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							                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                      Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2025
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                                Fahrzeughersteller              AUDI




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE0M8BP42EX57          PCD112 ET42            ohne                        57,1                   1085      2507    08/25
                1
                ASE0M8SA42EX57          PCD112 ET42            ohne                        57,1                  1085       2507     08/25
                1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100346*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ASE0K KBA: 100343 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
                Radtyp: ASE0L KBA: 100344 Lochkreis: 5x112 ET: 40

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD5J, KD5P
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                             für Typ : FZ; FZ
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                             für Typ : F3
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                             Typ : 4F1; GA; 4F; 4E; 8J


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Zubehör                                 : OE-Schraube ww. ZJV8


                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J
                                                          140 Nm für Typ : F3; GA
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y          11A; 22H; 24J; 24M; nicht Kombi;
                                                                                 5GA                 Limousine; Front- u.
                                                                                                     Allradantrieb; Nicht
                                                                                                     Allroad Quattro;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                     74C; 77E; 4BF
                4F            e1*2001/116*0254*.. 320        265/30R20 94Y       QBN; 11A; 21P; 22H; Nur AUDI S6;
                                                                                 22P; 24M; 5HI; 54A Allradantrieb;
                                                                                                     Limousine u. Kombi;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                     74C; 77E; 4BF
§22 100346*00




                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y         YD0; 5HR; KD5P          nicht für gepanzerte
                                                 154 - 331 255/35R20 97Y         CF6; 51J; KD5P          Fz;
                                                           275/35R20 98          YD1; 11A; 21B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         4AT

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90         11A; 21P; 22H; 22M;     bis
                              e1*2001/116*0374*..                                22P; 24J; 24M           e1*2001/116*0369*16;
                                                             255/30R20 92        11A; 21P; 22H; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                 22Q; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y          11A; 22H; 24J; 24M;     nicht Kombi;
                4F1          e13*2007/46*1080*..                                 5GA                     Limousine; Front- u.
                                                                                                         Allradantrieb; Nicht
                                                                                                         Allroad Quattro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E; 4BF



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/35R20 90                                SQ2;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         77E

                Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96                                   Q3; Allradantrieb;
                                                          245/40R20 95                                   Frontantrieb; inkl.
                                                          245/45R20 99                                   Hybrid;
                                                          255/40R20 97     11A; 245; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A
                F3            e1*2007/46*1900*..   110 - 180 235/45R20 96                                Q3 Sportback;
                                                             245/40R20 95                                Allradantrieb;
                                                             245/45R20 99                                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
§22 100346*00




                                                                                                         74A

                Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen   Auflagen
                FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/45R20 101      YCV; 57F; KD5J;      Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                             KD5P                 Sportback e-tron; Q4
                                                          265/40R20 104      YCZ; 57F; KD5J;      50 e-tron; Q4 50
                                                                             KD5P                 Sportback e-tron; Q4
                                                          265/45R20 104      YCY; 57F; KD5J;      45 e-tron; Q4 45
                                                                             KD5P                 Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  55 e-tron; Q4 55
                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76B; 77E; FKA
                FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      255/45R20 101      YCV; 57F; KD5J;      Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                             KD5P                 Sportback e-tron;
                                                          265/40R20 100      YCZ; 57F; KD5J;      Heckantrieb;
                                                                             KD5P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          265/45R20 104      YCY; 57F; KD5J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             KD5P                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76B; 77E; FKA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen   Auflagen
                FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 245/45R20 99       YCZ; 57E             Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                                                                  tron; Q4 35 Sportback
                                                                                                  e-tron; Q4 40
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  50 e-tron; Q4 50
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  45 e-tron; Q4 45
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  55 e-tron; Q4 55
                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76A; 77E; FKA

                Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/35R20 90  11A; 26B; 26N                   ab
                                                           245/30R20 90  11A; 245; 248; 26B;             e1*2001/116*0369*17;
                                                                         26J; 27U                        Allradantrieb;
§22 100346*00




                                                           255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B;             Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                         26J; 27H; 27U                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeb en
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§22 100346*00




                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen B etriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 100346*00




                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsyst ems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Herst eller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                       Achslast von 1340kg.
§22 100346*00




                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                     Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.12.2025
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                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsy stems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                      Vorderachse:                        255/35R20
                                      Hinterachse:                        255/35R20
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombination en zu beachten.
§22 100346*00




                KD5J)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Vorderachse ASE0K KBA: 100343 Lochkreis 5x112 ET: 45
                KD5P) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse ASE0L KBA: 100344 Lochkreis 5x112 ET: 40
                QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
                     mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
                YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/50R20
                                   Hinterachse:                        255/45R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                            Reifengröße:
                                      Vorderachse:                          245/50R20
                                      Hinterachse:                          265/45R20
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                        Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                        oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                        Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                        empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                            Reifengröße:


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                                    Vorderachse:                          245/45R20
                                    Hinterachse:                          265/40R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YD0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/35R20
                                    Hinterachse:                        245/35R20
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
                YD1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        275/35R20
                                    Hinterachse:                        275/35R20
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100346*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0031-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100346
                ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: ASE0M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    8J
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 290                  VA
                             26P                     x = 330              y = 240                  VA
                             27U                      y = 40              y = 140                  HA
                             27V                      y = 40              y = 140                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100346*00




                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                             27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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