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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL2.0955
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL2.0955.37
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,           ZP50727 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde             ZP50706 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,              ZP50727 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
4L, 4L1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde             ZP50706 180 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       245/30R20                          A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01)K01)K04)K28)K64)M00)T90)        E79)
                Kombi, außer S4)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4               245/30R20                          A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01)K01)K04)K28)K64)M00)T90)        E79)
                Kombi)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    245/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)   M00)T90)                          E82)

                                           255/30R20
                                           GCF)

                                           265/30R20
                                           G4X)

                                           275/30R20
                                           A01) G4W)K62)




RA-000493-F0-104-10~AU-5-112-66_5-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    245/30R20                                A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)   M00)T90)                                 E82)

                                           255/30R20
                                           GCF)

                                           265/30R20
                                           G4X)

                                           275/30R20
                                           A01) G4W)K62)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  235/35R20                                  A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N245)T92)                                  E54)

                                           245/35R20
                                           A01) K13)K22) K25) K73) N255)

                                           265/30R20
                                           A01) K03)K28) K71) T94)

                                           275/30R20
                                           A01) K01)K04) K13) K22) K25) K28) K71)
                                           K73)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R20            265/30R20           A01) bis A10)
                                           N245)T92)            K28)K71) T94)       E54)V00)

                                           235/35R20            275/30R20           A01) bis A10)
                                           N245)T92)            K04)K28) K71)       E54)V00)

                                           245/35R20          275/30R20             A01) bis A10)
                                           K13)K22) K25) K73) K04)K28) K71)         E54)V00)
                                           N255)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S6                  265/30R20                                 A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01) K03)K28) K71) T94)

                                          275/30R20
                                          A01) K01)K04) K13) K22) K25) K28) K71)
                                          K73)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     245/35R20                                A02) bis A10)
                                          N255)

                                          255/35R20

                                          265/35R20
                                          A01) K63)

                                          275/30R20

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R20            275/30R20           A02) bis A10)
                                          N255)                                    V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback     255/35R20                                A02) bis A10)

                                          265/35R20
                                          A01) K63)

                                          275/30R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5 / 11                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 382     Audi A8, A8L            235/45R20                                  A02) bis A10)
                                        M00)N245)                                  E44)

                                           245/40R20
                                           N255)

                                           255/40R20
                                           N265)

                                           265/40R20
                                           A01)K72)

                                           275/35R20
                                           A01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                           M00)N245)                               E44)V00)

                                           245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                           N255)                K04)               E44)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) M00)                                    EF0)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20                               A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) M00)                                     EF0)




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Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    6 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI      235/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) M00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Audi Q7                 255/45R20                            A02) bis A10)
                                        A93a)N265)                           B59)E78a)ER1)

                                           255/45R20 M+S
                                           A93a)

                                           265/45R20
                                           N275)

                                           265/45R20 M+S

                                           275/45R20
                                           N285)

                                           275/45R20 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Teiletyp :                 SL2.0955


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6


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Nr. :                      RA-000493-F0-104
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Teiletyp :                 SL2.0955


E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016:
     - Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0430* bis Nachtrag 42
     - Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1084* bis Nachtrag 26

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1750 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte
     nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
     Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.



RA-000493-F0-104-10~AU-5-112-66_5-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    10 / 11                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2016




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