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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  67R9805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          67R9805.07
               Radausführungskennz.:                                   67R9805.07
               Radgröße:                                              8.0Jx19H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53269*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704     120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704    140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,           ZP50704    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50792    160 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                            A01) bis A10)
                               Cabrio                    N225) T85)                        BF1) E75) K01) K04) K28)
                               (Nur zulässig an                                            K71)
                               Fahrzeugen die max.       215/35R19 M+S
                               18 Zoll Räder verbaut     T85) W225)
                               oder eingetragen haben)
                                                         225/30R19
                                                         T84)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                            A01) bis A10)
§22 53269*04




                               Cabrio                    T85)                              BF1) E76) K01) K04) K28)
                               (Nur zulässig an                                            K71)
                               Fahrzeugen die            225/30R19
                               serienmäßig 19 Zoll       T84)
                               Räder verbaut und/oder
                               eingetragen haben)




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3    215/35R19                          A01) bis A10)
                               Limousine                                                   BF2) K01) K04) K83) N225)
                               (Ausführungen mit                                           T85)
                               Mehrlenker- und
                               Verbundlenker -
                               Hinterachse)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  225/40R19                          A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                           BF1) E44) E54) K01) K04)
                               kleinsten Serienreifen                                      K64)
                               205/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257     Audi A6                  225/40R19                         A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54) K01) K04)
                               kleinsten Serienreifen                                     K64) T93)
                               225/..)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                            e1*2001/116*0198*..
               4E                            e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331     Audi A8                235/45R19                           A01) bis A10)
                                                      N245)                               BF3) E44) K04)
§22 53269*04




                                                        235/45R19 M+S

                                                        245/40R19
                                                        K03) K35) N255)

                                                        245/40R19 M+S
                                                        K03) K35)

                                                        245/45R19
                                                        K03) K35) N255)

                                                        245/45R19 M+S
                                                        K03) K35)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  225/35R19                         A01) bis A10)
                               (ohne                    T88)                              BF2) K01) K02)
                               Serienverbreiterung)
                                                        225/40R19

                                                        235/35R19

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                                                        K78)
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               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   225/35R19                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) T88)                              BF2) K01) K02)

                                                        225/40R19

                                                        235/35R19

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                                                        K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
§22 53269*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               225/40R19 M+S                        A01) bis A10)
                                                                                           BF2) K01) K02)
                                                        235/35R19

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                                                        K78)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                  225/45R19                          A02) bis A10)
                               (ohne                    N235)                              BF4)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/45R19
                                                        A01) GAT) K03) K04)

                                                        245/40R19
                                                        A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                   225/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) N235)                             BF4)

                                                        235/45R19
                                                        GAT)

                                                        245/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                            e1*2007/46*0590*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 270     Audi Q3 RS             225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
§22 53269*04




                                                      A01) G01)                            BF4)

                                                        225/45R19 M+S

                                                        235/40R19
                                                        N245)

                                                        235/45R19
                                                        N245)

                                                        245/40R19
                                                        N255)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                             A01) bis A10)
                               (ohne                                                       A11) BF4) K01) K04)
                               Serienverbreiterung)     245/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                             A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   A11) BF4)
                                                         245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                            e1*2007/46*2038*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294             Audi RS Q3, RS Q3      225/50R19 M+S                      A02) bis A10)
                               Sportback                                                 BF4) EB2)
                                                      235/50R19 M+S
                                                      A01) G01) K03) K04) K82)

                                                       245/45R19 M+S


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 53269*04




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 53269*04




               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: ZP50792
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                      (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 83A615106A mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø375x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VCR 273 VW AG mit belüfteter Scheibe
                        Ø310x22 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
                    235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 53269*04




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
                      ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                      • der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
                         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
§22 53269*04




                      erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                      die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                      umgelegten Radhauskante zu kürzen,
                      der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante ist entsprechend der Blechradhauskante
                      anzupassen.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
                        umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
                        einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 53269*04




                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 67R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.06.2023