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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     1 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    VTX 80837
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                               LK 112
                Radausführungskennz.:                                        LK 112
                Radgröße:                                                   8Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 51939*09




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            Ø66,45 / Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          670 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241        120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       160 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     2 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                                e1*2001/116*0217*..
               8P                                e1*2001/116*0241*..
               8P                                e1*2001/116*0456*..
               8PB                               e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147      Audi A3                    205/40R18                                 A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig, Cabrio,   T86)                                      BF1) K01) K04) K58) K59)
                               außer S3, RS3)
                                                        205/45R18
                                                        G0S) M00) T86)

                                                        215/40R18

                                                        225/40R18
§22 51939*09




                                                        235/35R18
                                                        K60)

                                                        245/35R18
                                                        K60)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/40R18            235/35R18             A01) bis A10)
                                                         K01) T86)            K04) K58) K59) K60)   BF1) V00)
                                                         205/45R18            225/40R18             A01) bis A10)
                                                         K01) M00) T86)       K04) K58) K59)        BF1) G0S) V00)
                                                         215/40R18            245/35R18             A01) bis A10)
                                                         K01)                 K04) K58) K59) K60)   BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                            e1*2001/116*0217*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195     Audi S3                225/35R18                                     A01) bis A10)
                                                      T87)                                          BF1) K01) K04) K58)

                                                        225/40R18
                                                        K59)

                                                        235/35R18
                                                        K59) K60)

                                                        245/35R18
                                                        K59) K60)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     3 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/40R18                         A01) bis A10)
                               (3-türig, 5-türig)          K03) N215) T86)                   A11) BF1) K04)

                                                         215/40R18
                                                         K03) N225)

                                                         235/35R18
                                                         K01) K28) K68)


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51939*09




               206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/40R18 M+S                          A01) bis A10)
                               S3, S3 Sportback            K03) T86)                         BF1) K04)
                               (3-türig, 5-türig)
                                                         215/40R18 M+S
                                                         K03)

                                                         235/35R18
                                                         K01) K28) K68)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     4 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                           A02) bis A10)
                               Cabrio                   N215) T86)                        BF1) E75)
                               (Fahrzeuge die
                               serienäßig Räder bis 18
                                                        205/40R18 M+S
                               Zoll verbaut oder
                               eingetragen haben)       T86) W215)

                                                        205/45R18
                                                        M00) N215) T86)

                                                        205/45R18 M+S
                                                        M00) T86) W215)

                                                        215/40R18
                                                        N225)
§22 51939*09




                                                        215/40R18 M+S
                                                        W225)

                                                        215/45R18
                                                        A01) K25) K28) K71) K74) N225)

                                                        215/45R18 M+S
                                                        A01) K25) K28) K71) K74) W225)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K03) T87)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) K28) K71)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04) K28) K71)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     5 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                           A02) bis A10)
                               Cabrio                   T86)                              BF1) E76)
                               (Fahrzeuge die
                               serienmäßig auch 19
                                                        205/45R18
                               Zoll Räder verbaut und/
                               oder eingetragen haben) M00)

                                                        215/40R18

                                                        215/45R18
                                                        A01) K25) K28) K71) K74)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K03) T87)
§22 51939*09




                                                        225/40R18
                                                        A01) K03)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) K28) K71)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04) K28) K71)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                T86)                              BF1)
                               (Fahrzeuge die
                               serienäßig Räder bis 18
                                                        205/45R18 M+S
                               Zoll verbaut oder
                               eingetragen haben)       M00) T86)

                                                        215/40R18 M+S

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) K28) K71)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04) K28) K71)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     6 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                T86)                              BF1)
                               (Fahrzeuge die
                               serienmäßig auch 19
                                                        205/45R18 M+S
                               Zoll Räder verbaut und/
                               oder eingetragen haben) M00)

                                                        215/40R18 M+S

                                                        215/45R18 M+S
                                                        A01) K25) K28) K71) K74)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03)
§22 51939*09




                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) K28) K71)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04) K28) K71)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     7 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                             e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 150      Audi A3 Sportback, A3   205/40R18                         A02) bis A10)
                               Limousine               A93a) N215) T86)                  A11) BF2)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- und
                                                       205/40R18 M+S
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)            A93a) T86)

                                                       205/45R18
                                                       M00) N215)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       M00)

                                                       215/40R18
                                                       A01) K04) N225)
§22 51939*09




                                                       215/40R18 M+S
                                                       A01) K04)

                                                       215/45R18
                                                       A01) G1C) K04) N225)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       A01) G1C) K04)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/40R18
                                                       A01) G1C) K03) K04) K83)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K01) K04) K83)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     8 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                             e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 245     Audi S3 Sportback, S3   225/40R18                                A01) bis A10)
                               Limousine               K03)                                     BF1) K04)

                                                        235/40R18
                                                        K01) K83)

                                                        245/35R18
                                                        K01) K83)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
§22 51939*09




