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							GUTACHTEN zur ABE Nr.50802 nach §22 StVZO

Anlage 35 zum Prüfbericht Nr.55003455 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC27-808
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6
Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                              Schleidener Straße 32
                              53919 Weilerswist - Derkum
                              QM-Nr. 49 02 0192006

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        RC27
Typ                           RC27-808
Radgröße                      8,0Jx18H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)
 V9            RC27-808 V9 / ohne Ring             5/112/57,1          38        780      2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    50802
Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung         RC27-808 (s.o.)
Radgröße                      8,0Jx18H2
Einpresstiefe                 ET (s.o.)
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serien-Schraube M14x1,5 (2 tlg.) Kugel D=27,8mm          140               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Audi
Spurverbreiterung             innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Audi Q3 (I)                88-162        225/45R18                                      A12 A14 A21
 8U, 8U1                    88-162        225/50R18                                      A57 V00 V18
 e1*2007/46*0591*..;        88-162        235/45R18                                      S01
 e13*2007/46*1163*..        88-162        235/50R18
                            88-162        245/45R18
                            88-162        255/45R18




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Anlage 35 zum Prüfbericht Nr.55003455 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC27-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6
 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Audi Q3 (I)                  88-162       225/45R18                                      A12 A14 A21
 8U, 8U1                      88-162       225/50R18                                      A57 KMV V00
 e1*2007/46*0591*..;          88-162       235/45R18                                      V18 S01
 e13*2007/46*1163*..          88-162       235/50R18
 - mit Radhaus-               88-162       245/45R18
   Verbreiterungen            88-162       255/45R18
 Audi Q3, -/Sportback (II)    110-180      225/55R18                                      A12 A14 A21
 F3                           110-180      225/60R18                                      A57 MpH S01
 e1*2007/46*1900*..           110-180      235/50R18      A01 K1a K1b K2b
                              110-180      235/55R18      A01 K1a K1b K2b
 Audi Q3, -/Sportback (II)    110-180      225/55R18                                      A12 A14 A21
 F3                           110-180      225/60R18                                      A57 MpH RQ3
 e1*2007/46*1900*..           110-180      235/50R18                                      S01
 - mit Radhaus-               110-180      235/55R18
   Verbreiterungen
 Audi Q3, -/Sportback (III)   110-195      225/55R18      M+S                             A12 A14 A21
 FJ                           110-195      235/55R18                                      A57 KOV NoE
 e1*2018/858*00543*..                                                                     NoP S01
 Audi Q3,-/Sportback(III)     130          225/55R18      M+S                             A12 A14 A21
 TFSIe                        130          235/55R18                                      A58 KOV S01
 FJ
 e1*2018/858*00543*..
 - Plug-in Hybrid (System-
 leistung: 200kW)
 Audi RS Q3 (I)               228-270      225/50R18      A12 M+S                         A14 A21 A56
 8U                           228-270      235/45R18      A90 M+S                         KMV S01
 e1*2007/46*                  228-270      235/50R18      A12
 0590*01-..                   228-270      245/45R18      A12
                              228-270      255/45R18      A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.50802 nach §22 StVZO

Anlage 35 zum Prüfbericht Nr.55003455 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC27-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 35 zum Prüfbericht Nr.55003455 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC27-808
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                               Seite 4 von 6

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").




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GUTACHTEN zur ABE Nr.50802 nach §22 StVZO

Anlage 35 zum Prüfbericht Nr.55003455 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC27-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

RQ3       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38 mit
255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
           Vorderachse Hinterachse

Nr.    1   205/40R18    225/35R18
Nr.    2   205/45R18    225/40R18
Nr.    3   215/40R18    245/35R18, 255/35R18
Nr.    4   215/45R18    235/40R18, 245/40R18
Nr.    5   215/55R18    235/50R18
Nr.    6   225/40R18    245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.    7   225/45R18    245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.    8   225/50R18    245/45R18, 255/45R18
Nr.    9   235/40R18    255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr.   10   235/45R18    255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr.   11   235/50R18    255/45R18, 285/40R18
Nr.   12   235/60R18    255/55R18, 285/50R18
Nr.   13   235/65R18    255/60R18
Nr.   14   245/35R18    255/35R18
Nr.   15   245/40R18    255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   16   245/45R18    265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr.   17   245/50R18    275/45R18
Nr.   18   255/40R18    285/35R18, 295/35R18
Nr.   19   255/45R18    275/40R18, 285/40R18
Nr.   20   255/50R18    285/45R18
Nr.   21   255/55R18    285/50R18
Nr.   22   265/35R18    295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2026 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50802 nach §22 StVZO

Anlage 35 zum Prüfbericht Nr.55003455 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC27-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                               Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2026.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. Mai 2026
Laux                                                                                   00467830.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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