-112-57-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
- bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
E86) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„ML“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000732-H0-104-26~AU-5-112-57-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-H0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47452
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Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder
entsprechend zu kürzen.
K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
bis 50°nach hinten umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000732-H0-104-26~AU-5-112-57-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47452
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Anlage-Nr. : 26
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.03.2021
RA-000732-H0-104-26~AU-5-112-57-ET45_50R8805.docx