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							               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                      Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTWZ8BL40D571           PCD112 ET40            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        670      2025    02/19
               TTWZ8BL40O571           PCD112 ET40            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        670      2025    02/19
               TTWZ8SA40D571           PCD112 ET40            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        670      2025    02/19
               TTWZ8SA40O571           PCD112 ET40            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        670      2025    02/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52479*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : B5
                                                            120 Nm für Typ : 4B; 8E; 8H; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                            140 Nm für Typ : GA; GY; 8U; 8U1
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16                11A; 24J; 24M; 51G        Cabrio; Frontantrieb;
                                                          215/55R16 93             11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   24J; 24M; 54A             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  225/50R16 92     11A; 21P; 22H; 22M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   24J; 24M                  74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16                11A; 24J; 51G             Sportback (4-türig);
                8PA          e1*2001/116*0418*..          215/55R16 93             11A; 21B; 22L; 22Q;       Schrägheck 2-türig;
                8PB          e13*2007/46*1082*..                                   24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92             11A; 21B; 22L; 22Q;       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                   24J; 24M; 57T             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 76U; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                  Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B5           e1*93/81*0013*..   81 - 142 205/55R16             51G                       Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/55R16           51G                       Cabrio;
                            e1*98/14*0177*..     96 - 162 205/55R16           51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12M; 51A; 573; 7EB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                                        77E; AFF

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 205/55R16 91                                   ab
                                                75 - 162 205/55R16            51G; 52J                  e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12M; 51A; 573; 71C;
§22 52479*03




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76T; 76U;
                                                                                                        77E; AFF; 4AU
               8E            e1*2001/116*0151*.., 74 - 110   205/55R16        51G                       nur bis
                             e1*98/14*0151*..     74 - 162   205/55R16        51G; 52J                  e1*2001/116*0151*09;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12M; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                                        4AU

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4B           e1*96/27*0051*..   81 - 184 205/55R16             12M; 51G                  nicht Allroad;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                                        4AT
               4B            e1*96/27*0051*..     81 - 184 205/55R16          12K; 51G                  nicht Allroad;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                                        4AT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                  Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 205/55R16      M+S 12R; 52J                    Cabrio; Limousine;
                                                          215/55R16     93  12A                         Allradantrieb;
                                                          225/50R16     92  12A                         Frontantrieb;
                                                          225/55R16     95  12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E
               8V            e1*2007/46*0607*..   77 - 140 205/50R16    91    nicht e-tron; 11A; 26P    Sportback (4-türig);
                                                           205/55R16    91    11A; 26P                  2-türig;
                                                           215/55R16    93    11A; 248; 26P             Allradantrieb;
                                                           225/50R16    92    11A; 245; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                              26N; 57T                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 147 205/55R16 M+S 12I; 52J                A3 Sportback; A3
                                                         205/60R16 M+S 12I; 52J                Limousine; A3 TFSI e
                                                                                               Sportback; A3 g-tron
                                                                                               Sportback;
§22 52479*03




                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A4, S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B5           e1*98/14*0013*..   81 - 142 205/55R16             51G                       Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     A6, S6, ALLROAD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 205/55R16           51G                       nicht Allroad; ab
                             e1*98/14*0051*..                                                           e1*98/14*0051*17;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76T; AF8; 4AT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                  Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     A6, S6, ALLROAD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 205/55R16           12M; 51G                  nicht Allroad; ab
                             e1*98/14*0051*..                                                           e1*98/14*0051*17;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76T; AF8; 4AT
               4B            e1*98/14*0051*..     81 - 184 205/55R16          12K; 51G                  nicht Allroad; nur
                                                                                                        bis e1*98/14*0051*16;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                                        4AT
               4B            e1*98/14*0051*..     81 - 184 205/55R16          12M; 51G                  nicht Allroad; nur
                                                                                                        bis e1*98/14*0051*16;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                                        4AT

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 205/60R16       92    12O                       Allradantrieb;
§22 52479*03




                                                        205/65R16       95    12O                       Frontantrieb;
                                                        215/55R16       93    12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/60R16       95    12O                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                        225/55R16       95    mit                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              Radhausverbreiterung      76U; 77E
                                                                              (Flap) Serie; 12A
                                                            225/55R16 95      ohne
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; 11A; 12A;
                                                                              245
                                                            225/60R16 98      ohne
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; 11A; 12A;
                                                                              245
                                                            225/60R16 98      mit
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; 12A
                                                            235/55R16 98      ohne
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; 11A; 12A;
                                                                              245; 248
                                                            235/55R16 98      mit
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; 12A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                   Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     Q3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 215/65R16             51G                       Kombilimousine;
               8U1          e13*2007/46*1163*..          225/60R16 98                                    Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76U; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 52479*03




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                   Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2022
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               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1, 04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 52479*03




               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                   Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 9
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 52479*03




               4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           205/55R16


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                   Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2022
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                                   Hinterachse:                        225/50R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 52479*03




               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschri ebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
                    Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
               AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
                    (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
                    zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-18-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52479
               ANLAGE: 79 AUDI                                                  Radtyp: TTWZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, 2-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 400              y = 400                 VA
                            26B                      x = 400              y = 400                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA
§22 52479*03




                            26J                   x = 400        y = 400           24                VA
                            27H                   x = 400        y = 400            8                HA
                            27F                   x = 400        y = 400           30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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