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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31
                Seite :                     1/6
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      75R8805
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                 RONAL
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                             75R8805.573
                 Radausführungskennz.:                                      75R8805.573
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           52,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100087*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              RK 66,6 57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          775 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2220 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,        ZP50752     120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31
                Seite :                     2/6
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                                e1*2001/116*0217*..
                8P                                e1*2001/116*0241*..
                8P                                e1*2001/116*0456*..
                8PB                               e13*2007/46*1082*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 147      Audi A3                    205/40R18                              A02) bis A10)
                                (3türig, 5türig, Cabrio,   T86)                                   BF1)
                                außer S3, RS3)
                                                         205/45R18
                                                         G0S) M00) T86)

                                                         215/40R18

                                                         225/40R18
§22 100087*00




                                                         235/35R18
                                                         A01) K03)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          205/40R18            235/35R18          A02) bis A10)
                                                          T86)                                    BF1) V00)
                                                          205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                          M00) T86)                               BF1) G0S) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                8P                            e1*2001/116*0217*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                184 bis 195     Audi S3                225/35R18                                  A02) bis A10)
                                                       T87)                                       BF1)

                                                         225/40R18

                                                         235/35R18
                                                         A01) K03)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                                A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                     BF1) E77)
                                8J; bis EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                                         235/40R18
                                e1*2001/116*0369*16;
                                Ausführungen mit         A93)
                                kleinsten Sommer-
                                Serienreifen 225/..)     245/40R18
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31
                Seite :                     3/6
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                8J                              e1*2001/116*0375*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                               BF1) E77) EB1)
                                8J; bis EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                                         235/40R18 M+S
                                e1*2001/116*0369*16;
                                Ausführungen mit         A93)
                                kleinsten Sommer-
                                Reifen 245/..)           245/40R18 M+S


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                             e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 100087*00




                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 169     Audi TT                   225/45R18                         A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) EB2)
                                Baureihe 8S; Serie bis 19 235/40R18
                                Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)      245/40R18


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8J                              e1*2001/116*0369*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 180     Audi TT                  225/45R18                          A02) bis A10)
                                (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85) EB2)
                                Baureihe 8S; Serie       235/40R18
                                auch 20Zoll; ab EG-
                                Genehmigungs-Nr
                                e1*2001/116*0369*17)     245/40R18


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31
                Seite :                     4/6
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
§22 100087*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Zubehörkit: ZP50752
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31
                Seite :                     5/6
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

                E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
§22 100087*00




                     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31
                Seite :                     6/6
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Die Anlage 31 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 100087*00
						
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