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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     WI232090
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              FONDMETAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              42 5112M
Radausführungskennz.:                                      PCD 112M
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         950 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    160 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160    Audi A6                 245/30R20                         A01) bis A10)
              (Ausführungen mit       T90)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
              kleinsten Serienreifen
              205/..)                 255/30R20
                                      K01) T92)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257   Audi A6                 245/30R20                         A01) bis A10)
              (Ausführungen mit       T90)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
              kleinsten Serienreifen
              225/..)                 255/30R20
                                      K01) T92)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                          e1*2001/116*0198*..
4E                          e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331   Audi A8               235/35R20                                 A02) bis A10)
                                    N245) T92)                                BF2) E44)

                                     245/35R20
                                     N255) T95)

                                     245/40R20
                                     N255)

                                     255/35R20
                                     N265)

                                     265/35R20

                                     275/30R20
                                     A01) K04)

                                     275/35R20
                                     A01) K04) K35)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                      N245) T92)          K04)                BF2) E44) V00)
                                      245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                      N255) T95)          K04)                BF2) E44) V00)
                                      245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                      N255)               K04) K35)           BF2) E44) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                235/30R20                                A01) bis A10)
              (ohne                  M00) T88)                                BF3) K01) K04)
              Serienverbreiterung)
                                     235/35R20

                                     245/30R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 2
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                235/30R20                         A01) bis A10)
              (mit                   K03) M00) T88)                    BF3)
              Serienverbreiterung)
                                     235/35R20
                                     K03)

                                     245/30R20
                                     K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                          e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Audi SQ2              235/30R20                          A01) bis A10)
                                    K03) M00)                          BF3)

                                     235/35R20
                                     K03)

                                     245/30R20
                                     K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162    Audi Q3                235/35R20                         A02) bis A10)
              (ohne                                                    BF4)
              Serienverbreiterung)   245/35R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162    Audi Q3                235/35R20                         A02) bis A10)
              (mit                                                     BF4)
              Serienverbreiterung)   245/35R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                            A02) bis A10)
              (ohne                                                      A11) BF4)
              Serienverbreiterung)   235/45R20

                                       245/40R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                            A02) bis A10)
              (mit                                                       A11) BF4)
              Serienverbreiterung)   235/45R20

                                       245/40R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 235/30R20                         A01) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77) K04) K67) M00)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*16;
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-
              Serienreifen 225/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169   Audi TT                 235/30R20                          A01) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       M00)                               BF1) E77a) K27)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-         245/30R20
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180   Audi TT                 235/30R20                          A01) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       M00)                               BF1) E77a) E85) K27)
              Baureihe 8S; Serie auch
              20Zoll; ab EG-          245/30R20
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17) 255/30R20
                                      K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228   Audi TTS                245/30R20                          A01) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) K27)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235   Audi TTS                245/30R20                          A01) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85) K27)
              Baureihe 8S; Serie auch 255/30R20
              20Zoll; ab EG-          K03) K04)
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                          e1*2007/46*1686*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
294           Audi TTRS             245/30R20                            A01) bis A10)
              ( Coupe, Roadster;                                         BF1) K04) K27)
              Baureihe 8S)          255/30R20
                                    K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
       ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
         das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53922 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001164-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI232090


K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
         Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
         mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WI232090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2021
						
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