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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL2.0955
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                        Hinterachse *
Radausführung:                                           SL2.0955.37
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

 * Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr.
47884*07) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0855, SL2.0855.37 (ABE-Nr. 47884*07) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




RA-000493-F0-104-69~AU-5-112-66_5-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
B8, B81, 4G, 4G1                        Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                  ZP50727 120 Nm
                                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde                  ZP50706 140 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H                                      Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,                   ZP50727 140 Nm
                                        Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                        Schaftlänge 27 mm
4L, 4L1                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde                  ZP50706 180 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 28 mm



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro        245/30R20            245/30R20                 A01) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine,                        K04)K28)K64)M00)          E79)T90)
                Kombi, außer S4)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
200 bis 245     Audi A4, S4               245/30R20            245/30R20         A01) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine,                       K04)K28)K64)M00)T E79)
                Kombi)                                         90)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 245     Audi A5                    245/30R20            245/30R20                 A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)                        M00)                      E82)T90)

                                              255/30R20             255/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E82)GCF)

                                              225/35R20             255/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E82)G7R) V00)

                                              225/35R20             265/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E82)G7R) V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
245 bis 260     Audi S5                    245/30R20            245/30R20                 A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)                        M00)                      E82)T90)

                                              255/30R20             255/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E82)GCF)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 245     Audi A6                  235/35R20            235/35R20                   A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                                        E54)N245) T92)

                                              245/35R20             245/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          E54)N255)

                                              255/35R20             255/35R20             A01) bis A10)
                                                                    K28)K71)              E54)

                                              225/35R20             265/30R20             A01) bis A10)
                                                                    K28)K71) T94)         E54)V00)

                                              235/35R20             265/30R20             A01) bis A10)
                                                                    K28)K71) T94)         E54)V00)

                                              235/35R20             275/30R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)K28) K71)         E54)V00)

                                              245/35R20             275/30R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)K28) K71)         E54)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     245/35R20            245/35R20                  A02) bis A10)
                                                                                          N255)

                                              255/35R20             255/35R20             A02) bis A10)


                                              245/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-F0-104-69~AU-5-112-66_5-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
Seite :                    5 / 10                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
309 bis 331     Audi S7 , S7 Sportback    255/35R20            255/35R20                  A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
150 bis 382     Audi A8, A8L            235/45R20            235/45R20                    A02) bis A10)
                                                             M00)                         E44)N245)

                                              245/40R20             245/40R20             A02) bis A10)
                                                                                          E44)N255)

                                              255/40R20             255/40R20             A02) bis A10)
                                                                                          E44)N265)

                                              235/45R20             265/40R20             A02) bis A10)
                                                                                          E44)V00)

                                              245/40R20             275/35R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)                  E44)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20            235/45R20                 A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                      M00)                      EF0)

                                              255/45R20             255/45R20             A01) bis A10)
                                                                    K04)                  EF0)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-F0-104-69~AU-5-112-66_5-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
Seite :                    6 / 10                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20            235/45R20                 A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                       M00)                      EF0)

                                              255/45R20             255/45R20             A02) bis A10)
                                                                                          EF0)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
155 bis 320     Audi Q7                 255/45R20            255/45R20                    A02) bis A10)
                                                                                          B59)E78a) ER1)N265)

                                              255/45R20 M+S         255/45R20 M+S         A02) bis A10)
                                                                                          B59)E78a)ER1)

                                              255/50R20             255/50R20             A02) bis A10)
                                                                    M00)                  B59)E78a) ER1)N265)

                                              255/50R20 M+S         255/50R20 M+S         A02) bis A10)
                                                                    M00)                  B59)E78a)ER1)

                                              265/45R20             265/45R20             A02) bis A10)
                                                                                          B59)E78a) ER1)N275)

                                              265/45R20 M+S         265/45R20 M+S         A02) bis A10)
                                                                                          B59)E78a)ER1)

                                              275/45R20             275/45R20             A02) bis A10)
                                                                                          B59)E78a) ER1)N285)

                                              275/45R20 M+S         275/45R20 M+S         A02) bis A10)
                                                                                          B59)E78a)ER1)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*07) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-F0-104-69~AU-5-112-66_5-ET35_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
Seite :                    7 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


B59)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       -    Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

E44)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       -    Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       -    Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015

E82)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016:
       - Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0430* bis Nachtrag 42
       - Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1084* bis Nachtrag 26

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
           Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1750 kg.
           Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
           Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
           Fahrzeugpapieren).
           Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
           Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G7R)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
           255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

GCF)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
           225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
           Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-F0-104
Anlage-Nr. :               69
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 69 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2016




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