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							                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 4 AUDI                                                       Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2025
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                                Fahrzeughersteller              AUDI




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                TKFK6BA38EO571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1998    10/25
                TKFK6BP38EO571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1998    10/25
                TKFK6SA38EO571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1998    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100846*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 8Z           e1*2001/116*0131*.., 55            165/65R15           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0131*..     55 - 81       175/60R15           51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 185/55R15 82        11A; 367                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                 195/50R15 82        11A; 367                 916




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 4 AUDI                                                   Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
                8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15               12G; 51G            nur bis
                             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15               12G; 51G            e1*98/14*0042*13;
                                                         205/60R15               12A; 51G            Allradantrieb;
                                                         225/55R15-92            11A; 12A; 21B; 22B; Frontantrieb;
                                                                                 24M; 367; 686       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74C; 76Q
                8L            e1*95/54*0042*..,    66 - 110 185/65R15            51G                 nur bis
                              e1*98/14*0042*..     66 - 132 195/65R15            51G                 e1*98/14*0042*13;
                                                            205/60R15            51G                 Allradantrieb;
                                                            225/55R15-92         11A; 21B; 22B; 24M; Frontantrieb;
                                                                                 367; 686            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                     76Q
                8L            e1*98/14*0042*..     66 - 110 185/65R15            51G                 ab e1*98/14*0042*14;
                                                   66 - 132 195/65R15            51G                 Allradantrieb;
                                                            205/60R15 91                             Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                     11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
§22 100846*00




                                                                                                     74C; 76Q
                8L            e1*98/14*0042*..     66 - 110 185/65R15            12G; 51G            ab e1*98/14*0042*14;
                                                   66 - 132 195/65R15            12G; 51G            Allradantrieb;
                                                            205/60R15 91         12A                 Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                     11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                     76Q

                Verkaufsbezeichnung:     A1, A1 Sportback, S1, S1 Sportback, A1 quattro
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                8X           e1*2007/46*0414*..  60 - 110 185/55R15 85     12Q; 51J                      2-türig; 4-türig;
                                                          185/60R15        12T; 51G; 51J                 Frontantrieb;
                                                          195/55R15 85     12Q                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          195/60R15 88     12A                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                          205/50R15 86     12A                           725; 73C; 74C; 76Q;
                                                          205/55R15 88     12A                           77E; 82S




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 4 AUDI                                                   Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
                GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 185/65R15 88         51G                        A1 Sportback;
                                                          195/60R15 88        11A; 245; 248; 26P         Schrägheck;
                                                          195/65R15 91        11A; 245; 248; 26P         Frontantrieb;
                                                          205/55R15 88        11A; 241; 244; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          205/60R15 91        11A; 241; 244; 246;        721; 725; 73C; 74C;
                                                                              26P                        76Q; 77E
                                                          215/55R15 89        11A; 241; 244; 246;
                                                                              26B
                                                          225/50R15 91        11A; 241; 244; 246;
                                                                              26B; 27I


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 100846*00




                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 4 AUDI                                                   Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 100846*00




                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 4 AUDI                                                    Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 100846*00




                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          205/60R15
                                     Hinterachse:                          225/55R15
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. E s ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 4 AUDI                                                    Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilhers tellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
§22 100846*00




                     (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 4 AUDI                                                   Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     GB
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1892*..
                       Handelsbez.:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet

                       Variante(n):     A1 Sportback

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300              y = 275                 VA
                             26P                      x = 250              y = 225                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 100846*00




                             27H                   x = 275        y = 260           20                HA
                             26J                   x = 300        y = 275            8                VA
                             26N                   x = 300        y = 275           25                VA
                             27F                   x = 275        y = 260            8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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