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							               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                      Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ASM9L8FP38E571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     790      2181    11/17
               ASM9L8GA38E571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     790      2181    11/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51547*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: ASM9J KBA: 51549 Lochkreis: 5x112 ET: 51 oder
               Radtyp: ASM9K KBA: 51548 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: ASM9K KBA: 51548 Lochkreis: 5x112 ET: 49 oder
               Radtyp: ASM9K KBA: 51548 Lochkreis: 5x112 ET: 44

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAE2, KAET, KAJ5, KAJ6
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : FZ; FZ
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : F3
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                            Typ : GY; 4F; 8J; 8E; 4F1; 8PA; 8PB; GA; 8V; 8P; D2; 4E
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : D2; FZ; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                            140 Nm für Typ : F3; GA; GY


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L;              Cabrio; Frontantrieb;
                                                                       24C; 24D; 5FE                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       24C; 24D; 5FE                    721; 725; 73C; 74C;
                                                         235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22L;              77E; FKA
                                                                       24C; 24D; 54A
                                                         245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                       57F; 677; KAET;
                                                                       KAE2; KAJ5
                                                         255/30R19 91  11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                       57F; 671; 673; KAET;
                                                                       KAE2; KAJ5

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L;              Sportback (4-türig);
               8PA          e1*2001/116*0418*..                        22Q; 24C; 24D; 5FE               S3; Schrägheck 2-
               8PB          e13*2007/46*1082*..          235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L;              türig;
                                                                       22Q; 24C; 24D; 5ET               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                       22Q; 24C; 24D; 5FE               71K; 721; 725; 73C;
                                                         255/30R19 91  Frontantrieb; 11A; 22F;          74C; 77E; FKA
§22 51547*08




                                                                       22L; 22Q; 24D; 57F;
                                                                       585; 671; KAET;
                                                                       KAE2; KAJ5
                                                66 - 195 235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                       22Q; 24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8E           e1*2001/116*0151*.. 253         235/35R19 91      11A; 24J; 24M; 5GG        AUDI S4; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; 4AU
               8E            e1*2001/116*0151*.. 75 - 188   235/35R19 91      11A; 21P; 24J; 24M        ab
                                                                                                        e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4AU




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8E           e1*2001/116*0151*.., 253        235/35R19 91      11A; 24J; 24M             AUDI S4; nur bis
                             e1*98/14*0151*..                                                           e1*2001/116*0151*09;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; 4AU

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG;              Limousine u. Kombi;
                                                                        6C3; 68X; KAET;                 Front- u.
                                                                        KAE2                            Allradantrieb; Nicht
                                                89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 22H; 24J;              Allroad Quattro;
                                                                        24M; 5HA; 68R; KAET;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        KAE2                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                          255/35R19 96  11A; 22H; 24D; 24J;             71K; 721; 725; 73C;
                                                                        6CX                             74C; 77E; 4BF
               4F           e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R19     11A; 21P; 51G                   Nur Allroad Quattro;
                                                          245/40R19 94  11A; 21P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                155 - 257 245/35R19 93Y 5HA                             12A; 51A; 573; 71C;
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                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               D2           e1*93/81*0005*..   110 - 265 245/40R19 98         YDN; 11A; 22B; 24M        nicht für gepanzerte
                                                         255/40R19 96         CF2; 11A; 21B; 22B;       Fz; Allradantrieb;
                                                                              24J; 24M                  Frontantrieb;
                                                  110 - 309 245/40R19 98      YDN; 11A; 22B; 24M        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
               4E            e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 98       YDN; KAET; KAE2           nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz;
                                                            255/40R19 100     CF2                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  154 - 331 255/40R19 100     CF2                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76T; 765; 4AT

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 200         235/35R19 91      11A; 22M; 22P; 24J;       bis
                                                                              24M; 52J                  e1*2001/116*0369*16;
                                                            245/35R19 93      11A; 22H; 22M; 22P;       Cabrio; Coupe;
                                                                              24J; 24M; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 92      11A; 21P; 22H; 22M;       12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                              22P; 24J; 24M; 52J        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76T; 76Z; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91       11A; 22M; 22P; 24J;       bis
                             e1*2001/116*0374*..                              24M                       e1*2001/116*0369*16;
                                                   118 - 184 245/35R19 93     11A; 22H; 22M; 22P;       Cabrio; Coupe;
                                                                              24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 92      11A; 21P; 22H; 22M;       12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                              22P; 24J; 24M             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76T; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B;              Sportback (4-türig);
                                                                       26N; 27F                         inkl. S3; 2-türig;
                                                77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 26B;              Allradantrieb;
                                                                       26N; 27F                         Frontantrieb;
                                                          255/30R19 91 11A; 244; 247; 27F;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       57F; 585; KAET;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       KAE2; KAJ6                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; FKA
               8V            e1*2007/46*0607*..    77 - 140 225/35R19 88W 11A;      245; 26P            Cabrio; Limousine;
                                                             235/30R19 86Y 11A;     245; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                           27H;     5EM                 Frontantrieb;
                                                             235/35R19 87Y 11A;     245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51547*08




