Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  XRT-8520
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK112
Radausführungskennz.:                                     LK112
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5246        120 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5207       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5246       140 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5207       160 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5246       160 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  225/35R20                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54) ER1) G4K)
                kleinsten Serienreifen                                     K01) K04) K64) T90)
                205/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/35R20                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54) ER1) G2Y)
                kleinsten Serienreifen                                     K01) K04) K64) T90)
                225/..)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                            e1*2001/116*0198*..
4E                            e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                235/35R20                           A02) bis A10)
                                       N245) T92)                          BF2) E44)

                                         245/35R20
                                         A01) K04) K35) N255) T95)

                                         245/40R20
                                         A01) ER2) K04) K35) N255)

                                         255/35R20
                                         A01) K03) K04) K35) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                  225/30R20                          A01) bis A10)
                (ohne                    A93) K04) M00) T85)                BF3) K01)
                Serienverbreiterung)
                                         225/35R20
                                         A93) K04)

                                         235/30R20
                                         A93) K02) T88)

                                         235/35R20
                                         K02)

                                         245/30R20
                                         A93a) K02) K78)

                                         255/30R20
                                         K02) K78)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                   225/30R20                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93) K04) M00) T85)               BF3) K01)

                                         225/35R20
                                         A93) K04)

                                         235/30R20
                                         A93) K02) T88)

                                         235/35R20
                                         K02)

                                         245/30R20
                                         A93a) K02) K78)

                                         255/30R20
                                         K02) K78)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                            e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2               225/35R20 M+S                        A01) bis A10)
                                       A93) K04)                            BF3) K01)

                                         235/30R20
                                         A93) K02)

                                         235/35R20
                                         K02)

                                         245/30R20
                                         A93a) K02) K78)

                                         255/30R20
                                         K02) K78)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                  235/35R20                          A02) bis A10)
                (ohne                    A93)                               BF4)
                Serienverbreiterung)
                                         245/35R20
                                         A01) A93a) K03) K04)

                                         255/35R20
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   235/35R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF4)

                                         245/35R20
                                         A93a)

                                         255/35R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                            e1*2007/46*0590*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270     Audi Q3 RS             225/35R20 M+S                        A02) bis A10)
                                       A93) ER1)                            BF5)

                                         235/35R20
                                         A93) N245)

                                         245/35R20
                                         A93a) N255)

                                         255/35R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                             A01) bis A10)
                (ohne                    A93)                               A11) BF4) K01) K04)
                Serienverbreiterung)
                                         235/45R20

                                         245/40R20
                                         A93a)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                             A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)                              A11) BF4)

                                         235/45R20

                                         245/40R20
                                         A93a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                            e1*2007/46*2038*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             Audi RS Q3, RS Q3      235/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                Sportback              A93a)                                BF5) EB1)

                                         245/40R20 M+S
                                         A93a)

                                         255/40R20
                                         K82)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5207
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5207
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. Keramik Bremse mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø380x38 mm
       • Achse 2: Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
       ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520



K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen,
       der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante ist entsprechend der Blechradhauskante
       anzupassen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.07.2021