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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     68R9855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            68R9855.47
Radausführungskennz.:                                     68R9855.47
Radgröße:                                                 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                         880 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704     120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                              e1*2001/116*0217*..
8P                              e1*2001/116*0241*..
8P                              e1*2001/116*0456*..
8PB                             e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147    Audi A3                   215/35R19                          A02) bis A10)
              (3türig, 5türig, Cabrio, T85)                                BF1)
              außer S3, RS3)
                                        225/35R19
                                        A01) G0S) K03) K58) K59) T88)

                                       235/30R19
                                       A01) K01) K04) K58) K59) T86)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195   Audi S3               225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03) K58) K59) T88)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                           e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147    Audi A3 Sportback, A3 215/35R19                              A02) bis A10)
              Limousine              A93) N225) T85)                       BF2)
              (Ausführungen mit
              Mehrlenker- und        225/35R19
              Verbundlenker -
              Hinterachse)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                           A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;          A93)                                BF1) E77)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr          235/35R19
              e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-        245/35R19
              Serienreifen 225/..)     A01) K67)

                                       255/35R19
                                       A01) K67)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
8J                           e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265   Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                       A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;          A93)                                BF1) E77)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr          235/35R19 M+S
              e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-        245/35R19
              Reifen 245/..)           A01) K67)

                                       255/35R19
                                       A01) K67)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169   Audi TT                 225/35R19                            A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       A93a)                                BF1) E77a) EB1)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-         235/35R19
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180   Audi TT                 225/35R19                            A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       A93a)                                BF1) E77a) E85) EB1)
              Baureihe 8S; Serie auch
              20Zoll; ab EG-          225/40R19
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17) 235/35R19

                                       245/35R19

                                       255/35R19
                                       A01) K27)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228   Audi TTS                225/35R19 M+S                         A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       A93a)                                 BF1) E77a)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-         235/35R19 M+S
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235   Audi TTS                225/35R19 M+S                         A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       A93a)                                 BF1) E77a) E85)
              Baureihe 8S; Serie auch
              20Zoll; ab EG-          225/40R19 M+S
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 M+S

                                      245/35R19

                                      255/35R19
                                      A01) K27)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Audi R315 ATF mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
       mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       3-Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
          von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
          bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus
          ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den
          Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
          mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
          nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
       5- Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
          von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
          bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
          entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
          mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
          nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001223-B0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   68R9855



K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
         Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
         mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
         mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 20 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.12.2022
						
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