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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    1 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  S-9020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 112
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2270 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich


Fahrzeughersteller oder Marke      : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5255-0 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5284   160 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4H                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5284   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4L, 4L1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5284   180 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          235/35R20                                 A02) bis A10)
                (Baureihe B8)            A01)K04)K69)K70)                          E79b)

                                           245/35R20
                                           A01)K03)K04)K69)K70)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/35R20                               A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   G7R)N235)T90)                           E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           245/30R20
                                           T90)

                                           255/30R20
                                           A01)GCF)K03)K62)

                                           265/30R20
                                           A01)G4X)K01)K04)K62)K63)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                           N235)T90)                               E82)G7R)V00)

                                           225/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                           N235)T90)            K04)K63)           E82)G7R)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    245/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   T90)                              E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           255/30R20
                                           A01)GCF)K03)K62)

                                           265/30R20
                                           A01)G4X)K01)K04)K62)K63)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/35R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A01)G4X)K04)T90)                   E82a)
                F5)
                                           235/30R20
                                           A01)K03)K04)M00)T88)

                                           245/30R20
                                           A01)K03)K04)T90)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A01)K03)K04)                       E82a)
                F5)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210     Audi A5                    225/35R20                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A01)G4X)K04)T90)                  E82a)

                                           245/30R20
                                           A01)K03)K04)T90)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS5                265/30R20                                A02) bis A10)
                (Baureihe F5)           A93a)                                    E83)

                                          275/30R20
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/35R20                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K03)N235)T90)                       E54)

                                          235/35R20
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28)K71)K73)
                                          N245)T92)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     245/35R20                              A02) bis A10)
                                          A01)A93)K63)N255)

                                          255/35R20
                                          A01)A93a)K01)K04)K63)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7 , S7 Sportback    255/35R20                              A02) bis A10)
                                          A01)A93a)K01)K04)K63)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    5 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 382     Audi A8, A8L            235/45R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K72)N245)                        E44)

                                           245/40R20
                                           A01)K04)N255)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)                      EF0)

                                           245/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           265/40R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                    EF0)
                                           245/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           265/40R20
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI      235/45R20 M+S                           A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)
                                           245/45R20 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           265/40R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/45R20                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)

                                           245/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           265/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/45R20            265/40R20          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)               V00)

                                           245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   255/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K02)

                                           265/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   255/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01)K01)K02)

                                           265/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245     Audi Q7                 255/45R20                            A02) bis A10)
                                        N265)                                B59)E78a)

                                           255/45R20 M+S

                                           265/45R20
                                           N275)

                                           275/45R20
                                           N285)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Audi SQ7                255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                                          B59)E78a)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000794-D0-015-19~AU-5-112-66_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-9020


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
Nr. :                      RA-000794-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte
     nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
         umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der
         Radmitte ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen,
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten
         Bereich um 5 mm zu kürzen.

K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
     Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
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T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50006
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G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ S-9020 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.12.2017




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