Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NEV2 198
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: GMP GROUP
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: NEV2801945140
Radausführungskennz.: PCD 5X112 ET45 CB57.1
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm
§22 100585*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2280 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140
(KBA-Nr. 100584*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, 160 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 2 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
66 bis 147 Audi A3 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, K03) BF1) T85)
außer S3, RS3) 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K03) T88) BF1) G0S)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1)
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03) T85) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 100585*00
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
184 bis 195 Audi S3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K03) BF1) T88)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10)
Cabrio BF1) E75) N225) T85)
(Fahrzeuge die 215/35R19 M+S 215/35R19 M+S A02) bis A10)
serienäßig Räder bis 18 BF1) E75) T85) W225)
Zoll verbaut oder 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
eingetragen haben) BF1) E75)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10)
Cabrio BF1) E76) T85)
(Fahrzeuge die 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
serienmäßig auch 19 BF1) E76)
Zoll Räder verbaut und/ 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
oder eingetragen haben) BF1) E76)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
§22 100585*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
S3 Cabrio BF1)
(Fahrzeuge die
serienäßig Räder bis 18
Zoll verbaut oder
eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
S3 Cabrio BF1)
(Fahrzeuge die
serienmäßig auch 19 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
Zoll Räder verbaut und/ BF1)
oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
228 bis 245 Audi S3 Sportback, S3 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
Limousine A93a) BF1)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
BF1)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
§22 100585*00
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
89 bis 160 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
205/..) BF1) E44) E54)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
BF1) E44) E54)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
BF1) E44) E54) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 5 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
120 bis 257 Audi A6 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit T93) BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
225/..) BF1) E44) E54) T91)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
T93) BF1) E44) E54)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
T93) BF1) E44) E54) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
§22 100585*00
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
81 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(ohne A93) T88) BF2) E29a)
Serienverbreiterung) 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
BF2) E29a)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
A93a) BF2) E29a)
235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
BF2) E29a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K03) BF2) E29a)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
81 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) T88) BF2) E29)
225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
BF2) E29)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
A93a) BF2) E29)
235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
BF2) E29)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
BF2) E29)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
§22 100585*00
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
221 Audi SQ2 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10)
BF2)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
A93a) BF2)
235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
BF2)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
BF2)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10)
(ohne BF3) N235)
Serienverbreiterung) 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
BF3) GAT)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF3)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100585*00
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3) N235)
235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
BF3) GAT)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF3)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(ohne A11) BF3)
Serienverbreiterung) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
A11) BF3)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A11) BF3)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
A11) BF3)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e1*2018/858*00006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 100585*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
70 bis 89 Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10)
Sportback BF4) EB1)
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
BF4) EB1)
245/50R19 265/45R19 A02) bis A10)
BF4) EB1) V00)
255/50R19 275/45R19 A02) bis A10)
BF4) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
132 bis 169 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) EB2)
Baureihe 8S; Serie bis 19 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
Zoll; ab EG- BF1) E77a) EB2)
Genehmigungs-Nr 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) BF1) E77a) EB2)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
BF1) E77a) EB2)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
132 bis 180 Audi TT 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) E85) EB2)
Baureihe 8S; Serie 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
auch 20Zoll; ab EG- BF1) E77a) E85) EB2)
Genehmigungs-Nr 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
e1*2001/116*0369*17) BF1) E77a) E85) EB2)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
BF1) E77a) E85) EB2)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100585*00
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 100585*00
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
§22 100585*00
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Festsattel Kennz. VW AG 46R mit belüfteter Scheibe Ø358x30 mm
• Achse 2: Trommelbremse
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 100585*00
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Die Anlage BC3 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.
Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
§22 100585*00