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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     C38 8520
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                         C38 8520 35 82S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1536 05
                Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35,5 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55342*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                      SR22RK Ø 66,45 Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          850 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S
               (KBA-Nr. 55663*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
               dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) zu
               entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 70        150 Nm
                               Schaftlänge 43,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 70       140 Nm
                               Schaftlänge 43,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 70       160 Nm
                               Schaftlänge 43,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 70       120 Nm
                               Schaftlänge 43,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                             e1*2001/116*0198*..
               4E                             e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               154 bis 331      Audi A8                235/35R20          235/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E44) N245) T92)
                                                            245/35R20               245/35R20              A01) bis A10)
                                                            T95)                                           BF1) E44) N255)
                                                            245/40R20               245/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E44) N255)
                                                            255/35R20               255/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E44) N265)
                                                            235/35R20               275/30R20              A01) bis A10)
                                                            N245) T92)                                     BF1) E44) V00)
                                                            245/35R20               275/30R20              A01) bis A10)
§22 55342*02




                                                            N255) T95)                                     BF1) E44) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                               e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               81 bis 140       Audi Q2                  235/35R20        235/35R20                        A01) bis A10)
                                (ohne                    K01)                                              BF2) E29a)
                                Serienverbreiterung)     245/30R20        245/30R20                        A01) bis A10)
                                                         A93a) K01)                                        BF2) E29a)
                                                         255/30R20        255/30R20                        A01) bis A10)
                                                         K01)                                              BF2) E29a)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                               e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               81 bis 140       Audi Q2                   235/35R20       235/35R20                        A01) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) K01)                                             BF2) E29)
                                                          245/30R20       245/30R20                        A01) bis A10)
                                                          A93a) K01)                                       BF2) E29)
                                                          255/30R20       255/30R20                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                             BF2) E29)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*02




               GA                             e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               221              Audi SQ2               235/35R20          235/35R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF2)
                                                       245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                                                       A93a) K01)                                          BF2)
                                                       255/30R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF2)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                               e1*2007/46*0591*..
               8U1                              e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               88 bis 162       Audi Q3                  235/35R20        235/35R20                        A02) bis A10)
                                (ohne                    A93)                                              BF3)
                                Serienverbreiterung)     245/35R20        245/35R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                                                            255/35R20               255/35R20              A01) bis A10)
                                                            K03)                                           BF3)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                               e1*2007/46*0591*..
               8U1                              e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               88 bis 162       Audi Q3                   235/35R20       235/35R20                        A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) A93)                                             BF3)
                                                          245/35R20       245/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                                                            255/35R20               255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF3)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*02




               8U                             e1*2007/46*0590*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               228 bis 270      Audi Q3 RS             235/35R20          235/35R20                        A02) bis A10)
                                                       A93)                                                BF3) N245)
                                                       245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) N255)
                                                            255/35R20               255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF3)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                               e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20           235/40R20                        A01) bis A10)
                                (ohne                    A93a)                                             A11) BF3)
                                Serienverbreiterung)     235/45R20        235/45R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3)
                                                            245/40R20               245/40R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) BF3)
                                                            255/40R20               255/40R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) BF3)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                               e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20           235/40R20                        A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) A93a)                                            A11) BF3)
                                                          235/45R20       235/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3)
                                                            245/40R20               245/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FJ                             e1*2018/858*00543*..
§22 55342*02




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               110 bis 195      Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20           235/40R20                        A02) bis A10)
                                                       A93)                                                A11) BF3)
                                                       235/45R20          235/45R20                        A02) bis A10)
                                                       A93a)                                               A11) BF3)
                                                       245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                                       A93a)                                               A11) BF3)
                                                       255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3)
                                                            HL 255/40R20            HL 255/40R20           A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                             e1*2007/46*2038*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               294              Audi RS Q3, RS Q3      255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                Sportback                                                                  BF3) EB1)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                               e1*2018/858*00006*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               70 bis 89        Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/45R20       255/45R20                        A01) bis A10)
                                Sportback                 K03)                                             BF2)
                                                          265/45R20       265/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF2)
                                                            235/50R20               255/45R20              A01) bis A10)
                                                            K03)                                           BF2)
                                                            235/50R20               285/40R20              A01) bis A10)
                                                            K03)                                           BF2) V00)
                                                            245/45R20               265/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A01) bis A10)
                                                            K03)                                           BF2) V00)
§22 55342*02




               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               132 bis 169      Audi TT                   245/30R20       245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;         K03) K27)                                        BF4) E77a)
                                Baureihe 8S; Serie bis 19
                                Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                               e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               132 bis 180      Audi TT                  245/30R20        245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;        K03) K27)                                         BF4) E77a) E85)
                                Baureihe 8S; Serie
                                auch 20Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               210 bis 228      Audi TTS                  245/30R20       245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;         K03) K27)                                        BF4) E77a)
                                Baureihe 8S; Serie bis 19
                                Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*02




               8J                               e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               210 bis 235      Audi TTS                 245/30R20        245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;        K03) K27)                                         BF4) E77a) E85)
                                Baureihe 8S; Serie
                                auch 20Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 55342*02




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
                      Zubehörkit: Z 70
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
                      Zubehörkit: Z 70
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
                      Zubehörkit: Z 70
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 55342*02




               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
                      Zubehörkit: Z 70
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø380x38 mm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB3
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55342*02




               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB3 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C38 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.04.2026
						
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