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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     1/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             5RV
                Radausführungskennz.:                                      5RV
                Radgröße:                                               8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§22 100069*03




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   57,10 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                      140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                      120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     2/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                GY                              e1*2007/46*2060*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3    235/30R20                               A01) bis A10)
                                Limousine                                                        A11) BF1) G1C) K04) K83)
                                (Ausführungen mit
                                Mehrlenker- und
                                Verbundlenker -
                                Hinterachse)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                GY                             e1*2007/46*2060*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                228 bis 245     Audi S3 Sportback, S3   235/30R20                                A01) bis A10)
                                Limousine                                                        BF2) K04) K83)
§22 100069*03




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                              e1*2001/116*0254*..
                4F1                             e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                89 bis 160      Audi A6                  225/35R20                               A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit        G4K) T90)                               BF2) E44) E54)
                                kleinsten Serienreifen
                                205/..)                  245/30R20
                                                         A01) K64) T90)

                                                         255/30R20
                                                         A01) K64) T92)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                         T90)                 K64) T92)          BF2) E44) E54) G4K) V00)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     3/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                              e1*2001/116*0254*..
                4F1                             e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 257     Audi A6                  225/35R20                               A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit        G2Y) T90)                               BF2) E44) E54)
                                kleinsten Serienreifen
                                225/..)                  245/30R20
                                                         A01) K64) T90)

                                                         255/30R20
                                                         A01) K64) T92)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                         T90)                 K64) T92)          BF2) E44) E54) G2Y) V00)
§22 100069*03




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4E                            e1*2001/116*0198*..
                4E                            e1*2001/116*0246*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                154 bis 331     Audi A8                235/35R20                                 A02) bis A10)
                                                       N245) T92)                                BF3) E44) EB1)

                                                         245/35R20
                                                         N255) T95)

                                                         245/40R20
                                                         N255)

                                                         255/35R20
                                                         N265)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FZ                              e1*2018/858*00006*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/45R20                              A02) bis A10)
                                Sportback                 A94) ER2)                              BF4)

                                                         265/45R20
                                                         A94a) ER1)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/50R20            255/45R20          A02) bis A10)
                                                                              A94)               BF4) ER2)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     4/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 235/30R20                          A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF2) E77) K67)
                                8J; bis EG-              245/30R20
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*16;     255/30R20
                                Ausführungen mit         K04)
                                kleinsten Sommer-
                                Serienreifen 225/..)




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                8J                              e1*2001/116*0375*..
§22 100069*03




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20                          A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF2) E77) K67)
                                8J; bis EG-              255/30R20
                                Genehmigungs-Nr          K04)
                                e1*2001/116*0369*16;
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Sommer-
                                Reifen 245/..)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                             e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 169     Audi TT                   235/30R20                         A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;                                           BF2) E77a)
                                Baureihe 8S; Serie bis 19 245/30R20
                                Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 180     Audi TT                  235/30R20                          A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;                                           BF2) E77a) E85)
                                Baureihe 8S; Serie       245/30R20
                                auch 20Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr          255/30R20
                                e1*2001/116*0369*17)     A01) K27)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     5/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                             e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 228     Audi TTS                  245/30R20                         A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;                                           BF2) E77a)
                                Baureihe 8S; Serie bis 19
                                Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 235     Audi TTS                 245/30R20                          A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;                                           BF2) E77a) E85)
                                Baureihe 8S; Serie       255/30R20
                                auch 20Zoll; ab EG-      A01) K27)
§22 100069*03




                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)



                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     6/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 100069*03




                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     7/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

                E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

                E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
§22 100069*03




                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe
                         Ø380x38 mm

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     8/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

                K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
§22 100069*03




                         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

                K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
                         umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
                         einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                20a
                Seite :                     9/9
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 20a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
§22 100069*03
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*03




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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