Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R9905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 54R9905.07
Radausführungskennz.: 54R9905.07
Radgröße: 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *) 930 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 54R9805, 54R9805.07 (ABE-Nr. 48243*8) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50792 160 Nm
Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 2 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
A3 Cabrio K04) K28) K71) BF1) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
A3 Cabrio K04) K28) K71) BF1) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/
oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
S3 Cabrio K04) K28) K71) BF1)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 3 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
S3 Cabrio K04) K28) K71) BF1)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/
oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
110 Audi A3 Sportback 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) BF2) E86)
Mehrlenker - 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
Hinterachse) K02) BF2) E86)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
89 bis 160 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) K64) BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
205/..) K04) K64) T91) BF1) E44) E54)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 4 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
120 bis 257 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) K64) BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
225/..) K04) K64) BF1) E44) E54) T91)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
154 bis 331 Audi A8 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
BF3) E44) N245)
235/45R19 M+S 235/45R19 M+S A02) bis A10)
BF3) E44)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF3) E44) N255)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
BF3) E44)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
BF3) E44) N255)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10)
BF3) E44)
235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K04) K35) BF3) E44) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) K35) BF3) E44) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 5 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
81 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(ohne K04) BF2)
Serienverbreiterung) 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02) BF2)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
81 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) K04) BF2)
225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02) BF2)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
221 Audi SQ2 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
K04) BF2)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02) BF2)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
88 bis 162 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(ohne BF4) GAT)
Serienverbreiterung) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF4)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
88 bis 162 Audi Q3 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF4) GAT)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF4)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0590*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
228 bis 270 Audi Q3 RS 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10)
BF4) G01)
235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
BF4) N245)
235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
BF4) N245)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF4) N255)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
110 bis 169 Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10)
(ohne K04) BF4)
Serienverbreiterung) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K04) BF4)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K04) BF4)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
110 bis 169 Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF4)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
BF4)
255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
BF4)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K04) K67) BF1) E77)
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K04) K67) BF1) E77)
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-Reifen
245/..)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
132 bis 169 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; BF1) E77a)
Baureihe 8S; Serie bis 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
19 Zoll; ab EG- BF1) E77a)
Genehmigungs-Nr 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) K04) BF1) E77a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) K75) BF1) E77a)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, ET35 9Jx19H2, ET35
132 bis 180 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; BF1) E77a) E85)
Baureihe 8S; Serie 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
auch 20Zoll; ab EG- BF1) E77a) E85)
Genehmigungs-Nr 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) K04) BF1) E77a) E85)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) K75) BF1) E77a) E85)
Die Verwendung des Rades 54R9905, 54R9905.07 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9805 (ABE-Nr. 48243*8 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: ZP50792
Anzugsmoment: 160 Nm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
E86) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18,
235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 11 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante
Stoßfänger um 10 mm zu weiten,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
• - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-I0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 28 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.01.2021