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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     WI232080
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              FONDMETAL
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                              45 5112M
Radausführungskennz.:                                      PCD 112M
Radgröße:                                                   8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         950 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp WI232090 (ABE-Nr. 53922*0) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    160 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
89 bis 160    Audi A6                  245/30R20        245/30R20                               A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                                                 BF1) E44) E54) T90)
              kleinsten Serienreifen   225/35R20        255/30R20                               A01) bis A10)
              205/..)                  T90)                                                     BF1) E44) E54) G4K) V00)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
120 bis 257   Audi A6                  245/30R20        245/30R20                               A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                                                 BF1) E44) E54) T90)
              kleinsten Serienreifen   225/35R20        255/30R20                               A01) bis A10)
              225/..)                  T90)                                                     BF1) E44) E54) G2Y) V00)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                          e1*2001/116*0198*..
4E                          e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx20H2, ET45     9Jx20H2, ET42
154 bis 331   Audi A8                235/35R20         235/35R20                                A02) bis A10)
                                                                                                BF2) E44) EB1) N245) T92)
                                                245/35R20               245/35R20               A02) bis A10)
                                                T95)                                            BF2) E44) EB1) N255)
                                                245/40R20               245/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                BF2) E44) EB1) N255)
                                                235/35R20               275/30R20               A01) bis A10)
                                                N245) T92)                                      BF2) E44) EB1) V00)
                                                245/35R20               275/30R20               A01) bis A10)
                                                N255) T95)                                      BF2) E44) EB1) V00)
                                                245/40R20               275/35R20               A01) bis A10)
                                                N255)                                           BF2) E44) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
81 bis 140    Audi Q2                 235/35R20        235/35R20                                A01) bis A10)
              (ohne                                                                             BF3)
              Serienverbreiterung)    245/30R20        245/30R20                                A01) bis A10)
                                      K03)                                                      BF3)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
81 bis 140    Audi Q2                 235/35R20        235/35R20                                A02) bis A10)
              (mit                                                                              BF3)
              Serienverbreiterung)    245/30R20        245/30R20                                A01) bis A10)
                                                                                                BF3)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                          e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx20H2, ET45     9Jx20H2, ET42
221           Audi SQ2               235/35R20         235/35R20                                A02) bis A10)
                                                                                                BF3)
                                                245/30R20               245/30R20               A01) bis A10)
                                                                                                BF3)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
88 bis 162    Audi Q3                 235/35R20        235/35R20                                A02) bis A10)
              (ohne                                                                             BF4)
              Serienverbreiterung)    245/35R20        245/35R20                                A02) bis A10)
                                                                                                BF4)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
88 bis 162    Audi Q3                 235/35R20        235/35R20                                A02) bis A10)
              (mit                                                                              BF4)
              Serienverbreiterung)    245/35R20        245/35R20                                A02) bis A10)
                                                                                                BF4)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20          235/40R20                                A02) bis A10)
              (ohne                                                                             A11) BF4)
              Serienverbreiterung)    235/45R20        235/45R20                                A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF4)
                                                245/40R20               245/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF4)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20          235/40R20                                A02) bis A10)
              (mit                                                                              A11) BF4)
              Serienverbreiterung)    235/45R20        235/45R20                                A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF4)
                                                245/40R20               245/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF4)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
132 bis 169   Audi TT                  245/30R20        245/30R20                               A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                                                 BF1) E77a) EB2)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET42
132 bis 180   Audi TT                 245/30R20        245/30R20                                A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                                                 BF1) E77a) E85) EB2)
              Baureihe 8S; Serie auch
              20Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)
Die Verwendung des Rades WI232080, 45 5112M ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp WI232090, 42 5112M (ABE-Nr. 53922*0) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080



EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x38 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001163-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232080



Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WI232080 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2021
						
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