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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     1/4                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  53R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R6705.27
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B8, B81                          Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge-       ZP 50727 120 Nm
                                 winde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000576-A0-104-26~AU-5-112-66-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     2/4                                                                     Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 118   Audi A4,                 205/60R16                                    A02) bis A10)B44)E26)
              Audi A4 quattro          A93)E05)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/55R16
                                       A93)

                                                                    235/55R16
120 bis 195           Audi A4,                                      205/60R16 M+S   A02) bis A10)B44)E26)
                      Audi A4 quattro                               A93)E05)        E06)
                      (Limousine, Kombi)
                                                                    225/55R16 M+S
                                                                    A93)

                                                                    235/55R16 M+S
e1*2001/116*0430*17   1180/1155(1235)-2WD | 1225/1235 (1315) –4WD                   5/112/66,5



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 205/60R16                                    A02) bis A10)B44)
              Audi A4 quattro          A93) E05)                                    E06)
              (Kombi)
                                       225/55R16
                                       A93)

                                                                    235/55R16
e13*2007/46*1084*01   1215/12450 (1300)                                             5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.


RA-000576-A0-104-26~AU-5-112-66-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     3/4                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforder-
     lich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.



RA-000576-A0-104-26~AU-5-112-66-ET45_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705



Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010




RA-000576-A0-104-26~AU-5-112-66-ET45_53R6705.doc
						
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