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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     1 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     NEV2 198
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2801945140
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET45 CB57.1
                 Radgröße:                                                    8Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
§22 100585*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                             160 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     2 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                                e1*2001/116*0217*..
                8P                                e1*2001/116*0241*..
                8P                                e1*2001/116*0456*..
                8PB                               e13*2007/46*1082*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 147      Audi A3                    215/35R19                              A01) bis A10)
                                (3türig, 5türig, Cabrio,   K03) T85)                              BF1)
                                außer S3, RS3)
                                                          225/35R19
                                                          G0S) K03) K04) K58) K59) T88)

                                                          245/30R19
                                                          K01) K04) K58) K59)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 100585*00




                                                          vorne                hinten
                                                          215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                                          K03) T85)            K04) K58) K59)     BF1) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                            e1*2001/116*0217*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                184 bis 195     Audi S3                225/35R19                                  A01) bis A10)
                                                       K03) T88)                                  BF1) K04) K58) K59)

                                                          245/30R19
                                                          K01)


                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                                 e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       215/35R19                             A02) bis A10)
                                (3-türig, 5-türig)          N225) T85)                            A11) BF1)

                                                          225/35R19
                                                          A01) GB1) K04) K27)

                                                          245/30R19
                                                          A01) K01) K04) K27) K28) K68)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     3 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                                 e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 215/35R19 M+S                          A02) bis A10)
                                S3, S3 Sportback            T85)                              BF1)
                                (3-türig, 5-türig)
                                                          225/35R19
                                                          A01) K04) K27)

                                                          245/30R19
                                                          A01) K01) K04) K27) K28) K68)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                              e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100585*00




                77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                              A02) bis A10)
                                Cabrio                   N225) T85)                           BF1) E75)
                                (Fahrzeuge die
                                serienäßig Räder bis 18
                                                         215/35R19 M+S
                                Zoll verbaut oder
                                eingetragen haben)       T85) W225)

                                                          225/30R19
                                                          T84)

                                                          225/35R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                              e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                              A02) bis A10)
                                Cabrio                   T85)                                 BF1) E76)
                                (Fahrzeuge die
                                serienmäßig auch 19
                                                         225/30R19
                                Zoll Räder verbaut und/
                                oder eingetragen haben) T84)

                                                          225/35R19

                                                          235/35R19
                                                          A01) K25) K28) K71) K74)

                                                          245/30R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     4 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                              e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      225/35R19                         A02) bis A10)
                                S3 Cabrio                                                  BF1)
                                (Fahrzeuge die
                                serienäßig Räder bis 18
                                Zoll verbaut oder
                                eingetragen haben)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                              e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      225/35R19                         A02) bis A10)
                                S3 Cabrio                                                  BF1)
                                (Fahrzeuge die           235/35R19
                                serienmäßig auch 19
§22 100585*00




                                                         A01) K25) K28) K71) K74)
                                Zoll Räder verbaut und/
                                oder eingetragen haben)
                                                         245/30R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                GY                             e1*2007/46*2060*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 150      Audi A3 Sportback, A3   215/35R19                          A02) bis A10)
                                Limousine               A93) N225) T85)                    A11) BF2)
                                (Ausführungen mit
                                Mehrlenker- und
                                                        225/35R19
                                Verbundlenker-
                                Hinterachse)
                                                        235/35R19
                                                        A01) G1C) K04)

                                                         245/30R19
                                                         A01) K04)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                GY                             e1*2007/46*2060*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                228 bis 245     Audi S3 Sportback, S3   225/35R19                          A02) bis A10)
                                Limousine               A93a)                              BF1)

                                                         235/35R19
                                                         A01) K04)

                                                         245/30R19
                                                         A01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     5 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                              e1*2001/116*0254*..
                4F1                             e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                89 bis 160      Audi A6                  225/40R19                         A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54)
                                kleinsten Serienreifen   235/35R19
                                205/..)
                                                         T91)

                                                         245/35R19
                                                         A01) K63)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                              e1*2001/116*0254*..
                4F1                             e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 100585*00




                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 257     Audi A6                  225/40R19                         A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit        T93)                              BF1) E44) E54)
                                kleinsten Serienreifen
                                225/..)
                                                         235/35R19
                                                         T91)

