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							                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                      Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.11.2025
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                                Fahrzeughersteller              AUDI




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                OBIS8FL45K571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      715      2105    09/25
                OBIS8SL45K571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      715      2105    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100327*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                             140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 215/45R17 91              11A; 24J; 24M; 51J       Cabrio; Frontantrieb;
                                                           225/45R17 91              11A; 21P; 22H; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 235/40R17 90        11A; 21P; 22H; 22M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     24J; 24M                 74P; 77E; FKA
                                                                 235/45R17 94        11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                                     24J; 24M; 54A
                                                                 245/40R17 91        11A; 22H; 22M; 24M;
                                                                                     57F; 681; 687




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110    205/50R17 89        11A; 22L; 24J; 24M;     Sportback (4-türig);
                8PA          e1*2001/116*0418*..                                 56G                     S3; Schrägheck 2-
                8PB          e13*2007/46*1082*..             215/45R17 87W       11A; 24J; 5ET           türig;
                                                 66 - 147    205/50R17 93        11A; 22L; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 56G                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                             215/45R17 91        11A; 24J                71K; 721; 725; 73C;
                                                             245/40R17 91        Frontantrieb; 11A;      74A; 74P; 77E; FKA
                                                                                 22L; 22Q; 24M; 57F;
                                                                                 681; 687
                                                   66 - 184 225/45R17 91         11A; 22L; 24J; 24M
                                                            235/40R17 90         11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                 24J; 24M
                                                             235/45R17 93        11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                 24J; 24M
                                                   66 - 195 205/50R17            11A; 22L; 24J; 24M;
                                                                                 51G; 52J; 56G
                                                             225/45R17 91        11A; 22L; 24J; 24M;
                                                             M+S                 52J
                                                             235/40R17 90        11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                 24J; 24M; 52J
                                                             235/45R17 93        11A; 21B; 22L; 22Q;
§22 100327*00




                                                                                 24J; 24M; 52J

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/45R17 94Y                                  Limousine u. Kombi;
                                                 89 - 188 235/45R17 97                                   Front- u.
                                                 89 - 257 225/50R17              51G                     Allradantrieb; Nicht
                                                          245/45R17              51G                     Allroad Quattro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                         4BF

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/55R17             51G                     Nicht für Fz. m.
                                                           255/45R17 98                                  Keramikbremse; nicht
                                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 75I; 76S; 4AT




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                8J           e1*2001/116*0369*.. 200         225/50R17           51G; 52J                bis
                                                                                                         e1*2001/116*0369*16;
                                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                         51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76Z; 77E
                8J            e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/45R17 93                                bis
                              e1*2001/116*0374*..            245/45R17 95                                e1*2001/116*0369*16;
                                                   118 - 184 225/50R17           51G                     Cabrio; Coupe;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76T; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 215/45R17 91           11A; 26P                Sportback (4-türig);
                                                           225/45R17 91          11A; 248; 26P           inkl. S3; 2-türig;
                                                           235/40R17 90          nicht e-tron; 11A;      Allradantrieb;
                                                                                 245; 248; 26B; 26N      Frontantrieb;
§22 100327*00




                                                   206 - 228 215/45R17 91        11A; 26P; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 91        11A; 248; 26P; 52J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/40R17 90        nicht e-tron; 11A;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 245; 248; 26B; 26N;     74P; 76S; 77E
                                                                                 52J
                8V            e1*2007/46*0607*..   77 - 228 225/45R17 91                                 Cabrio; Limousine;
                                                            235/40R17 90                                 Allradantrieb;
                                                            235/45R17 94                                 Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     A3-/S3- Limousine/Sportback
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 147 215/45R17 91           124                     A3 Sportback; A3
                                                 81 - 150 225/45R17 91           121                     Limousine; A3 TFSI e
                                                          235/40R17 90           11A; 12A; 26N           Sportback; A3 g-tron
                                                          235/45R17 94           11A; 12A; 26N           Sportback; nicht A3
                                                          245/40R17 91           11A; 12A; 26N           allstreet;
                                                          245/45R17 95           11A; 12A; 26N           Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S; 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                                                                                                                   Seite: 4 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD       QUATTRO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140    235/45R17 94Y                               Limousine u. Kombi;
                4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 188    235/45R17 97                                Front- u.
                                                 89 - 257    225/50R17           51G                     Allradantrieb; Nicht
                                                             245/45R17           51G                     Allroad Quattro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                         4BF

                Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/50R17 94            ohne                    Allradantrieb;
                                                                                 Radhausverbreiterun     Frontantrieb;
                                                                                 g (Flap) Serie; 11A;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 245; 248
                                                             225/50R17 94        mit                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 Radhausverbreiterun     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 g (Flap) Serie
                                                             225/55R17 97        ohne                    74P; 76S; 77E
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g (Flap) Serie; 11A;
§22 100327*00




                                                                                 245; 248
                                                             225/55R17 97        mit
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g (Flap) Serie
                                                             235/45R17 94        mit
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g (Flap) Serie
                                                             235/45R17 94        ohne
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                 245
                                                             235/50R17 96        11A; 241; 244
                                                             245/45R17 95        mit
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g (Flap) Serie
                                                             245/45R17 95        ohne
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                 245; 248

                Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/60R17 99                                   Q3; Allradantrieb;
                                                          225/65R17 101                                  Frontantrieb; inkl.
                                                          235/60R17 102                                  Hybrid;
                                                          245/55R17 102                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 169 225/50R17 94  11A; 26P                        ab
                                                           235/45R17 94                                  e1*2001/116*0369*17;
                                                           235/50R17 96  11A; 26B; 26N                   Allradantrieb;
                                                           245/45R17 95                                  Frontantrieb; TT;
                                                           255/45R17 98  11A; 26P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 100327*00




                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigun g oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettens chloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§22 100327*00




                     des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
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                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängi gkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 100327*00




                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüst-Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
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                      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                      berücksichtigen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/45R17
                                    Hinterachse:                          245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 100327*00




                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R17
                                    Hinterachse:                          245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                   Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
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                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die seri enmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
                     zulässig.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§22 100327*00




                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     GY
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                       Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 305                  VA
                             26P                     x = 250              y = 255                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100327*00




                             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 13

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     GY
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                       Handelsbez.:     A3-/S3- Limousine/Sportback

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 305                  VA
                             26P                     x = 250              y = 255                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 100327*00




                             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    8J
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 290                  VA
                             26P                     x = 330              y = 240                  VA
                             27U                      y = 40              y = 140                  HA
                             27V                      y = 40              y = 140                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100327*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                             27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 29 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     8V
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                       Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, 2-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 400              y = 400                 VA
                             26B                      x = 400              y = 400                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             26N                   x = 400        y = 400            8                VA
§22 100327*00




                             26J                   x = 400        y = 400           24                VA
                             27H                   x = 400        y = 400            8                HA
                             27F                   x = 400        y = 400           30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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