Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R8805.07
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50727 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 140 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
4H Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Kalotte ZP50727 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
RA-000594-A0-104-08~AU-5-112-66-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 195 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro
(Limousine, Kombi) 235/40R18
235/45R18
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
e1*2001/116*0430*18 1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1225(1300)-Kom 5/112/66,5
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro
(Kombi) 235/40R18
235/45R18
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Kombi)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
e13*2007/46*1084*03 1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1250(1300)-Kom 5/112/66,5
RA-000594-A0-104-08~AU-5-112-66-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0473*06 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Audi Q5 Quattro 235/55R18 A02) bis A10)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0497*01 1180/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000594-A0-104-08~AU-5-112-66-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 8R1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e13*2007/46*1083*03 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 4H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 273 Audi A8 235/55R18 A01) bis A10) B61)
E17)E26)
245/50R18
245/55R18
255/50R18
e1*2007/46*0284*03 1410/142 0(1520) 5/112/66,5
Typ: 4H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
273 Audi A8 Quattro 235/55R18 A01) bis A10)B61)
E17)E26)
245/50R18
245/55R18
255/50R18
e1*2007/46*0398*01 1280/1395 (1495) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
RA-000594-A0-104-08~AU-5-112-66-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm
RA-000594-A0-104-08~AU-5-112-66-ET35_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011
RA-000594-A0-104-08~AU-5-112-66-ET35_53R8805.doc