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							Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 17                                                 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 01.08.2016
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Fahrzeughersteller                       : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)      datum
WF8080/W1           W1                      Ø66.45-SXA-Ø76                66,5    Kunststoff     630     2254     01/14
66,5
WF8080/W1           W1                      Ø66.45-SXA-Ø76                66,5    Kunststoff     670     2114 01/14
66,5
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : SXA1
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4H
                                           140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18              51G; 52J                   AUDI A5; Coupe; 2-
                                           245/40R18              51G                        türig; Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 723; 729;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                             77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                  24M; 51J                   AUDI S4; Limousine;
                                              235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        Allradantrieb;
                                                                  24M; 51J; 54F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                      100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                  24M; 51G; 52J              723; 729; 73C; 74A;
                                              245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        74P; 76O; 77E
                                                                  24J; 24M
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/45R18          11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                  24M; 51G; 52J              Limousine;
                                              235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24J;        Frontantrieb;
                                                                  24M; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24M; 51J; 54F              729; 73C; 74A; 74P;
                                              245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        76O; 77E
                                                                  24J; 24M
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95         51J; 52J                 AUDI A5; Cabrio; 2-
                                           235/40R18 95         51J                      türig; Allradantrieb;
                                           235/45R18 94         51J; 54F                 Frontantrieb;
                                 105 - 200 245/40R18 93                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 105 - 245 245/40R18            51G; 52J                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y     11A; 26P; 27I            Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y     11A; 26P; 27I            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/45R18 94      11A; 26P; 27I            ab MJ2016; Kombi;
                                              245/40R18 93W     11A; 245; 248; 26B;      Limousine;
                                                                27B                      Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76O
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/45R18 91     51J; 52J                 AUDI A5 Sportback; 4-
B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91     51J                      türig; Allradantrieb;
                                               235/45R18 94     51J; 54F                 Frontantrieb;
                                     100 - 200 245/40R18        51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93                              12A; 51A; 573; 71K;
                                     245       245/40R18 97     51G; 52J                 723; 729; 73C; 74A;
                                               M+S
                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94     51J                      Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                              Quattro bis MJ2015;
                                               255/45R18 99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                24M; 51J; 54F            76O; 77E
                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                24J; 24M
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91     12A; 51J                 AUDI A5; AUDI S5;
                                               235/45R18 94     12A; 51J; 54F            Coupe; 2-türig;
                                     125 - 200 245/40R18 93     12A                      Allradantrieb;
                                     125 - 260 225/45R18        12T; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18        12A; 51G; 52J            51A; 573; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18        12T; 51G; 52J            AUDI A5; Coupe; 2-
                                               235/40R18 91     12A; 51J                 türig; Frontantrieb;
                                               235/45R18 94     12A; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93     12T                      51A; 71K; 723; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                         77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18            11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                                24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                           235/40R18 91         11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4;
                                                                24M; 5GG; 51J            Kombi; Allradantrieb;
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51J; 54F            12A; 51A; 573; 71K;
                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      723; 729; 73C; 74A;
                                                                24J; 24M                 74P; 75I; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/45R18 94         12O; 52J                 Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/50R18 97         12A                      Coupe; 4-türig;
                                           245/45R18 96         12A                      Allradantrieb;
                                           255/45R18 99         12A                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I; 76O; 77E
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                    Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                    allroad quattro;
                                     100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                    Kombi; Stufenheck;
                                               235/45R18 98  57E; 67G                    Allradantrieb;
                                               235/45R18 98  52J                         Frontantrieb;
                                               235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             270                         12A; 51A; 573; 71K;
                                               245/45R18 96Y 11A; 270                    723; 73C; 74A; 74P;
                                               255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;         75I; 76O; 77E
                                                             270; 68H
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/50R18 97  11A; 27I                Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/55R18 100 11A; 27I                quattro;
                                               245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/45R18 99  11A; 27I                723; 73C; 74A; 74P;
                                               255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;     75I; 76O; 77E
                                                             27B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101                                  kurzer Radstand;
                                          235/55R18             51G                      langer Radstand;
                                          245/50R18 100         11A; 21P                 Allradantrieb;
                                          255/50R18 102         11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*..           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I; 76O; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I; 76O; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
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      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
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       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
						
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