Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R7805.07
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2105 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50727 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1 Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50705 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A5 225/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 5-türig)
235/50R17
245/45R17
255/45R17
260 Audi S5 225/50R17 M+S A02) bis A10)
E07)
235/50R17 M+S
245/45R17 M+S
255/45R17 M+S
e1*2001/116*0430*19 12451240 (1320) A5 5/112/66,5
1170/1100(1180) S5
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi A5 225/50R17 A02) bis A10)
(5-türig)
235/50R17
245/45R17
255/45R17
e13*2007/46*1084*03 1205/117(1250) 5/112/66,5
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 195 Audi A4, 225/50R17 A01) bis A10)
Audi A4 quattro K03) K04)
(Limousine, Kombi)
235/50R17
K01)K64)
245/45R17
K03)
255/45R17
K01)K64)
e1*2001/116*0430*19 1225/1170 (1250) Lim. 5/112/66,5
1225/1235(1315) Kom
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Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, 225/50R17 A01) bis A10)
Audi A4 quattro K03) K04)
(Kombi)
235/50R17
K01)K64)
245/45R17
K03)
255/45R17
K01)K64)
e13*2007/46*1084*03 1215/1245(1295) A4 5/112/66,5
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/65R17 A02) bis A10) E24)
245/60R17
A01)K03)
255/55R17
A01)K01)K04)
255/60R17
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0473*07 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Audi Q5 Quattro 235/65R17 A02) bis A10)
245/60R17
A01)K03)
255/55R17
A01)K01)K04)
255/60R17
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 8R1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/65R17 A02) bis A10) E24)
245/60R17
A01)K03)
255/55R17
A01)K01)K04)
255/60R17
A01)K01)K04)
e13*2007/46*1083*04 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 4G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Audi A6 225/55R17 A02) bis A10)
(Limousine)
235/55R17
245/50R17
255/50R17
150 bis 220 Audi A7 235/55R17 A02) bis A10)
E07)
245/50R17
245/55R17
255/50R17
e1*2007/46*0436*02 1215/1255 (1335) 5/112/66,5
Typ: 4G1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 220 Audi A7 235/55R17 A02) bis A10)
E07)
245/50R17
245/55R17
255/50R17
e13*2007/46*1147*01 1215/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
Typ: 4G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 Audi A7 235/55R17 A02) bis A10)
E07)
245/50R17
245/55R17
255/50R17
e1*2007/46*0544*00 1205/1255 (1335) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1337 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48240 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000649-A0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7805
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 11.08.2011
RA-000649-A0-104-09~AU-5-112-66-ET35_54R7805.docx