                                                         245/35R19
                                                         A01) K63) T93)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                GA                              e1*2007/46*1552*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 140      Audi Q2                  225/35R19                         A02) bis A10)
                                (ohne                    A93) T88)                         BF2)
                                Serienverbreiterung)
                                                         225/40R19

                                                         235/35R19
                                                         A93a)

                                                         235/40R19
                                                         ECE)

                                                         245/35R19
                                                         A01) K03)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     6 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                GA                              e1*2007/46*1552*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 140      Audi Q2                   225/35R19                         A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) A93) T88)                         BF2)

                                                         225/40R19

                                                         235/35R19
                                                         A93a)

                                                         235/40R19
                                                         ECE)

                                                         245/35R19
§22 100585*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                GA                            e1*2007/46*1552*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                221             Audi SQ2               225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                                         235/35R19
                                                         A93a)

                                                         235/40R19
                                                         ECE)

                                                         245/35R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8U                              e1*2007/46*0591*..
                8U1                             e13*2007/46*1163*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 162      Audi Q3                  225/45R19                          A02) bis A10)
                                (ohne                    N235)                              BF3)
                                Serienverbreiterung)
                                                         235/45R19
                                                         GAT)

                                                         245/40R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     7 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8U                              e1*2007/46*0591*..
                8U1                             e13*2007/46*1163*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 162      Audi Q3                   225/45R19                              A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) N235)                                  BF3)

                                                         235/45R19
                                                         GAT)

                                                         245/40R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F3                              e1*2007/46*1900*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100585*00




                110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                                  A02) bis A10)
                                (ohne                                                            A11) BF3)
                                Serienverbreiterung)     245/45R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F3                              e1*2007/46*1900*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                                  A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                        A11) BF3)
                                                         245/45R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FZ                              e1*2018/858*00006*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/50R19                              A02) bis A10)
                                Sportback                                                        A94) BF4) EB1)
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/55R19            255/50R19          A02) bis A10)
                                                                              A94)               BF4) EB1) ECE)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     8 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                          A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                               BF1) E77)
                                8J; bis EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                                         235/35R19
                                e1*2001/116*0369*16;
                                Ausführungen mit         A01) K68)
                                kleinsten Sommer-
                                Serienreifen 225/..)     245/35R19
                                                         A01) K67)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                8J                              e1*2001/116*0375*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 100585*00




                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                               BF1) E77) EB2)
                                8J; bis EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                                         235/35R19 M+S
                                e1*2001/116*0369*16;
                                Ausführungen mit         A01) K68)
                                kleinsten Sommer-
                                Reifen 245/..)           245/35R19 M+S
                                                         A01) K67)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                             e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 169     Audi TT                   225/35R19                         A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;         A93)                              BF1) E77a) EB3)
                                Baureihe 8S; Serie bis 19
                                Zoll; ab EG-
                                                          225/40R19
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)
                                                          235/35R19

                                                         245/35R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     9 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 180     Audi TT                  225/35R19                         A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;        A93)                              BF1) E77a) E85) EB3)
                                Baureihe 8S; Serie
                                auch 20Zoll; ab EG-
                                                         225/40R19
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)
                                                         235/35R19

                                                         245/35R19


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 100585*00




                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     10 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 100585*00




                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
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                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.

                E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

                E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
§22 100585*00




                E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

                EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 2-Kolben Festsattel Kennz. VW AG 46R mit belüfteter Scheibe Ø358x30 mm
                       • Achse 2: Trommelbremse

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm

                EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
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                Teiletyp :                  NEV2 198


                GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
                     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                     225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 100585*00




                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                       mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                       der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
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                Teiletyp :                  NEV2 198


                K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       3-Türer:
                       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                          Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                          Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                          obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                          60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                          ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                       5- Türer:
                       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                          Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                          Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
§22 100585*00




                          60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                          ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

                K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                       eng an das Blechradhaus anzulegen.

                K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
                         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

                K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
                         kürzen.

                K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                       an das Blechradhaus anzulegen.

                K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind
                         zu entfernen,
                       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
                         nach hinten umzulegen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
                         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     14 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
§22 100585*00




                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 4 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
						
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