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  225/45R18                               A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit        K63)                                    BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen
                               205/..)
                                                        235/40R18
                                                        K64)

                                                        245/40R18
                                                        K04) K64)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                             K04) K64)          BF1) E44) E54) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257     Audi A6                  225/45R18                               A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit        K63)                                    BF1) E44) E54) ER1)
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)
                                                        235/40R18
                                                        K64)

                                                        245/40R18
                                                        K04) K64)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                             K04) K64)          BF1) E44) E54) ER1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     9 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                            e1*2001/116*0198*..
               4E                            e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331     Audi A8                235/50R18                                A02) bis A10)
                                                      N245)                                    BF3) E44) EB1) EF0) ER1)

                                                       235/50R18 M+S

                                                       245/45R18
                                                       N255)

                                                       245/45R18 M+S

                                                       245/50R18
§22 51939*09




                                                       N255)

                                                       245/50R18 M+S

                                                       255/45R18
                                                       N265)

                                                       255/45R18 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                       N245)                N265)              BF3) E44) EB1) EF0) ER1)
                                                                                               V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     10 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  205/45R18                         A02) bis A10)
                               (ohne                    A93) M00)                         BF2) E29a)
                               Serienverbreiterung)
                                                        205/45R18 M+S
                                                        A93) M00)

                                                        215/45R18
                                                        A01) A93) K03)

                                                        215/45R18 M+S
                                                        A01) A93) K03)

                                                        215/50R18
                                                        A01) A93a) K01) K04) M00)
§22 51939*09




                                                        215/50R18 M+S
                                                        A01) A93a) K01) K04) M00)

                                                        225/45R18
                                                        A01) A93) K03)

                                                        225/45R18 M+S
                                                        A01) A93) K03)

                                                        235/40R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        235/40R18 M+S
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        235/45R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        235/45R18 M+S
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/40R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/40R18 M+S
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A01) G01) K01) K04)

                                                        245/45R18 M+S
                                                        A01) G01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     11 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   205/45R18                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93) M00)                         BF2) E29)

                                                        215/45R18
                                                        A93)

                                                        215/50R18
                                                        A01) A93a) K03) M00)

                                                        225/45R18
                                                        A93)

                                                        235/40R18
§22 51939*09




                                                        A01) A93) K03)

                                                        235/45R18
                                                        A01) A93) K03)

                                                        245/40R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A01) G01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     12 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               215/45R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                      A93)                                BF2)

                                                        215/50R18 M+S
                                                        A01) A93a) K03) M00)

                                                        225/45R18 M+S
                                                        A93)

                                                        235/40R18
                                                        A01) A93) K03)

                                                        235/45R18
                                                        A01) A93) K03)
§22 51939*09




                                                        245/40R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                  215/55R18                         A02) bis A10)
                               (ohne                    M00) N225)                        BF4)
                               Serienverbreiterung)
                                                        225/50R18
                                                        A93a) N235)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18
                                                        A93)

                                                        255/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     13 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                   215/55R18                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) M00) N225)                        BF4)

                                                        225/50R18
                                                        A93a) N235)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18
                                                        A93)

                                                        255/45R18
§22 51939*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18                             A02) bis A10)
                               (ohne                    A93) M00)                          A11) BF5)
                               Serienverbreiterung)
                                                        225/55R18
                                                        A93a)

                                                        235/50R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        235/55R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/50R18
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     14 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18                             A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93) M00)                         A11) BF5)

                                                        225/55R18
                                                        A93a)

                                                        235/50R18
                                                        A93)

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18

                                                        255/50R18
§22 51939*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                          A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K67)
                               8J; bis EG-              235/40R18
                               Genehmigungs-Nr
                                                        K04)
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-        245/40R18
                               Serienreifen 225/..)     K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               8J                              e1*2001/116*0375*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K67)
                               8J; bis EG-              235/40R18 M+S
                               Genehmigungs-Nr
                                                        K04)
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-        245/40R18 M+S
                               Reifen 245/..)           K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     15 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                             e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169     Audi TT                   225/45R18                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) EB2)
                               Baureihe 8S; Serie bis 19 235/40R18
                               Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)      245/40R18
                                                         A01) K27)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180     Audi TT                  225/45R18                          A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85) EB2)
§22 51939*09




                               Baureihe 8S; Serie       235/40R18
                               auch 20Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)     245/40R18
                                                        A01) K27)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     16 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 51939*09




                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     17 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
§22 51939*09




               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                      (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ATE 760 CN mit belüfteter Scheibe Ø384,5x36 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     18 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
§22 51939*09




                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     19 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                      mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                      der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

               K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      3-Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                         obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                         60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                         ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
§22 51939*09




                      5- Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                         60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                         ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

               K60)   An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
                      min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
                        das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                        ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                        ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
                        kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     20 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind
                        zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
                        nach hinten umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
                        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
                        umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
                        einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22 51939*09




               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     21 / 21
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 51939*09




                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1d mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.02.2026
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51939*09




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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