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							                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 19 AUDI                                                      Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.04.2026
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                                Fahrzeughersteller              AUDI




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                TKY18BA43EO571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     780      2254    02/26
                TKY18SA43EO571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     780      2254    02/26
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100824*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                             für Typ : F3
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                             Typ : 8P; 8V; GY; GA
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 8P; 8V
                                                             140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89             51J                       Cabrio; Frontantrieb;
                                                  75 - 147 215/40R18 89Y            51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                              77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 19 AUDI                                                  Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.04.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 215/40R18 89W 11A; 26P                         Sportback (4-türig);
                                                 206 - 228 215/40R18 89 11A; 26P; 52J                    inkl. S3; 2-türig;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         77E

                Verkaufsbezeichnung:     A3-/S3- Limousine/Sportback
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 147 215/45R18 93                                   A3 Sportback; A3
                                                 81 - 150 215/45R18 M+S 52J                              Limousine; A3 TFSI e
                                                                                                         Sportback; A3 g-tron
                                                                                                         Sportback; nicht A3
                                                                                                         allstreet;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
§22 100824*00




                                                                                                         76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                GA           e1*2007/46*1552*.. 221          215/50R18 92                                SQ2;
                                                             225/45R18 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/50R18 95                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         76O; 77E
                GA            e1*2007/46*1552*..   81 - 140 205/45R18    90                              Allradantrieb;
                                                            205/55R18    91                              Frontantrieb;
                                                            215/45R18    89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R18    92                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/45R18    91                              721; 725; 73C; 74C;
                                                            225/50R18    95    mit                       76O; 77E
                                                                               Radhausverbreiterung
                                                                               (Flap) Serie
                                                             225/50R18 95      ohne
                                                                               Radhausverbreiterung
                                                                               (Flap) Serie; 11A; 245




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.04.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3        Sportback e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98           124                      Q3 Sportback;
                                                          225/60R18 100          12A                      Allradantrieb;
                                                          235/50R18 97           12A                      Frontantrieb; inkl.
                                                          235/55R18 100          12A                      Hybrid;
                                                          245/50R18 100          12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/55R18 103          12A                      51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                          255/50R18 102          12A                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76O
                F3            e1*2007/46*1900*..    110 - 180 225/55R18   98    124                       Q3; Allradantrieb;
                                                              225/60R18   100   12A                       Frontantrieb; inkl.
                                                              235/50R18   97    12A                       Hybrid;
                                                              235/55R18   100   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/50R18   100   12A                       51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                              245/55R18   103   12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                              255/50R18   102   12A                       76O


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 100824*00




                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.04.2026
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                       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 100824*00




                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.04.2026
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                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
§22 100824*00




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 19 AUDI                                                  Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.04.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     8V
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                       Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, 2-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 400              y = 400                 VA
                             26B                      x = 400              y = 400                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 100824*00




                             26N                   x = 400        y = 400            8                VA
                             26J                   x = 400        y = 400           24                VA
                             27H                   x = 400        y = 400            8                HA
                             27F                   x = 400        y = 400           30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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