Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 1/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R9855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 68R9855.47
Radausführungskennz.: 68R9855.47
Radgröße: 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe: 49 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
§22 54214*04
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *) 880 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 2/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 215/35R19 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, T85) BF1)
außer S3, RS3)
225/35R19
A01) G0S) K03) K58) K59) T88)
235/30R19
A01) K01) K04) K58) K59) T86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 54214*04
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 225/35R19 A01) bis A10)
BF1) K03) K58) K59) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Audi A3 Sportback, A3 215/35R19 A02) bis A10)
Limousine A93) N225) T85) A11) BF2)
(Ausführungen mit
Mehrlenker- und 225/35R19
Verbundlenker -
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A93) BF1) E77)
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr 235/35R19
e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
Ausführungen mit
kleinsten Sommer- 245/35R19
Serienreifen 225/..) A01) K67)
255/35R19
A01) K67)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 3/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A93) BF1) E77)
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr 235/35R19 M+S
e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-Reifen 245/35R19
245/..) A01) K67)
255/35R19
A01) K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 54214*04
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93a) BF1) E77a) EB1)
Baureihe 8S; Serie bis
19 Zoll; ab EG- 235/35R19
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93a) BF1) E77a) E85) EB1)
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG- 225/40R19
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 235/35R19
245/35R19
255/35R19
A01) K27)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 4/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi TTS 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93a) BF1) E77a)
Baureihe 8S; Serie bis
19 Zoll; ab EG- 235/35R19 M+S
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235 Audi TTS 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93a) BF1) E77a) E85)
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG- 225/40R19 M+S
§22 54214*04
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 M+S
245/35R19
255/35R19
A01) K27)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 5/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
§22 54214*04
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 6/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Audi R315 ATF mit belüfteter Scheibe
Ø310x22 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
§22 54214*04
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca.
120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001223-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 7/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9855
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
§22 54214*04
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 20 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.06.2024