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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     1 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     NEV2 198
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                        Vorderachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2801945140
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET45 CB57.1
                 Radgröße:                                                    8Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
§22 100585*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
                hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140
                (KBA-Nr. 100584*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
                dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) zu
                entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                             160 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     2 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                                 e1*2001/116*0217*..
                8P                                 e1*2001/116*0241*..
                8P                                 e1*2001/116*0456*..
                8PB                                e13*2007/46*1082*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                            8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                            ET45             ET42
                66 bis 147       Audi A3                    215/35R19        215/35R19                     A01) bis A10)
                                 (3türig, 5türig, Cabrio,   K03)                                           BF1) T85)
                                 außer S3, RS3)             225/35R19        225/35R19                     A01) bis A10)
                                                            K03) T88)                                      BF1) G0S)
                                                            245/30R19        245/30R19                     A01) bis A10)
                                                            K01)                                           BF1)
                                                            215/35R19        245/30R19                     A01) bis A10)
                                                            K03) T85)                                      BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 100585*00




                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                             e1*2001/116*0217*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                184 bis 195      Audi S3                225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K03)                                               BF1) T88)
                                                        245/30R19          245/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                               e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                77 bis 140       Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19          215/35R19                       A02) bis A10)
                                 Cabrio                                                                    BF1) E75) N225) T85)
                                 (Fahrzeuge die           215/35R19 M+S    215/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                 serienäßig Räder bis 18                                                   BF1) E75) T85) W225)
                                 Zoll verbaut oder        225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                                 eingetragen haben)                                                        BF1) E75)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     3 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                               e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                77 bis 140       Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19          215/35R19                       A02) bis A10)
                                 Cabrio                                                                    BF1) E76) T85)
                                 (Fahrzeuge die           225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                                 serienmäßig auch 19                                                       BF1) E76)
                                 Zoll Räder verbaut und/ 245/30R19         245/30R19                       A01) bis A10)
                                 oder eingetragen haben)                                                   BF1) E76)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                               e1*2007/46*0607*..
§22 100585*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                210 bis 228      Audi S3 Stufenheck,      225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                                 S3 Cabrio                                                                 BF1)
                                 (Fahrzeuge die
                                 serienäßig Räder bis 18
                                 Zoll verbaut oder
                                 eingetragen haben)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                8V                               e1*2007/46*0607*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                206 bis 228      Audi S3 Stufenheck,      225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                                 S3 Cabrio                                                                 BF1)
                                 (Fahrzeuge die
                                 serienmäßig auch 19      245/30R19        245/30R19                       A01) bis A10)
                                 Zoll Räder verbaut und/                                                   BF1)
                                 oder eingetragen haben)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     4 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                GY                              e1*2007/46*2060*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                228 bis 245      Audi S3 Sportback, S3   225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                                 Limousine               A93a)                                             BF1)
                                                         235/35R19         235/35R19                       A01) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                             245/30R19              245/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                               e1*2001/116*0254*..
§22 100585*00




                4F1                              e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                89 bis 160       Audi A6                  225/40R19        225/40R19                       A01) bis A10)
                                 (Ausführungen mit                                                         BF1) E44) E54)
                                 kleinsten Serienreifen   235/35R19        235/35R19                       A01) bis A10)
                                 205/..)                                                                   BF1) E44) E54)
                                                          245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E44) E54)
                                                             225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E44) E54) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     5 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                4F                               e1*2001/116*0254*..
                4F1                              e13*2007/46*1080*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                120 bis 257      Audi A6                  225/40R19        225/40R19                       A01) bis A10)
                                 (Ausführungen mit        T93)                                             BF1) E44) E54)
                                 kleinsten Serienreifen   235/35R19        235/35R19                       A01) bis A10)
                                 225/..)                                                                   BF1) E44) E54) T91)
                                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                             T93)                                          BF1) E44) E54)
                                                             225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                             T93)                                          BF1) E44) E54) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
§22 100585*00




