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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       1/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                     NEV1 1975
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                              GMP GROUP
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                         NEV1751950140
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET50 CB57.1
                 Radgröße:                                                  7½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                 Lochzahl:                                                      5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     57,10 mm
§22 100583*00




                 Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         750 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                Gutachten zur Erteilung der    Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                          RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                   8
                Seite :                        2/6
                Auftraggeber :                 G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                     NEV1 1975


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                                e1*2001/116*0217*..
                8P                                e1*2001/116*0241*..
                8P                                e1*2001/116*0456*..
                8PB                               e13*2007/46*1082*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 147      Audi A3                    215/35R19                          A02) bis A10)
                                (3türig, 5türig, Cabrio,   T85)                               BF1)
                                außer S3, RS3)
                                                          225/35R19
                                                          G0S) T88)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                            e1*2001/116*0217*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100583*00




                184 bis 195     Audi S3                225/35R19                              A02) bis A10)
                                                                                              BF1) EB1) T88)

                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                                 e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback 215/35R19                               A02) bis A10)
                                (3-türig, 5-türig)          N225) T85)                        A11) BF1)

                                                          225/35R19
                                                          GB1)


                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                                 e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 215/35R19 M+S                          A02) bis A10)
                                S3, S3 Sportback            T85)                              BF1)
                                (3-türig, 5-türig)
                                                          225/35R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                              e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      215/35R19                            A02) bis A10)
                                A3 Cabrio                N225)                                BF1) E75) T85)
                                (Nur zulässig an
                                Fahrzeugen die max.
                                                         215/35R19 M+S
                                18 Zoll Räder verbaut
                                oder eingetragen haben) W225)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       3/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                              e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      215/35R19                         A02) bis A10)
                                A3 Cabrio                T85)                              BF1) E76)
                                (Nur zulässig an
                                Fahrzeugen die
                                                         225/35R19
                                serienmäßig 19 Zoll
                                Räder verbaut und/
                                oder eingetragen haben)



                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                GY                             e1*2007/46*2060*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100583*00




                81 bis 150      Audi A3 Sportback, A3 215/35R19                            A02) bis A10)
                                Limousine               A93) N225) T85)                    A11) BF2)
                                (Ausführungen mit
                                Mehrlenker- und
                                                        225/35R19
                                Verbundlenker-
                                Hinterachse)




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                         A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                            A93) BF1) E77)
                                Baureihe 8J; bis EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*16;
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Sommer-
                                Serienreifen 225/..)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                8J                              e1*2001/116*0375*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                            A93) BF1) E77) EB2)
                                Baureihe 8J; bis EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*16;
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Sommer-Reifen
                                245/..)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       4/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
§22 100583*00




                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       5/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm
§22 100583*00




                E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.

                E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.

                E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 1-Kolben Schwimmsattel Kennz. VW/ Audi/ Ate C329 mit belüfteter Scheibe
                          Ø345x30 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GB1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18,
                       235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       6/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100583*00




                Die Anlage 8 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
                NEV1 1975 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 23.07.2025
						
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