                                                                           27H                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   77 - 228 245/30R19 89   11A;     24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74C;
                                                                           26N;     27H                 77E
                                                             245/35R19 89  11A;     24J; 248; 26B;
                                                                           26N;     27H
                                                             255/30R19 91  11A;     241; 246; 248;
                                                                           26B;     26N; 27H
                                                   206 - 228 225/35R19 88Y 11A;     245; 26P
                                                             235/30R19 86Y 11A;     245; 248; 26P;
                                                                           27H;     5EM
                                                             235/35R19 91  11A;     245; 248; 26P;
                                                                           27H

               Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 225/35R19 88   11A; 245; 26N; 27H;    A3 Sportback; A3
                                                                        5FE                    Limousine; S3
                                                         235/35R19 91   11A; 24J; 26J; 26P;    Limousine; S3
                                                                        27H                    Sportback; A3 TFSI e
                                                         245/35R19 93   11A; 24J; 26J; 26P;    Sportback; A3 g-tron
                                                                        27H                    Sportback;
                                                         255/30R19 91   11A; 241; 246; 26B;    Allradantrieb;
                                                                        26J; 27F               Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               77E; 84W



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y        11A; 22H; 24M; 5GG;       Limousine u. Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*..                               6C3; 68X; KAET;           Front- u.
                                                                              KAE2                      Allradantrieb; Nicht
                                                  89 - 257 245/35R19 93Y      YDE; 11A; 22H; 24J;       Allroad Quattro;
                                                                              24M; 5HA; 68R; KAET;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KAE2                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                            255/35R19 96      11A; 22H; 24D; 24J;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              6CX                       74C; 77E; 4BF
               4F            e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R19          11A; 21P; 51G             Nur Allroad Quattro;
               4F1           e13*2007/46*1080*..           245/40R19 94       11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  155 - 257 245/35R19 93Y     5HA                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               D2           e1*98/14*0005*..    110 - 265 245/40R19 98        YDN; 11A; 22B; 24M        nicht für gepanzerte
                                                          255/40R19 96        CF2; 11A; 21B; 22B;       Fz; Allradantrieb;
                                                                              24J; 24M                  Frontantrieb;
                                                  110 - 309 245/40R19 98      YDN; 11A; 22B; 24M        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 51547*08




                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/40R19 89          ohne                      Allradantrieb;
                                                                              Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                              (Flap) Serie; 11A; 245;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              248
                                                            225/40R19 89      mit                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              Radhausverbreiterung      721; 725; 73C; 74C;
                                                                              (Flap) Serie
                                                            235/35R19   91    11A; 241; 244; 246        77E
                                                            235/40R19   92    11A; 241; 244; 246
                                                            245/35R19   89    11A; 241; 244; 246
                                                            245/40R19   94    11A; 241; 244; 246
                                                            255/30R19   91    11A; 24C; 244; 247
                                                            255/35R19   92    11A; 24C; 244; 247
               GA            e1*2007/46*1552*..   221       225/40R19   93                            SQ2;
                                                            235/40R19   92    11A; 245; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19   93    11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74C;
                                                            245/40R19 94      11A; 24J; 248; 26P; 27I 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3       Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95                                 Q3; Allradantrieb;
                                                         235/50R19 99         11A; 245; 248           Frontantrieb; inkl.
                                                         245/45R19 98                                 Hybrid;
                                                         245/50R19 101        11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                            255/45R19   100   11A; 245; 248           71K; 721; 725; 73C;
                                                            265/45R19   102   11A; 24J; 248; 26P; 27I 74A
               F3            e1*2007/46*1900*..   110 - 180 235/50R19   99    11A; 24J; 248           Q3 Sportback;
                                                            245/45R19   98    11A; 245                Allradantrieb;
                                                            245/50R19   101   11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; inkl.
                                                                                                      Hybrid;
                                                            255/45R19         51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/45R19 100     11A; 24J; 248           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A

               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 235/55R19 101 YBJ; 11A; 245; 57E               Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                         245/50R19 101 YCX; 11A; 245; 57E               tron; Q4 35 Sportback
                                                         245/55R19 103 YBK; 11A; 245; 57E               e-tron; Q4 40
§22 51547*08