                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                GA                               e1*2007/46*1552*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                81 bis 140       Audi Q2                  225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                                 (ohne                    A93) T88)                                        BF2) E29a)
                                 Serienverbreiterung)     225/40R19        225/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E29a)
                                                             235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)
                                                             A93a)                                         BF2) E29a)
                                                             235/40R19              235/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E29a)
                                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          BF2) E29a)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     6 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                GA                               e1*2007/46*1552*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                81 bis 140       Audi Q2                   225/35R19       225/35R19                       A02) bis A10)
                                 (mit Serienverbreiterung) A93) T88)                                       BF2) E29)
                                                           225/40R19       225/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E29)
                                                             235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)
                                                             A93a)                                         BF2) E29)
                                                             235/40R19              235/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E29)
                                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) E29)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
§22 100585*00




                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                GA                             e1*2007/46*1552*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                221              Audi SQ2               225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                           BF2)
                                                             235/35R19              235/35R19              A02) bis A10)
                                                             A93a)                                         BF2)
                                                             235/40R19              235/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2)
                                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     7 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                8U                               e1*2007/46*0591*..
                8U1                              e13*2007/46*1163*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                88 bis 162       Audi Q3                  225/45R19        225/45R19                       A02) bis A10)
                                 (ohne                                                                     BF3) N235)
                                 Serienverbreiterung)     235/45R19        235/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) GAT)
                                                             245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100585*00




                8U                               e1*2007/46*0591*..
                8U1                              e13*2007/46*1163*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                88 bis 162       Audi Q3                   225/45R19       225/45R19                       A02) bis A10)
                                 (mit Serienverbreiterung)                                                 BF3) N235)
                                                           235/45R19       235/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) GAT)
                                                             245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F3                               e1*2007/46*1900*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19           235/45R19                       A02) bis A10)
                                 (ohne                                                                     A11) BF3)
                                 Serienverbreiterung)     245/45R19        245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     8 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F3                               e1*2007/46*1900*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19           235/45R19                       A02) bis A10)
                                 (mit Serienverbreiterung)                                                 A11) BF3)
                                                           245/45R19       245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                FZ                               e1*2018/858*00006*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 100585*00




                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                70 bis 89        Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/50R19       255/50R19                       A02) bis A10)
                                 Sportback                                                                 BF4) EB1)
                                                           235/55R19       255/50R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) EB1)
                                                             245/50R19              265/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) EB1) V00)
                                                             255/50R19              275/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) EB1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                132 bis 169      Audi TT                   225/35R19       225/35R19                       A02) bis A10)
                                 (Coupe, Roadster;         A93)                                            BF1) E77a) EB2)
                                 Baureihe 8S; Serie bis 19 225/40R19       225/40R19                       A02) bis A10)
                                 Zoll; ab EG-                                                              BF1) E77a) EB2)
                                 Genehmigungs-Nr           235/35R19       235/35R19                       A02) bis A10)
                                 e1*2001/116*0369*17)                                                      BF1) E77a) EB2)
                                                             245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E77a) EB2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     9 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                               e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                132 bis 180      Audi TT                  225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                                 (Coupe, Roadster;        A93)                                             BF1) E77a) E85) EB2)
                                 Baureihe 8S; Serie       225/40R19        225/40R19                       A02) bis A10)
                                 auch 20Zoll; ab EG-                                                       BF1) E77a) E85) EB2)
                                 Genehmigungs-Nr          235/35R19        235/35R19                       A02) bis A10)
                                 e1*2001/116*0369*17)                                                      BF1) E77a) E85) EB2)
                                                             245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E77a) E85) EB2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100585*00




                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                        über die Radkontur hinausragen.

                A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     10 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 100585*00




                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     11 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.

                E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
§22 100585*00




                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

                E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

                EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 2-Kolben Festsattel Kennz. VW AG 46R mit belüfteter Scheibe Ø358x30 mm
                       • Achse 2: Trommelbremse

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
                     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     12 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 100585*00




                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3
                Seite :                     13 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                Die Anlage BC3 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
§22 100585*00
						
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