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							Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                      Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2021
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                Fahrzeughersteller              AUDI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TRE68KA45O571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    10/12
TRE68KA45571            PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    02/11
TRE68SA45O571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    10/12
TRE68SA45571            PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2098    02/11
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : B5
                                             120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                             140 Nm für Typ : GA; GY
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16                11A; 24J; 24M; 51G        Cabrio; Frontantrieb;
                                           215/55R16 93             11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24J; 24M; 54A             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   225/50R16 92     11A; 21P; 22H; 22M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24J; 24M                  74P; 77E
                                                   245/45R16 94     11A; 22H; 22M; 24M;
                                                                    57F; 682




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16            51G                       Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..          215/55R16 93         11A; 22L; 22Q; 24J;       Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                               24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92         11A; 22L; 22Q; 24J;       12A; 51A; 573; 71C;
                                                               24M                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..   81 - 142 205/55R16             51G                       Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16           51G                       Cabrio;
             e1*98/14*0177*..     96 - 188 205/55R16           51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16           51G                       12A; 51A; 573; 7EB;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16           51G                       nur bis
             e1*98/14*0151*..              215/55R16           51G                       e1*2001/116*0151*09;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                         4AU
8E            e1*2001/116*0151*.. 75 - 120  205/55R16          51G                       ab
                                   75 - 188 205/55R16 91       51J                       e1*2001/116*0151*10;
                                            M+S
                                            215/55R16          51G                       Kombi; Limousine;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                         4AU




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T;            Limousine u. Kombi;
                                                    51G                                  Front- u.
                                 89 - 188 225/55R16 12P; 51G                             Allradantrieb; Nicht
                                                                                         Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U; 77E; 4BF

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..   110 - 250 225/60R16            51G                       nicht für gepanzerte
                                                                                         Fz; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12M; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16          51G                       bis
              e1*2001/116*0374*..                                                        e1*2001/116*0369*16;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 7FD; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 205/50R16 91         nicht e-tron; 11A; 26P    Sportback (4-türig);
                                           205/55R16 91        11A; 26P                  2-türig;
                                           215/55R16 93        11A; 248; 26P             Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 147 205/55R16 91                          A3 Sportback; A3
                                          205/60R16 92                          Limousine; A3 TFSI e
                                          215/50R16 90                          Sportback; A3 g-tron
                                          215/55R16 93                          Sportback;
                                          225/50R16 92   11A; 26N               Allradantrieb;
                                          225/55R16 95   11A; 26N               Frontantrieb; inkl.
                                          245/45R16 94   11A; 26N               Hybrid;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A4, S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*98/14*0013*..   81 - 142 205/55R16             51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 205/55R16           51G                         nicht Allroad; nicht
             e1*98/14*0051*..              215/55R16 93                                    für gepanzerte Fz; ab
                                                                                           e1*98/14*0051*17;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4AT

Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD       QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140    205/60R16         nicht Allradantrieb; 12T;   Limousine u. Kombi;
4F1          e13*2007/46*1080*..                               51G                         Front- u.
                                 89 - 188    225/55R16         12P; 51G                    Allradantrieb; Nicht
                                                                                           Allroad Quattro;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76U; 77E; 4BF

Verkaufsbezeichnung:     A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*98/14*0005*..    110 - 250 225/60R16           51G                         nicht für gepanzerte
                                                                                           Fz; Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                           11H; 12M; 51A; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 205/60R16       92                              Allradantrieb;
                                         205/65R16       95                              Frontantrieb;
                                         215/55R16       93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16       95                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/55R16       95    ohne                      721; 725; 73C; 74A;
                                                               Radhausverbreiterung      74P; 76U; 77E
                                                               (Flap) Serie; 11A; 245
                                             225/55R16 95      mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               (Flap) Serie
                                             225/60R16 98      mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               (Flap) Serie
                                             225/60R16 98      ohne
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               (Flap) Serie; 11A; 245
                                             235/55R16 98      mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               (Flap) Serie
                                             235/55R16 98      ohne
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                               248


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
     an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw. )
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
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24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen B etriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R16
                    Hinterachse:                          245/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
       Handelsbez.:     A3 Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 305                  VA
             26P                     x = 250              y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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                                                                                                   Seite: 11 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
       Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 305                  VA
             26P                     x = 250              y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0019-11-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48470
ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: TRE6
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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                                                                                                   Seite: 12 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     8V
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

       Variante(n):     Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400              y = 400                 VA
             26B                      x = 400              y = 400                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 400        y = 400            8                VA
             26J                   x = 400        y = 400           24                VA
             27H                   x = 400        y = 400            8                HA
             27F                   x = 400        y = 400           30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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