                                                                                                        Sportback e-tron; Q4
                                                                                                        50 e-tron; Q4 50
                                                                                                        Sportback e-tron; Q4
                                                                                                        45 e-tron; Q4 45
                                                                                                        Sportback e-tron;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76A; 77E; FKA
               FZ            e1*2018/858*00006*.. 70        255/50R19 103     YBJ; 12Q; 57F; KAET;      Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                              KAE2                      Sportback e-tron;
                                                            265/45R19 102     YCX; 12A; 57F; KAET;      Heckantrieb;
                                                                              KAE2                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/50R19 106     YBK; 11A; 12A; 24M;       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                              57F; KAET; KAE2           725; 73C; 74C; 76B;
                                                                                                        77E; FKA
               FZ            e1*2018/858*00006*.. 70 - 77   255/50R19 103     YBJ; 12Q; 57F; KAET;      Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                              KAE2                      Sportback e-tron; Q4
                                                            265/45R19 102     YCX; 12A; 57F; KAET;      50 e-tron; Q4 50
                                                                              KAE2                      Sportback e-tron; Q4
                                                            265/50R19 106     YBK; 11A; 12A; 24M;       45 e-tron; Q4 45
                                                                              57F; KAET; KAE2           Sportback e-tron;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                        76B; 77E; FKA


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     RS Q3, RS Q3 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F3           e1*2007/46*2038*.. 294     235/45R19        M+S   52J                       RS Q3; RS Q3
                                                       235/50R19        M+S   52J                       Sportback;
                                                       245/45R19        M+S   52J                       Allradantrieb;
                                                       255/45R19        M+S   52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; PDH

               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89  11A; 26P                        ab
                                                          235/35R19 91Y 11A; 26P                        e1*2001/116*0369*17;
                                                          235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N; 27U              Allradantrieb;
                                                          245/35R19 89  11A; 245; 248; 26B;             Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                        26N; 27U                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;             12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                        27H; 27U                        71K; 721; 725; 73C;
                                                          255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;             74C; 77E
                                                                        26J; 27H; 27U
§22 51547*08




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51547*08




               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbrei te
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.02.2022
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 51547*08




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
§22 51547*08




                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 23
                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bes sere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 51547*08




               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         225/35R19
                                    Hinterachse:                         255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/35R19
                                    Hinterachse:                        255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          245/30R19
§22 51547*08




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.02.2022
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                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/35R19
                                    Hinterachse:                        235/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 51547*08




                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es s ind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                    Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 19.02.2022
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               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                    nicht zulässig.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        255/40R19
                                     Hinterachse:                        255/40R19
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit
                    ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen
§22 51547*08




                    bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KAE2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse ASM9K KBA: 51548 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KAET) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse ASM9K KBA: 51548 Lochkreis 5x112 ET: 44
               KAJ5)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse ASM9K KBA: 51548 Lochkreis 5x112 ET: 49
               KAJ6)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse ASM9J KBA: 51549 Lochkreis 5x112 ET: 51
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        235/55R19
                                     Hinterachse:                        255/50R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/55R19
                                     Hinterachse:                          265/50R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R19
                                   Hinterachse:                          265/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§22 51547*08




                                   Vorderachse:                        245/40R19
                                   Hinterachse:                        245/40R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1552*..
                      Handelsbez.:     Q2, SQ2

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 210              y = 230                  VA
                            26P                     x = 260              y = 280                  VA
                            27B                     x = 230              y = 210                  HA
                            27I                     x = 280              y = 260                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51547*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 260            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 260             8                HA
                            26J                  x = 260        y = 280            15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 350              y = 250                 VA
                            26B                      x = 400              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 350        y = 350           20                HA
§22 51547*08




                            26J                   x = 400        y = 400           20                VA
                            27H                   x = 350        y = 350            8                HA
                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                      Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51547*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
§22 51547*08




                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                      Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 330              y = 310                  VA
                            26P                     x = 280              y = 260                  VA
                            27B                     x = 280              y = 310                  HA
                            27I                     x = 230              y = 260                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51547*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 280        y = 310             8                HA
                            26J                  x = 330        y = 310            15                VA
                            26N                  x = 330        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 310            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51547*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, 2-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 400              y = 400                 VA
                            26B                      x = 400              y = 400                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 400        y = 400           30                HA
§22 51547*08




                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA
                            26J                   x = 400        y = 400           24                VA
                            27H                   x = 400        y = 400            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0057-17-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51547
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: ASM9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                      Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
§22 51547*08




                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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