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							               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                       Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2025
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TTV0M8BA42ED57          PCD112 ET42            ohne                        57,1                   1045      2483    02/22
               1
               TTV0M8BP42ED57          PCD112 ET42            ohne                        57,1                  1045      2483     02/22
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54025*06




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TTV0K KBA: 54024 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: TTV0L KBA: 54318 Lochkreis: 5x112 ET: 38

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPE, KBRJ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : FZ; FZ
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : F3
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                            Typ : 4F1; GA; 4F; 4E; 8J


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
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               Zubehör                                 : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J
                                                         140 Nm für Typ : F3; GA
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y          11A; 22H; 24J; 24M; nicht Kombi;
                                                                                5GA                 Limousine; Front- u.
                                                                                                    Allradantrieb; Nicht
                                                                                                    Allroad Quattro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74C; 77E; 4BF
               4F            e1*2001/116*0254*.. 320        265/30R20 94Y       QBN; 11A; 21P; 22H; Nur AUDI S6;
                                                                                22P; 24M; 5HI; 54A Allradantrieb;
                                                                                                    Limousine u. Kombi;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74C; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
§22 54025*06




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y         YD0; 5HR; KBRJ          Nicht für Fz. m.
                                                154 - 331 255/35R20 97Y         CF6; 51J; KBRJ          Keramikbremse; nicht
                                                          275/35R20 98          YD1; 11A; 21B; 24J;     für gepanzerte Fz;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4AT

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90         11A; 21P; 22H; 22M;     bis
                             e1*2001/116*0374*..                                22P; 24J; 24M           e1*2001/116*0369*16;
                                                            255/30R20 92        11A; 21P; 22H; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                22Q; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y          11A; 22H; 24J; 24M;     nicht Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*..                                 5GA                     Limousine; Front- u.
                                                                                                        Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
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                                                                                                                  Seite: 3 von 8

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/35R20 90                                SQ2;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96                                   Q3; Allradantrieb;
                                                         245/40R20 95                                   Frontantrieb; inkl.
                                                         245/45R20 99                                   Hybrid;
                                                         255/40R20 97     11A; 245; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
               F3            e1*2007/46*1900*..   110 - 180 235/45R20 96                                Q3 Sportback;
                                                            245/40R20 95                                Allradantrieb;
                                                            245/45R20 99                                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
§22 54025*06




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen    Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/45R20 101      YCV; 57F; KAPE;       Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                            KBRJ                  Sportback e-tron; Q4
                                                         265/40R20 104      YCZ; 57F; KAPE;       50 e-tron; Q4 50
                                                                            KBRJ                  Sportback e-tron; Q4
                                                         265/45R20 104      YCY; 57F; KAPE;       45 e-tron; Q4 45
                                                                            KBRJ                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  55 e-tron; Q4 55
                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76B; 77E; FKA
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      255/45R20 101      YCV; 57F; KAPE;       Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                            KBRJ                  Sportback e-tron;
                                                         265/40R20 100      YCZ; 57F; KAPE;       Heckantrieb;
                                                                            KBRJ                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R20 104      YCY; 57F; KAPE;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            KBRJ                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76B; 77E; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen    Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 245/45R20 99       YCZ; 57E              Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                                                                  tron; Q4 35 Sportback
                                                                                                  e-tron; Q4 40
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  50 e-tron; Q4 50
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  45 e-tron; Q4 45
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  55 e-tron; Q4 55
                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76A; 77E; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/35R20 90  11A; 26B; 26N                   ab
                                                          245/30R20 90  11A; 245; 248; 26B;             e1*2001/116*0369*17;
                                                                        26J; 27U                        Allradantrieb;
§22 54025*06




                                                          255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B;             Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                        26J; 27H; 27U                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengröß en an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 54025*06




                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 8
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 54025*06




                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R20
                                   Hinterachse:                        255/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KAPE) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTV0K KBA: 54024 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KBRJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTV0L KBA: 54318 Lochkreis 5x112 ET: 38
               QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
                    mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
               YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/50R20
                                  Hinterachse:                        255/45R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 8
               YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R20
                                   Hinterachse:                          265/45R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/45R20
                                   Hinterachse:                         265/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 54025*06




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YD0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R20
                                   Hinterachse:                        245/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YD1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        275/35R20
                                   Hinterachse:                        275/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54025*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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