Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C38 9520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C38 9520 35 82S
Radausführungskennz.: CMS 1580/01
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55663*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: SR22RK Ø 66,45 Ø57,1
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 70 150 Nm
Schaftlänge 43,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 70 140 Nm
Schaftlänge 43,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 70 160 Nm
Schaftlänge 43,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/35R20 A02) bis A10)
N245) T92) BF1) E44)
245/35R20
A01) K04) N255) T95)
245/40R20
A01) K04) K35) N255)
255/35R20
A01) K03) K04) K35) N265)
§22 55663*00
265/35R20
A01) K03) K04) K35)
275/30R20
A01) K04) K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
N245) T92) K04) K35) BF1) E44) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
N255) T95) K04) K35) BF1) E44) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 235/35R20 A01) bis A10)
(ohne BF2) E29a) K01) K02)
Serienverbreiterung) 235/35R20 M+S
245/30R20
M00)
245/30R20 M+S
M00)
255/30R20
K78)
255/30R20 M+S
K78)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 235/35R20 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF2) E29) K01) K02)
245/30R20
M00)
255/30R20
K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Audi SQ2 235/35R20 A01) bis A10)
§22 55663*00
BF2) K01) K02)
245/30R20
M00)
255/30R20
K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10)
(ohne BF3)
Serienverbreiterung) 245/35R20
A01) K03) K04)
255/35R20
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3)
245/35R20
255/35R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0590*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270 Audi Q3 RS 235/35R20 A02) bis A10)
N245) BF3)
245/35R20
N255)
255/35R20
265/30R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55663*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20 A01) bis A10)
(ohne A11) BF3) K01) K04)
Serienverbreiterung) 235/45R20
M00)
245/40R20
265/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A11) BF3)
235/45R20
M00)
245/40R20
265/35R20
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*2038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 Audi RS Q3, RS Q3 265/35R20 A01) bis A10)
Sportback BF3) EB1) G01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e1*2018/858*00006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 89 Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/45R20 A01) bis A10)
Sportback BF2) K01)
265/40R20
A94a)
275/40R20
K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 55663*00
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 55663*00
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
Zubehörkit: Z 70
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
Zubehörkit: Z 70
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
Zubehörkit: Z 70
Anzugsmoment: 160 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø380x38 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 55663*00
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
• der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8/8
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55663*00
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ C38 9520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.08.2025