Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
							Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 16

Fahrzeughersteller                      : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
820XX-5112B25 PCD 5x112                     ohne                        66,5                    740     2361    09/15
665
820XX-5112B25 PCD 5x112                     ohne                        66,5                   775     2250 09/15
665
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 4G1; 4G; B81; 4H; B8
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                          Typ : 4L1; 4L; 8R1; 8R; 8R2
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4H
                                          160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                          165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J                AUDI A5; Coupe; 2-
                                           255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;               türig; Frontantrieb;
                                                         51J; 54F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         24J; 24M; 51G                     721; 729; 73C; 74D
                                           265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;
                                                         24J; 24M; 54F
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B;                AUDI A4 (B9) ab
B81          e13*2007/46*1084*..                         26N; 27B; 5AA                     MJ2016; Kombi;
                                           245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246;               Limousine;
                                                         247; 26B; 26N; 27B;               Frontantrieb;
                                                         27H
                                           255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         247; 26B; 26J; 27B;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         27H
                                           265/30R20 94  11A; 24C; 24D; 26B;               721; 73C; 74D
                                                         26J; 27B; 27F
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 16
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;        AUDI A5; Cabrio; 2-
                                                         21P; 5GA; 51J                    türig; Allradantrieb;
                                 105 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;              Frontantrieb;
                                                         51J; 54F                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                         22M; 245; 248; 54F               71K; 721; 729; 73C;
                                                                                          74D
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/35R20 95     11A; 21P; 22I; 245; 248   Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                                                        Quattro;
                                              255/30R20 92      11A; 21P; 22I; 24J; 248   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                              255/35R20 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248   71K; 721; 729; 73C;
                                                                                          74D
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 260 245/30R20 90  11A; 22I; 22M; 51J           AUDI A5; AUDI S5;
                                               255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;          Coupe; 2-türig;
                                                             51J; 54F                     Allradantrieb;
                                               265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24J; 24M; 51G                12A; 51A; 573; 71C;
                                               265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;          71K; 721; 729; 73C;
                                                             24J; 24M; 54F                74D
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;    AUDI A5 Sportback; 4-
B81            e13*2007/46*1084*..                           21P; 5GA; 51J                türig; Allradantrieb;
                                     100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;          Frontantrieb;
                                                             51J; 54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                             22M; 245; 248; 54F           71K; 721; 729; 73C;
                                                                                          74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 241; 244; 246;       Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                247; 26B; 261; 273;       allroad quattro;
                                                                5HI; 67J                  Kombi; Stufenheck;
                                     100 - 245 235/35R20 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;       Allradantrieb;
                                                                57E; 67J; 67X             Frontantrieb;
                                              245/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                260; 271                  12A; 51A; 573; 71C;
                                              255/30R20 92      nicht Kombi; 11A; 241;    71K; 721; 73C; 74D
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                260; 272; 5GM
                                              255/35R20 97      11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 260; 272
                                              265/35R20 95Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                              275/30R20 97      11A; 244; 247; 273;
                                                                57F; 67X; 68U
                                     180 - 245 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 241;
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                261; 273; 5HI; 67J
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 16
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92      11A; 26B; 260; 270;         Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..                             5GM                         Coupe; 4-türig;
                                           255/35R20 93      11A; 26B; 260; 270;         Allradantrieb;
                                                             5HA                         Frontantrieb;
                                     140 - 245 245/35R20 95  11A; 26B; 270               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R20 97  11A; 26B; 260; 270          12A; 51A; 573; 71C;
                                               265/30R20 94  11A; 245; 248; 26B;         71K; 721; 729; 73C;
                                                             260; 271                    74D
                                               265/35R20 95  11A; 245; 248; 26B;
                                                             260; 271
4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97  11A; 241; 244; 246;         Nur S6; Kombi;
4G1            e13*2007/46*1147*..                           247; 26B; 260; 272;         Stufenheck;
                                                             530
                                               265/30R20 94  nicht Kombi; 11A; 241;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             244; 246; 247; 26B;         12A; 51A; 573; 71C;
                                                             261; 273; 5HI; 530          71K; 721; 73C; 74D
                                               265/35R20 95  nicht Kombi; 11A; 241;
                                                             244; 246; 247; 26B;
                                                             261; 273; 5HR; 530
4G             e1*2007/46*0436*..    309       255/35R20 97Y 11A; 26B; 260; 270;         Nur S7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..                           530                         Coupe; 4-türig;
                                               265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             260; 271; 5HR; 530          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74D
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                              27B; 27H; 51J            quattro;
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71C;
                                              255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26P;      71K; 721; 73C; 74D
                                                                27B; 27H
                                              265/35R20 99      11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99      11A; 21B; 22I; 52J           kurzer Radstand;
                                          255/40R20 101     11A; 21B; 22I; 260           langer Radstand;
                                          265/35R20 99      11A; 21B; 22I; 245;          Allradantrieb;
                                                            248; 260; 270                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                            248; 260; 270                71K; 721; 729; 73C;
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;          74D
                                                            248; 261; 270
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109        11A; 26P                 ab
4L1          e13*2007/46*1081*..           265/45R20 108                                 e13*2007/46*1081*06;
                                           265/50R20 107        11A; 245; 248; 26B       ab
                                           275/45R20 106                                 e1*2001/116*0350*20;
                                           285/45R20 112        11A; 248; 26P            Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 75I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    255/30R20 92Y nur Coupe; 533                     Cabrio; Coupe;
                                        265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 27I;               Allradantrieb;
                                                        533                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                        275/30R20 97    11A; 27I                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C
B8             e1*2001/116*0447*..   331      265/30R20         51G                      Nur AUDI RS4 Avant;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 16
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 16
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 16
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 16
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5AA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 600kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 16
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 16
       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 16


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 400                   VA
             26P                      x = 300             y = 350                   VA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen