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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      1/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    FMI182090
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                              Fondmetal
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             46_5_112N
                Radausführungskennz.:                                      V.LK 112N
                Radgröße:                                                   9Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           46 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100202*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             Ø57,1-Ø66,6
                geprüfte Radlast: *)                                         970 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                KIT0335     120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,              KIT0335    140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,              KIT0335    120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      2/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                            e1*2001/116*0254*..
                4F1                           e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                89 bis 160    Audi A6                 245/30R20                         A01) bis A10)
                              (Ausführungen mit       T90)                              BF1) E44) E54) K64)
                              kleinsten Serienreifen
                              205/..)                 255/30R20
                                                      K04) T92)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                            e1*2001/116*0254*..
                4F1                           e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 257   Audi A6                 245/30R20                         A01) bis A10)
§22 100202*00




                              (Ausführungen mit       T90)                              BF1) E44) E54) K64)
                              kleinsten Serienreifen
                              225/..)                 255/30R20
                                                      K04) T92)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      3/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                4E                          e1*2001/116*0198*..
                4E                          e1*2001/116*0246*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                154 bis 331   Audi A8               235/35R20                                A02) bis A10)
                                                    N245) T92)                               BF2) E44)

                                                     245/35R20
                                                     N255) T95)

                                                     245/40R20
                                                     N255)

                                                     255/35R20
                                                     N265)

                                                     265/35R20
§22 100202*00




                                                     275/30R20

                                                     275/35R20

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                     N245) T92)                              BF2) E44) V00)
                                                     245/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                     N255) T95)                              BF2) E44) V00)
                                                     245/40R20           275/35R20           A02) bis A10)
                                                     N255)                                   BF2) E44) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      4/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                FZ                           e1*2018/858*00006*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89     Audi Q4 e-tron, Q4 e-  255/45R20                                 A02) bis A10)
                              tron Sportback         A94)                                      BF3)

                                                       265/40R20
                                                       A94)

                                                       265/45R20
                                                       A94a)

                                                       275/40R20
                                                       A01) A94) K03)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
§22 100202*00




                                                       235/50R20           255/45R20           A02) bis A10)
                                                       M00)                A94)                BF3)
                                                       245/45R20           265/40R20           A02) bis A10)
                                                                           A94)                BF3) V00)

                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                           e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20                               A01) bis A10)
                              (Coupe, Cabrio;                                                  BF1) E77) K67)
                              Baureihe 8J; bis EG-
                              Genehmigungs-Nr
                              e1*2001/116*0369*16;
                              Ausführungen mit
                              kleinsten Sommer-
                              Serienreifen 225/..)

                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                           e1*2001/116*0369*..
                8J                           e1*2001/116*0375*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                184 bis 265   Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20                               A01) bis A10)
                              (Coupe, Cabrio;                                                  BF1) E77) K67)
                              Baureihe 8J; bis EG-
                              Genehmigungs-Nr
                              e1*2001/116*0369*16;
                              Ausführungen mit
                              kleinsten Sommer-
                              Reifen 245/..)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      5/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                           e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 180   Audi TT                 245/30R20                             A01) bis A10)
                              (Coupe, Roadster;                                             BF1) E77a) E85) EB1) K27)
                              Baureihe 8S; Serie auch 255/30R20
                              20Zoll; ab EG-
                              Genehmigungs-Nr
                              e1*2001/116*0369*17)


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                           e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 235   Audi TTS                245/30R20                             A01) bis A10)
                              (Coupe, Roadster;                                             BF1) E77a) E85) K27)
§22 100202*00




                              Baureihe 8S; Serie auch 255/30R20
                              20Zoll; ab EG-
                              Genehmigungs-Nr
                              e1*2001/116*0369*17)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                          e1*2007/46*1686*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                294           Audi TTRS             245/30R20                               A01) bis A10)
                              ( Coupe, Roadster;                                            BF1) K27)
                              Baureihe 8S)          255/30R20
                                                    K04)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      6/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 100202*00




                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Zubehörkit: KIT0335
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: KIT0335
                       Anzugsmoment: 140 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      7/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: KIT0335
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

                E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

                E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
§22 100202*00




                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Audi R315 ATF mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
                         das äußere Karosserieblech anzulegen,
                       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

                K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
                         Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                         mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4
                Seite :                      8/8
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090



                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 100202*00




                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage 4 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
                FMI182090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                Geschäftsstelle Essen, 29.04.2025