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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        FMI101980
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                  Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und interachse
               Radausführung:                                                  34 5112R
               Radausführungskennz.:                                          112R PCD
               Radgröße:                                                       8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
               Lochzahl:                                                           5
               Mittenlochdurchmesser:                                         66,50 mm
§22 54453*00




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                             950 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1 2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             120 Nm
               BF2       1 2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             150 Nm
               BF3       1 2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             160 Nm

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     215/35R19                                 A02) bis A10)
                             A3 Cabrio               N225)                                     BF1) E75) T85)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max. 18 215/35R19 M S
                             Zoll Räder verbaut      W225)
                             oder eingetragen haben)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     215/35R19                         A02) bis A10)
                             A3 Cabrio                                                 BF1) E76) T85)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/
                             oder eingetragen haben)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                          e1 2001 11 0198 ..
               4E                          e1 2001 11 024 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331   Audi A8               235/45R19                           A02) bis A10)
                                                   N245)                               BF2) E44)
§22 54453*00




                                                     235/45R19 M S

                                                     245/40R19
                                                     N255)

                                                     245/40R19 M S

                                                     245/45R19
                                                     N255)

                                                     245/45R19 M S


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                           e1 2007 4 0591 ..
               8U1                          e13 2007 4 11 3 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162    Audi Q3                225/45R19                          A02) bis A10)
                             (ohne                  A93) N235)                         BF3)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/45R19
                                                    GAT)

                                                     245/40R19
                                                     A93a)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
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               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                           e1 2007 4 0591 ..
               8U1                          e13 2007 4 11 3 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162    Audi Q3                225/45R19                         A02) bis A10)
                             (mit                   A93) N235)                        BF3)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/45R19
                                                    GAT)

                                                    245/40R19
                                                    A93a)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                          e1 2007 4 0590 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 270   Audi Q3 RS            225/45R19 M S                      A02) bis A10)
§22 54453*00




                                                   A93)                               BF3)

                                                    235/40R19
                                                    A93) N245)

                                                    235/45R19
                                                    N245)

                                                    245/40R19
                                                    A93a) N255)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1 2007 4 1900 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                          A02) bis A10)
                             (ohne                                                    A11) A93) BF3)
                             Serienverbreiterung)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1 2007 4 1900 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                          A02) bis A10)
                             (mit                   A93)                              A11) BF3)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/50R19

                                                    245/45R19
                                                    A93a)

                                                    255/45R19
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               Nr. :                        RA-001252-A0-072
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                          e1 2007 4 2038 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294           Audi RS Q3, RS Q3     225/50R19 M S                      A02) bis A10)
                             Sportback                                                BF3) EB1)
                                                   245/45R19 M S
                                                   A93a)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                            e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169   Audi TT                225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                         BF1) E77a)
                             Baureihe 8S Serie bis
                             19 Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)
§22 54453*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180   Audi TT                225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                         BF1) E77a) E85)
                             Baureihe 8S Serie auch
                             20Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                            e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228   Audi TTS               225/35R19 M S                     A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                         BF1) E77a)
                             Baureihe 8S Serie bis
                             19 Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 235   Audi TTS               225/35R19 M S                     A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                         BF1) E77a) E85)
                             Baureihe 8S Serie auch
                             20Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
§22 54453*00




                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
§22 54453*00




                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
                      auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                       ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø380x38 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GAT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18,
                      235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 54453*00




                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               FMI101980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 29.06.2022
						
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