Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     1/6                                                  M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                54R7705
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                       54R7705.07
Radgröße:                                              7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                 76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                       710 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2251 mm

Verwendungsbereich


Fahrzeughersteller oder Marke    :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
B8, B81                         Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50727 120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
8R, 8R1                         Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm,        ZP 50705 140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                mm




RA-000638-A0-104-08~AU-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     2/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 118   Audi A4,                 205/55R17                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)E18)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/50R17
                                       A93)

                                              235/50R17
                                              A01)K04)K64)
 120 bis 195          Audi A4,                225/50R17 M+S              A02) bis A10)
                      Audi A4 quattro         A93)
                      (Limousine, Kombi)
                                              235/50R17 M+S
                                              A01)K04)K64)
e1*2001/116*0430*18   1180/1155(1235)-2WD                                5/112/66,5
                      1215/1215 (1295) –4WD



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 118   Audi A4,                 205/55R17                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)E18)
              (Kombi)
                                       225/50R17
                                       A93)

                                              235/50R17
                                              A01)K04)K64)
 120 bis 199          Audi A4,                225/50R17 M+S              A02) bis A10)
                      Audi A4 quattro         A93)
                      (Kombi)
                                              235/50R17 M+S
                                              A01)K04)K64)




RA-000638-A0-104-08~AU-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     3/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199   Audi Q5                 235/60R17 M+S                      A02) bis A10)
                                      A94)

                                         235/65R17 M+S
                                         A94)

                                         245/60R17 M+S

                                         255/55R17 M+S
                                         A01)K03)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0473*07   1280/1320 (1400)                                   5/112/66,5



Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155           Audi Q5 Quattro          235/60R17 M+S                     A02) bis A10)
                                       A94)

                                         235/65R17 M+S
                                         A94)

                                         245/60R17 M+S

                                         255/55R17 M+S
                                         A01)K03)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5




RA-000638-A0-104-08~AU-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     4/6                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/60R17 M+S                     A02) bis A10)
                                      A94)

                                         235/65R17 M+S
                                         A94)

                                         245/60R17 M+S

                                         255/55R17 M+S
                                         A01)K03)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K03)
e13*2007/46*1083*04   1280/1320 (1400)                                  5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.
RA-000638-A0-104-08~AU-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     5/6                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705



A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeugs zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.



RA-000638-A0-104-08~AU-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     6/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011




RA-000638-A0-104-08~AU-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen